Beeinträchtigungen sind oft nicht wahrnehmbar
Als behindert gilt nicht nur, wer beispielsweise in seinem Seh-, Hör oder Bewegungsvermögen beeinträchtigt ist. Laut Sozialgesetzbuch ist behindert, wessen geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit länger als sechs Monate vom typischen Zustand abweicht. Daher werden in der DSW-Studie auch Studenten befragt, die beispielsweise an Depressionen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen oder auch an chronischen Schmerzen oder Hautprobleme leiden. Insgesamt wurden die Antworten von 16.000 Studierenden ausgewertet.
Auffällig ist, dass nur die wenigsten Behinderungen von Dritten wahrgenommen werden. Sechs Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Behinderung sofort wahrnehmbar sei, zwei Drittel sagten, dass auch nach einer längeren Zeit ihre Beeinträchtigung nicht öffentlich werde.
Ein hervorstechendes Ergebnis der Untersuchung ist, dass es offenbar eine Hemmschwelle bei Studenten mit Behinderung gibt, Beratungsangebote und Nachteilsausgleiche anzunehmen. Nur etwa 24 Prozent haben bereits die Hilfsangebote wie beispielsweise psychologische Beratungen genutzt. Der Rest scheut sich davor, unter anderem, weil er seine Behinderung nicht preisgeben möchte.
Weitere Infos über das Studieren mit Behinderung findet ihr in unserer Infografik.
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