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Die 7 gängigsten Irrtümer im Management

Die 7 gängigsten Irrtümer im Management

Obwohl Manager tagtäglich hohe Verantwortung tragen, unterlaufen auch ihnen wiederholt Fehler bezüglich des Arbeitsrechts oder des Gebrauchs von Kundendaten. Dieses Unwissen kann finanzielle Verluste oder sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Um derartige Konsequenzen zu vermeiden, haben wir in unserem Artikel die 7 größten Irrtümer von Managern aufgedeckt.
irrtümer management
Lecturio Redaktion

·

27.11.2023

Inhalt

Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden und sichern Sie den Erfolg und die Innovationsfähigkeit Ihres Unternehmens

Irrtum 1: Alle Daten gehören dem Arbeitnehmer

Es spricht nichts dagegen, eine Firma zu verlassen, wenn Sie unzufrieden sind. Wenn noch Boni oder variable Vergütungen offen stehen, neigen aber die meisten dazu, Beweise in Form von Daten zu sichern.

Doch mit diesem Schritt könnten Sie eine Schadensersatzpflicht und alle Ansprüche auf weiteres Gehalt riskieren.

Alle Daten gehören laut §17 UWG dem Arbeitgeber. Aufgrund des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses ist es untersagt, Sie auf private Speichermedien zu kopieren und mit nach Hause zu nehmen.

Das Löschen von Kundendaten ist ebenso strafbar. Das gilt auch, wenn Sie sich diesen Kundenstamm während Ihrer Arbeitszeit im Unternehmen aufgebaut haben.

Diese Regeln gelten auch für Angestellte, die noch im Unternehmen beschäftigt bleiben wollen. Werden diese missachtet, ist mit einer fristlosen Kündigung zu rechnen.

Irrtum 2: Die Betriebsrente ist unverfallbar

Das Betriebsrentengesetz tritt nur dann in Kraft, wenn ein*e Manager*in eine mindestens 5-jährige Betriebszugehörigkeit vorweisen kann. Eine „gesetzliche Unverfallbarkeit“ greift nur, wenn eine Rentenanwartschaft vor Insolvenz schützt.

Schied der oder die Betroffene schon vor diesem Zeitraum aus, verfallen sämtliche Renten, die nur aufgrund einer Vorsorgezusage des Arbeitgebers finanziert werden. Für Manager*innen ist es deshalb ratsam, den Erhalt ihrer Ansprüche vertraglich festhalten zu lassen.

Irrtum 3: Der Vertrag behält auch bei Amtsverlust Gültigkeit

Manager*innen, die ihr Amt verlieren, sollten sich wirtschaftlich nicht allzu abgesichert fühlen. Mittlerweile sorgen Kopplungsklauseln in den Dienstverträgen von Führungspersonal dafür, dass mit Verlust des Amtes automatisch auch das Anstellungsverhältnis verloren geht.

Durch diese Rechtsfolge kann gerichtlich kein Widerspruch erhoben werden. Wer dennoch nach der Abberufung als Vorstand klagt, setzt damit häufig einen jahrelangen Prozess in Gang. GmbH-Geschäftsführer können sogar mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe der Gründe abberufen werden.

Das bedeutet, dass der Anstellungsvertrag durch die verlorene Organstellung ebenso als wertlos gilt. Die Kopplungsklausel löst den Vertrag dann qua formell wirksamen Abberufungsbeschluss auf. Die finanziellen Ansprüche des Managers oder der Managerin fallen danach alle weg.

Irrtum 4: Ab Eintritt der Betriebsrente darf man nicht mehr arbeiten

In den Vorstands- und Geschäftsführerdienstverträgen sowie in den Arbeitsverträgen leitender Angestellter werden Regelaltersgrenzen festgelegt. Damit sind die meisten Manager*innen mit 65 Jahren gezwungen, das Berufsleben zu verlassen, auch wenn sie sich noch fit fühlen.

Für aufstrebende Unternehmen ist die jahrelange Erfahrung dieser Führungskräfte ein herber Verlust.

Die Unternehmen Jaguar und Land Rover profitieren zum Beispiel immens von deutschen Top-Manager*innen. Besonders in den Bereichen Produktion, Technik und Design nutzen Sie die Vorzüge dieser hochqualifizierten Führungskräfte. Und auch als Marketinginstrument für den Vertrieb sind diese Geschäftsverhältnisse von hohem Wert.

Deshalb sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass Sie Ihre Arbeitskraft als Manager*in laut Bundesarbeitsgericht frei einsetzen dürfen. Das gilt jedoch nur, wenn mit der Gesellschaft kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach Ihrem Ausscheiden vereinbart wurde.

Ein Wechsel zur Konkurrenz kann ebenso vorgenommen werden, ohne dabei die Betriebsrentenansprüche negativ zu beeinflussen.

Möchte ein Unternehmen diese Rechtsfolge verhindern, sollte es zuvor eine entsprechende Wettbewerbsklausel in die Versorgungsregelung einbinden.

