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Bild: “Schlauchstethoskop auf einem modernen Laptop” von Marco Verch Reference. Lizenz: CC BY 2.0
Sinn und Zweck des Pflegepraktikums
Laut §6 Absatz 1 der ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO) dient das Pflegepraktikum dem „Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen„.
Ein Pflegepraktikum ist in Deutschland eine Pflichtvoraussetzung, um sich für die erste ärztliche Prüfung im Studium (Physikum) anmelden zu können. Um dieses Praktikum kommt kein Humanmedizinstudent herum. Einzig in der Zahnmedizin fällt diese Zulassungsvoraussetzung weg. Ein Vorteil für die „Zahnis“? Nicht unbedingt, denn im Pflegepraktikum kann das eigene Interesse an dem doch sehr kompakten und vielschichtigen Thema Medizin noch einmal überprüft werden. Nicht selten wird die Entscheidung, ein Studium aufzunehmen, danach noch einmal überdacht.
Die abgeleistete Pflichtzeit von insgesamt 90 Tagen, also etwa drei Monaten, ist per Gesetz festgeschrieben. Während der Praktikumszeit verdienen Sie kein Geld. Die 90 Tage sind keine reinen Arbeitstage. Haben Sie Glück und das Wochenende sieht für Sie keinen Arbeits- und/oder Schichtdienst vor, wird auch das für Sie arbeitsfreie Wochenende in die 90 Tage mit einberechnet und Ihrem Gesamtkonto gutgeschrieben.
Positiv zu bewerten ist auch die Tatsache, dass die abzuleistenden drei Monaten nicht zusammenhängend an einem Stück absolviert werden müssen. Sie können die 90 Tage in drei Abschnitte aufteilen. Jeder Abschnitt umfasst demnach 30 Tage, die sie zu beliebigen Zeitpunkten absolvieren können.
Die Homepage des Thieme Verlags hat eine Checkliste erstellt, welche Inhalte Sie im Praktikum lernen und nach Möglichkeit schon jetzt in Erinnerung für Ihren späteren Alltag als Arzt behalten sollen. Diese Liste dient der Orientierung und ist keinesfalls verpflichtend. Als Praktikant können Sie auf dieser Checkliste alles abhaken, was Sie bereits gesehen und erlebt haben.
Die Checkliste teilt Ihre Tätigkeiten und Aufgabenfelder in 6 Kategorien ein: Grundlagen, Grundpflege, spezielle Pflege, chirurgische Pflege, internistische Pflege und Erkrankungen. Zu den Grundlagen gehören beispielsweise die Essensbestellung, das Erlernen von Hygienemaßnahmen sowie die Teilnahme an Visiten und Dienstübergaben. Direkten Patientenkontakt erfahren Sie in den Bereichen der speziellen, chirurgischen und internistischen Pflege. Hier erlernen Sie die Messung des Blutdrucks, die Blutentnahme, die Beurteilung des Harns, die richtige Lagerung der Patienten und vieles Weitere.
Wo kann ich mein Pflegepraktikum absolvieren?
Welche Einrichtungen für ein Pflegepraktikum geeignet sind, legt jedes Bundesland selbst fest. Um sich einen Überblick über die Lage zu verschaffen, ist es daher ratsam, sich auf den entsprechenden Homepages der Landesprüfungsämter im eigenen Bundesland zu erkundigen. Generell gilt, dass nur Einrichtungen wie Krankenhäuser und Kliniken in Frage kommen, die eine ständige ärztliche Leitung haben, pflegerische Hilfsleistung anbieten und eine Bettenstation vorweisen. Die Fachrichtung der Station ist prinzipiell egal. Ausgenommen ist die Ableistung des Praktikums in Psychiatrien. Obwohl auch eine psychiatrische Station Teil eines Klinikums sein kann, die alle der oben aufgeführten Anforderungen erfüllt, wird die erbrachte Zeit dort oft nicht angerechnet.
Folgende medizinische Bereiche und Einrichtungen werden nicht angerechnet:
- Notaufnahmen
- Anästhesie
- Operationen
- Ambulanz
- Vorsorgeeinrichtungen
- Einrichtungen mit kosmetischem Aspekt
- Behindertenheime, Kinderheime, Altenpflegeheime
- mobile soziale Dienste
- Hausarzt- und Gemeinschaftspraxen
Die Bewerbung ist direkt an die jeweilige Einrichtung zu richten. Informieren Sie sich dazu vorher über die zuständige Ansprechperson, damit diese in der Anrede genannt werden kann. Zu den Bewerbungsunterlagen gehören ein Motivationsschreiben, der Lebenslauf, das letzte Schulzeugnis sowie ein aktuelles Lichtbild.
Gültigkeit und Verfall der Praktikumszeit
Sich Gedanken um das Zeitfenster zu machen, in dem das Pflegepraktikum in den eigenen Terminkalender passt und absolviert werden soll, ist eine fundamentale Aufgabe, mit der man sich rechtzeitig beschäftigen sollte. Wichtig zu wissen ist, dass das Pflegepraktikum erst nach bestandenem Schulabschluss (Abitur) gültig ist. Alle Praktika, Schnuppertage etc., die während der Schulzeit, zum Beispiel im Rahmen eine Schulpraktikums, stattgefunden haben, zählen nicht.
Den richtigen Zeitpunkt muss jeder selbst festlegen. Die Zeit zwischen Abitur und Studienbeginn eignet sich sehr gut. Meistens sind hier anderweitige Verpflichtungen noch nicht sehr groß. Auch während des Studiums in der vorlesungsfreien Zeit in den ersten 3 Semestern oder während eines Urlaubssemesters kann das Pflegepraktikum in einem zusammenhängenden Block von mindestens 30 Tagen oder mehr absolviert werden.
