
Warum existieren Teilstudienplätze?
Teilstudienplätze sind auf Grundlage eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes 1972 geschaffen worden. Hierin werden die Universitäten aufgefordert zusätzliche Studienplätze ausschließlich für den vorklinischen Studienabschnitt zu vergeben, damit alle Kapazitäten genutzt werden.
Dieses Ungleichgewicht der Kapazitäten zwischen Vorklinik und Klinik ist durch einen Unterschied in der Berechnung der Studienplätze für den vorklinischen und den klinischen Abschnitt zu erklären. Für die Vorklinik wird die Anzahl der Lehrkräfte zur Ermittlung der Kapazität herangezogen.
Für die Berechnung der Kapazität der Klinik ist die jährliche Zahl der „tagesbelegten Betten“ entscheidend. Dadurch entsteht eine Differenz, welche laut „Kapazitätsverordnung“ als „gesonderte Kapazität auszuweisen“ ist, und den Teilstudienplätzen entspricht.
Wie kann man einen Teilstudienplatz erhalten?
Teilstudienplätze werden nach dem ersten Nachrückverfahren unter den bis dahin abgelehnten Bewerbern verlost. Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Verlosung ist, dass man in der Wartezeitquote diejenigen Hochschulen angegeben hat, die Teilstudienplätze anbieten, oder sich für eine mögliche Verteilung auf andere Hochschulen ausspricht. Weitere Informationen bietet die Stiftung für Hochschulzulassung:
Eine weitere Möglichkeit einen Teilstudienplatz zu erhalten besteht darin, einen Studienplatz einzuklagen. Hierauf hat sich eine Großzahl von Anwälten in den letzten Jahren spezialisiert. Anbieter dieser Leistungen finden Sie über die einschlägigen Suchbegriffe im Netz.
Welchen Status hat ein Teilstudienplatzinhaber?
Bis der vorklinische Studienabschnitt beendet ist, sind alle Teilstudienplatzinhaber ordentlich studierend und haben denselben Status wie Vollstudienplatzinhaber. Nach aktueller Rechtslage gilt, dass Studierende der Medizin, die auf einem Teilstudienplatz eingeschrieben sind, nach Bestehen des 1. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (Physikum) exmatrikuliert werden. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf das Studium im klinischen Abschnitt fortzusetzen.
Wie kann man das Studium trotz Teilstudienplatz abschließen?
Ab dem ersten vorklinischen Semester sollten folgende Schritte unbedingt beachtet werden:
- Direkte Bewerbung um einen Vollstudienplatz im höheren Fachsemester an allen medizinischen Fakultäten Deutschlands. Hierbei ist damit zu rechnen, dass Studienleistungen nachzuholen sind oder nicht anerkannt werden, da sich die Curricula an den Hochschulen unterscheiden. Dies gilt insbesondere bei einem Wechsel zwischen dem „klassischen Medizinstudiengang“ und dem „Modellstudiengang“. Nähere Informationen zum Prinzip des Modellstudiengangs finden Sie hier.
- Bewerbung um einen Studienplatz bei der Stiftung für Hochschulzulassung
- Anmeldung für die lokalen Losverfahren der Hochschulen, welche nach dem Nachrückverfahren an einigen Hochschulen durchgeführt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
Wenn Studierende im Verlauf des vorklinischen Abschnittes einen Vollstudienplatz von der Stiftung für Hochschulzulassung erhalten haben, ist zu beachten, dass diese nun wieder im 1. Fachsemester immatrikuliert sind, da Hochschulstart ausschließlich Studienplätze für das 1. Fachsemester vergibt. Somit ist nun eine Hochstufung in das passende Fachsemester anzustreben.
- Bewerbung an der eingeschriebenen Hochschule um eine Hochstufung in ein höheres Fachsemester
- Direkte Bewerbung um einen Vollstudienplatz im höheren Fachsemester an allen medizinischen Fakultäten Deutschlands. Hierbei ist damit zu rechnen, dass Studienleistungen nachzuholen sind oder nicht anerkannt werden, da sich die Curricula an den Hochschulen unterscheiden.
- Studienplatztausch zu einer Hochschule, die eine Hochstufung in ein höheres Fachsemester realisieren kann. Dies erfordert eine intensive Absprache mit der jeweiligen Hochschule. Hierbei ist damit zu rechnen, dass Studienleistungen nachzuholen sind oder nicht anerkannt werden, da sich die Curricula an den Hochschulen unterscheiden.
Hier finden Sie die Links zu einigen Tauschbörsen:
Die Einhaltung der aufgeführten Empfehlungen bedeutet nicht, dass man das Studium garantiert ohne Verzögerung fortsetzen kann, aber sie können zu einem möglichst verzögerungs- und sorgenfreien Verlauf beitragen.
Sollte man einen Teilstudienplatz annehmen?
Aufgrund der Tatsache, dass sich in Deutschland jedes Jahr ca. fünf Kandidaten auf einen Studienplatz im Fach Medizin bewerben und die Wartezeit mehrere Jahre betragen kann, sollte eine Zu- oder Absage für einen Teilstudienplatz gut überlegt sein. Fakt ist, dass keine verlässlichen Zahlen dazu existieren, wie viele Studenten nach dem Physikum welche Wartezeiten auf sich nehmen müssen, um einen Platz im klinischen Abschnitt zu erhalten.
Wer jedoch alle gegebenen Optionen nutzt hat eine gute Chance sein Studium in Regelstudienzeit abzuschließen. Diese Aussage beruht auf eigenen Erfahrungen und einem intensiven Austausch mit Studierenden in ganz Deutschland, die zunächst mit einem Teilstudienplatz studierten.
Eine klare Antwort kann es auf diese Fragen also nicht geben, da das Risiko für eine Verzögerung des Studienverlaufs von unbekannter Dauer nicht ausgeschlossen werden kann.
Die analytische Herangehensweise und die genannten Empfehlungen sollen nicht darüber hinwegtäuschen, wie unbefriedigend und zermürbend die Situation für den jeweils Einzelnen ist. Das Aufzeigen möglicher Auswege darf nicht als Entschuldigung für die miserable Gesamtsituation derjenigen, die das Recht der freien Wahl einer Ausbildung einfordern, verstanden werden.
Die Hinweise sollen eine Hilfe für diejenigen sein, die sich aktuell in der beschriebenen Situation befinden, und nicht auf Änderungen der Vergabeverfahren durch einen politischen Prozess warten können.
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