Irrtum 5: Bei Vertragsauflösung wird immer eine Restvergütung ausgezahlt

Wenn Sie denken, Unternehmen und Personen in Managementpositionen könnten sich einvernehmlich trennen, dann irren Sie sich auch in diesem Fall.

Denn nach § 615 BGB muss sich ein Manager Verdienste bei anderen Unternehmen aus seinen Vergütungsansprüchen anrechnen lassen. Außerdem stellt eine Prüfung vom Aufsichts- bzw. Beirat fest, ob bereits die gesamten oder nur anteilige Restvergütungen als Abfindung gegen Compliance-Richtlinien ausgezahlt wurden.

Häufig wird in dieser Situation eine Kapitalisierung gewählt und 50 Prozent der verbleibenden Vertragslaufzeit ausgezahlt. Je länger diese Zeitspanne ist, desto niedriger bemisst sich die angemessene Kapitalisierungsquote.

Nur wenn ein*e Manager*in seinen Vertrag bis zum Schluss aufrechterhält, kann die Person mit einer variablen Vergütung bzw. der kompletten Vergütung rechnen. Die Auszahlungen von Tantiemen werden dabei an den tatsächlich erreichten Geschäftszielen gemessen.

Irrtum 6: Gegen die fristlose Kündigung kann man nichts tun

Auch ohne einen Regelbruch kann es Ihnen passieren, dass Sie Ihren begehrten Posten verlieren und man Ihnen fristlos kündigt. In einigen Fällen passiert das sogar von heute auf morgen.

Mitunter klagen die Unternehmen auf Schadensersatz und suchen in E-Mails nach gerichtsfesten Gründen.

Kein Wunder, dass die Betroffenen häufig unter Schock stehen. Nicht selten stimmen Sie dann einem günstigen Vergleich zu, was auch die Intention dieser Methoden ist. Damit Ihnen diese Situation erspart bleibt, sollten Sie alle weiteren Schritte genau durchdenken.

Beschimpfen Sie auf keinen Fall Ihren Arbeitgeber, denn damit liefern Sie nur einen weiteren Kündigungsgrund.

Um Ihren Arbeitsplatz zurück zu erobern, könnten Sie von einer einstweiligen Verfügung Gebrauch machen. Diese Verfahren sind jedoch sehr langwierig und bürokratisch. Die Durchführung scheitert deshalb oft an den Formalien.

Am besten ist es, wenn Sie ruhig bleiben und private Mails löschen. Somit entziehen Sie Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten die Grundlage für eine eskalierende Auseinandersetzung vor Gericht.

Danach reichen Sie Klage gegen Ihre Kündigung ein und verhandeln einen Vergleich mit Ihrem Vorgesetzten.

Achten Sie darauf, niemals einen angebotenen Aufhebungsvertrag ohne den Rat Ihres Anwalts zu unterzeichnen! Ein angemessener Vertrag enthält eine finanzielle Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Zudem sollten die Formulierungen im Vertrag Sie als Betroffenen nicht entwerten. Dazu gehört auch, dass Sie sich bei der Verfassung Ihrer Arbeitszeugnisse mit dem Unternehmen einigen. Auf diesen Unterlagen sollte ein rundes Datum vermerkt sein, denn andernfalls wird sofort klar, dass Ihre Kündigung unfreiwillig erfolgt ist.

Irrtum 7: Bei Entlastungsbeschluss werden Haftungsansprüche ausgeschlossen

Auch die Annahme, dass ein Entlastungsbeschluss durch die Hauptversammlung oder den Gesellschafterkreis Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer oder Vorstand ausschließt, ist falsch.

Nach § 120 Aktiengesetz wird lediglich der Handel von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Gesellschafter oder Aktionäre gebilligt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie auf Ihre Ersatzansprüche verzichten müssen. Die gleiche Gesetzgebung gilt auch für GmbH-Geschäftsführer*innen.

Falls es zu einem Konflikt kommt, haben die Führungskräfte nach § 93 Abs. 4 AktG Schadensersatz zu leisten.

Sogenannte Ausgleichsklauseln im Aufhebungsvertrag decken dabei nur ab, was bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt war.

Bei grober oder gar fahrlässiger Vernachlässigung der Pflichten kann sich ein*e Geschäftsführer*in oder Vorstand weder mit der Ausgleichsklausel noch mit den Entlastungsbeschlüssen vor einer Schadensersatzforderung drücken.

Das Gesetz kann höchstens außer Kraft gesetzt werden, wenn der Anspruch seit 3 Jahren bestanden und die Hauptversammlung ausdrücklich darauf verzichtet hat.

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Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) hat Lecturio zum Branchen-Champion unter den deutschen Online-Kurs-Plattformen gekürt. Beim Kundenservice belegt Lecturio den 1. Platz, bei der Kundenzufriedenheit den 2. Platz.

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In der Rubrik Kundenservice deutscher Online-Kurs-Plattformen belegt Lecturio zum zweiten Mal in Folge den 1. Platz.

Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.