Anrechnung von bereits abgeleisteten Tätigkeiten
Wenn eine der folgenden Tätigkeiten oder Berufsausbildungen auf Ihren Lebenslauf zutreffen, sind Sie in der komfortablen Situation, sich eine gewisse Zeit anrechnen zu lassen:
- Eine Tätigkeit im Sanitätsbereich der Bundeswehr oder vergleichbaren Einrichtungen im Rahmen eines Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes
- Eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres nach den Vorschriften des Jugendfreiwilligendienstgesetzes
- Eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes nach den Vorschriften des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
- Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Hebamme oder Entbindungshelfer, Krankenpfleger oder Altenpfleger, Rettungsassistent, Notfallassistent oder in der Kinderkrankenpflege
Zu beachten ist, dass auf die Ausbildung zu einem MTA (Medizinisch technischen Assistent/in) nur 42 der 90 vorgeschriebenen Tage angerechnet werden können.
Pflegepraktikum im Ausland
Sollte im Inland keine Praktikumsstelle frei sein, kann das Pflegepraktikum auch im Ausland absolviert werden. Ein Auslandsaufenthalt bietet zudem noch die Möglichkeit interkulturelle Erfahrungen zu machen und parallel noch eine neue Sprache zu lernen.
Wenn Sie sich für einen Aufenthalt im Ausland interessieren, sollten Sie Ihren Weg am besten über eine Vermittlungsagentur beginnen. Zusammen mit den Experten lassen sich Ihre persönlichen Wunschvorstellungen schnell mit den tatsächlichen Möglichkeiten abdecken. Diese Agenturen verfügen bereits über ein großes Netzwerk an Kontakten zu Krankenhäusern in den verschiedensten Teilen der Welt und wissen, wo genau Bedarf an Pflegepraktikanten besteht. Eine tolle Chance, wenn man das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden möchte!
Auf der Homepage von interswop erfahren Sie mehr über geeignete Länder und die Organisation des Praktikums im Ausland. Interswop ist eine Vermittlungsagentur, die bereits seit 1991 besteht.
Ausstellung der Bescheinigung
Haben Sie die Praktikumszeit nun endlich hinter sich gebracht, fehlt nur noch der letzte aber zugleich alles entscheidende Schritt: die Ausstellung der Bescheinigung über das erfolgreich absolvierte Pflegepraktikum. Unterlaufen hier Fehler bei der Ausstellung des Dokuments kann die ganze Arbeit im schlimmsten Fall umsonst gewesen sein.
Auf Folgendes ist daher dringend zu achten: Besonders wichtig ist der Stempel der Klinik, die Unterschrift der Pflegedienstleitung und die genaue Angabe der abgeleisteten Praktikumszeit. Sollten Ihre letzten zwei Arbeitstage auf ein Wochenende fallen, geben Sie darauf Acht, dass diese ebenfalls berücksichtigt werden. Auf der Homepage des Medizin Verlags Thieme wird ein kostenloser Zeugnisvordruck zur Verfügung gestellt, den Sie ausgedruckt vorlegen können.

Quelle: Thieme Verlag
Tipps und Erfahrungsberichte
Das Pflegepraktikum wird von den angehenden Studenten sehr divers beurteilt. Die langen Arbeitszeiten, der Umgang in einem Team und die zum Teil auch körperlich sehr anstrengenden Tätigkeiten finden nicht immer besten Anklang. Hier finden Sie einen aussagekräftigen Erfahrungsbericht, der von einer Praktikantin geschrieben wurde.
Zum Schluss gibt es noch ein paar Tipps für Anfänger auf einer Krankenstation, um eine gute Praktikumszeit zu haben:
Tipp 1: Zunächst einmal ist der persönliche Einfluss auf die Praktikumsstelle sehr gering. Die Zuteilung erfolgt nach pragmatischen Gesichtspunkten der Krankenhausorganisation. Seien Sie nicht enttäuscht, wenn Sie innerhalb Ihrer Praktikumszeit nicht die Gelegenheit bekommen, alles von der oben beschriebenen Checkliste zu sehen.
Tipp 2: Unter vielen Pflegerinnen und Pflegern kursiert das Vorurteil, dass Medizinstudenten Arroganz und Selbstherrlichkeit vermitteln. Prüfen Sie daher Ihr Verhalten im Team, sodass es zu keinen Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und dem Pflegepersonal kommt. Machen Sie sich klar, dass Sie auf das Personal angewiesen sind.
Tipp 3: Zu den Grundregeln des menschlichen Miteinanders gehört, sich bei Dienstbeginn dem Pflegepersonal sowie den zuständigen Ärzten persönlich vorzustellen. Dadurch wird das Zugehörigkeitsgefühl und die Gruppenidentität verstärkt – Sie sind nun ein Teil des Teams.
Tipp 4: Das pünktliche Erscheinen morgens ist Ausdruck Ihrer Seriosität und Zuverlässigkeit.
Tipp 5: Selbstüberschätzung gefährdet den Patienten. Jede Tätigkeit von Ihnen muss mit einer Pflegekraft abgesprochen und genehmigt sein.
Viel Spaß und Erfolg im Pflegepraktikum – es lohnt sich!
Quellen
Approbationsordnung für Ärzte: § 6 Krankenpflegedienst via gesetze-im-Internet.de
Mendelski, Beate: Krankenpflegepraktikum für Medizinstudenten via thieme.de
Ziesenitz, Victoria: Eine Checkliste für das Pflegepraktikum via thieme.de
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