Das Thema Präimplantationsdiagnostik polarisiert und ist in den letzten Jahren zum ethischen Minenfeld in Politik und Forschung avanciert. Die Debatte darum kocht immer wieder hoch und endete zuletzt 2011 in einer Gesetzesänderung in Deutschland. Das Embryonenschutzgesetz wurde gelockert, was aber letztendlich eher Raum für Diskussionen als die von vielen erhoffte Klarheit brachte. Wie ein Land mit ungeborenen Leben umgeht, ist längst zu einem Maß für seine ethischen Standards geworden. Erfahren Sie hier mehr über Präimplantationsdiagnostik und gewinnen Sie einen Einblick in die Debatte.
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Bild: “Baby” von gabi menashe. Lizenz: CC BY 2.0


Definition: Präimplantationsdiagnostik

Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, ist die Untersuchung von Zellmaterial eines durch künstliche Befruchtung entstandenen Embryos in einem sehr frühen Entwicklungsstadium. Diese Art von Untersuchung ist grundsätzlich nur bei einer In-vitro-Fertilisation möglich, also einer „Befruchtung im Reagenzglas“.

Die Untersuchung der Zellen erfolgt in Hinblick auf genetische Auffälligkeiten und Erbkrankheiten (z.B. Trisomie 21). Sie zielt darauf ab, nur gesunde, unauffällige Embryonen zur Befruchtung zu verwenden. Damit wird eine Vorauswahl getroffen, die ethisch sehr umstritten ist. Die Methode ist recht jung und erst seit 1990 verfügbar. Sie wurde seitdem aber schon bei etwa 10.000 Befruchtungen eingesetzt.

Pro und Contra – Designerbaby oder Schicksal?

Gegner der Präimplantationsdiagnostik argumentieren, dass man durch die Selektion der Embryonen eine Bewertung von ungeborenem Leben als lebenswürdig oder lebensunwürdig treffe und sehen in der Methode eine Verletzung der Menschenwürde. Mit der Tötung kranker Embryonen diskriminiere man behinderte Menschen. Ein prinzipielles Recht auf ein gesundes Kind gebe es nicht. Religiöse Gegner argumentieren zudem, dass man damit in den natürlichen Schöpfungsprozess eingreife.

Befürworter plädieren hingegen für die Autonomie des Einzelnen und argumentieren, dass auch die Menschenwürde der Mutter verletzt werde, wenn man ihr bewusst ein behindertes Kind und das damit verbundene Leid zumutet. Sie weisen zudem darauf hin, dass man nicht nur die Frage der Menschenwürde, sondern auch die der Lebensqualität stärker beleuchten solle.

Gerade Betroffene sprechen sich oft für eine Lockerung der Gesetzeslage aus und argumentieren, dass der Leidensdruck für die Familien zu hoch sei und vermieden werden könne. Auch sei es für die Betroffenen leidvoller, eine Abtreibung aufgrund einer Behinderung vorzunehmen (die in einem gewissen Zeitrahmen erlaubt ist), als diese von Beginn an auszuschließen.

Die Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik und den Umgang mit künstlich befruchteten Zellen lässt sich am Ende wohl auf die Frage herunterbrechen, ab welchem Zeitpunkt das menschliche Leben beginnt – eine Frage, auf die man wohl nie eine eindeutige Antwort bekommen wird, weil sie stark von der Betrachtungsweise abhängt. So wird sie ein Biologe oder Humangenetiker womöglich anders beantworten als ein Theologe.

Situation in Deutschland und auf der Welt

In Deutschland ist die Präimplantationsdiagnostik in eng gesetzten Grenzen zugelassen. Grundsätzlich sichert das Embryonenschutzgesetz als Strafgesetz in Deutschland die Rechte des Embryos. Unter Embryo versteht man hier eine befruchtete, entwicklungsfähige Eizelle.

Nach dem Gesetz macht man sich unter anderem strafbar, wenn man das Erbgut verändert, Zellen nach dem Geschlecht auswählt oder klont. Allerdings ist die PID in Ausnahmefällen erlaubt und zwar zur Erkennung schwerer genetischer Erkrankungen und wenn das Risiko einer Fehl- oder Totgeburt sehr hoch ist.

Es gibt zur Zeit keine allgemeine Liste mit eindeutigen Indikationen für eine Präimplantationsdiagnostik und die Ausführung ist auf einige spezielle Präimplantationszentren beschränkt, die immer mit einer Ethikkommission zusammenarbeiten. In anderen Ländern wie Italien und der Schweiz ist die PID strikt verboten.

Es gibt aber auch Länder, die das Thema liberaler behandeln, insbesondere die USA, in der es kein konkretes Verbot gibt und sogar eine Geschlechtsauswahl erlaubt ist. Wieder andere Länder, wie das Vereinigte Königreich, stellen eine Indikationsliste bereit.

Ausblick

Die unklare Indikationsstellung und die Verteilung der Entscheidung auf die einzelnen Länder und Zentren in Deutschland könnte dazu führen, dass es zu einem Präimplantationstourismus betroffener Paare innerhalb Deutschlands, aber auch ins Ausland kommt. Damit wäre das Problem nicht vom Tisch, weshalb die Diskussion um die umstrittene Diagnostik wohl nicht so schnell abflachen wird.

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