
Das Berufsbild des Heilpraktikers
Immer mehr Menschen wünschen sich im Krankheitsfall eine andere Behandlung und Betreuung, als diese von den Ärzten angeboten wird. Die als Schulmedizin etablierte universitäre Heilkunde ist in vielen Bereichen nicht zu ersetzen. Die heutigen Möglichkeiten, mit der modernen Notfallmedizin Leben zu retten, können durch keine anderen therapeutischen Alternativen ersetzt werden.
Doch bei vielen Krankheiten werden in unserem Gesundheitssystem große Anstrengungen in der Diagnose unternommen. Die anschließende Therapie beinhaltet oft zweifelhafte invasive Maßnahmen oder die Einnahme von Medikamenten mit starken Nebenwirkungen. Damit sind viele Patienten sehr unzufrieden. Deshalb gehen immer mehr Menschen nicht nur zu den Haus- oder Fachärzten, sondern auch zu einem Heilpraktiker.
Behandlungen bei einem Heilpraktiker müssen entweder privat von den Patienten bezahlt werden. Auch die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine solche Therapie. Mit dem Interesse der Patienten an einer naturheilkundlichen oder homöopathischen Behandlung steigt der Bedarf an gut ausgebildeten Heilpraktikern.
Wer darf Heilpraktiker werden?
Die Grundlage für die selbstständige Ausübung des Heilpraktikerberufs bildet das „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“, kurz Heilpraktikergesetz (HPG) genannt. Das Gesetz enthält Bestimmungen über den Umfang und die Art, wie die Heilkunde praktiziert werden darf und nennt Maßnahmen für den Fall, dass gegen diese Bestimmungen verstoßen wird. Das Heilpraktikergesetz wurde bereits am 17.02.1939 erlassen und nach der Gründung der Bundesrepublik reformiert.
Um jedoch überhaupt zum Berufsstand der Heilpraktiker gehören zu können, gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Diese Bedingungen sind in der Ersten und Zweiten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz festgelegt:
In § 1, Absatz 1 des Heilpraktikergesetzes wird geregelt, dass jeder, der die Heilkunde ausüben möchte, ohne selbst Arzt zu sein, eine Erlaubnis benötigt. Diese Erlaubnis erteilt das regional zuständige Gesundheitsamt. Der Amtsarzt überprüft den Heilpraktikeranwärter in einem schriftlichen und einem mündlichen Teil auf sein Können. Dieser soll bei der Ausübung seiner Heilkunst keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen, wie es in der Durchführungsverordnung formuliert ist.
Um zu dieser Überprüfung zugelassen zu werden, muss der Heilpraktikeranwärter mindestens 25 Jahre alt sein und muss mindestens einen Hauptschulabschluss vorweisen können. Weiterhin muss er seine berufliche Zuverlässigkeit und seine körperliche und seelische Eignung nachweisen. Die meisten Gesundheitsämter verlangen für die Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und ein Attest vom Hausarzt.
So wird man Heilpraktiker
Zunächst muss der schriftliche Teil der Prüfung bestanden werden. Erst danach kann sich der Heilpraktikeranwärter beim regional zuständigen Amtsarzt für den mündlichen Prüfungsteil anmelden. Sind beide Prüfungen bestanden, erhält der Aspirant die Urkunde und damit die Erlaubnis, als Heilpraktiker arbeiten zu dürfen.
Sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Teil der Prüfung muss der Heilpraktikeranwärter ein umfangreiches medizinisches Wissen nachweisen. Dabei geht es in erster Linie um schulmedizinische Kenntnisse. Fragen nach dem Therapieangebot, welches der zukünftige Heilpraktiker in seiner Praxis anbieten möchte, spielen nur am Rand eine Rolle. Der Amtsarzt prüft, ob solide medizinische Kenntnisse vorhanden sind und ob sich der Prüfling seiner therapeutischen Grenzen bewusst ist: Er muss Notfälle erkennen und entsprechend handeln können. Fortschreitende Krankheitsbilder bei Patienten dürfen sich nicht durch falsche Therapien verschlechtern. Ein Heilpraktiker muss sich deshalb seiner Grenzen bewusst sein und Patienten eventuell an entsprechende Fachärzte weiter verweisen.
Um sich in der Medizin seiner Grenzen bewusst zu sein, bedarf es umfangreicher Kenntnisse. Der Amtsarzt muss sich davon überzeugen können, dass der Heilpraktikeranwärter diese hohen Erwartungen tatsächlich. Kaufmännische Kenntnisse für die korrekte Führung einer Praxis müssen nicht nachgewiesen werden.
Wie kann ich die geforderten medizinischen Kenntnisse erwerben?
Um Heilpraktiker zu werden, benötigt man kein medizinisches Studium. Es ist zudem nicht verpflichtend, eine vorherige Ausbildung in einem medizinischen Beruf absolviert zu haben. Wer bereits als Krankenschwester, Hebamme, Arzthelfer oder Physiotherapeut gearbeitet hat, eignet sich die umfangreichen medizinischen Kenntnisse einfacher an.
Es ist gesetzlich nicht geregelt, wie die Ausbildung zum Heilpraktiker auszusehen hat.
Wer die Prüfung nicht beim ersten Mal bestehen sollte, kann sich zum nächsten Prüfungstermin erneut anmelden. Nach dem Heilpraktikergesetz kann die Überprüfung unbegrenzt oft wiederholt werden.
Es gibt viele Anbieter, die die Ausbildung und eine intensive Vorbereitung auf die Prüfung offerieren. Je nach persönlichen Voraussetzungen kann der Heilpraktikeranwärter sich die Kenntnisse im Selbststudium oder in Lehrgängen aneignen. Die Ausbildung kann auch innerhalb eines Fernstudiums erworben werden. Die medizinischen Kenntnisse kann sich der Heilpraktiker in ganztägigen Seminaren, im Abendstudium oder in einer Wochenendausbildung erarbeiten. So können sich auch Berufstätige nebenbei auf die Prüfung vorbereiten.
Die Dauer der Ausbildung hängt davon ab, wie viel Zeit zum Lernen zur Verfügung steht. Der Besuch einer Ganztagesschule führt meist schneller zum Ziel als ein Wochenendstudium. Wer bereits profunde medizinische Kenntnisse hat, wird sich die Stoffgebiete schneller aneignen können als derjenige, für den der medizinische Sektor Neuland ist.
Der Umfang der Ausbildung ist erheblich. Sämtliche Fachrichtungen, wie beispielsweise Anatomie, Orthopädie oder die Lehre der Infektionskrankheiten gehören zu den medizinischen Grundkenntnissen eines Heilpraktikers. Zusätzlich muss sich der Heilpraktikeranwärter in den Therapien ausbilden lassen, die er später in seiner Praxisarbeit anbieten möchte. Die medizinische und therapeutische Fortbildung wird auch nach der bestandenen Prüfung eine große Rolle spielen.
Schreiben Sie einen Kommentar