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Personenbedingte Kündigung: Was Sie beachten müssen

Personenbedingte Kündigung: Was Sie beachten müssen

Sie kennen das sicher auch – ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens ist bereits wochenlang krank, seine Position ist unbesetzt, allerdings für Ihre Firma unabdingbar. Nun sind Sie in der unangenehmen Situation, mit diesem Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis zu beenden, da eine Weiterbeschäftigung aus finanzieller Sicht nicht länger tragbar wäre. Im Folgenden können Sie anhand von Erläuterungen sicherstellen, was Sie im Falle der personenbedingten Kündigung zu berücksichtigen haben und inwiefern der Kündigungsschutz Anwendung findet.
Personenbedingte Kündigung
Lecturio Redaktion

·

26.06.2023

Inhalt

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Allgemeines zur Kündigung

Für eine ordentliche Kündigung bestehen im deutschen Arbeitsrecht zunächst besondere formelle Voraussetzungen. Ein Arbeitsvertrag muss immer in der Schriftform gekündigt werden, sonst ist dies ungültig. Ihre Mitarbeiter*innen sind durch den allgemeinen Kündigungsschutz geschützt, wenn in Ihrer Firma das Kündigungsschutzgesetz auch Anwendung findet. Dieses gilt, sobald Sie mehr als zehn Arbeitnehmer*innen in Ihrem Betrieb beschäftigen.

Für Sie ist es weiterhin enorm wichtig, auch zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden. Bei der außerordentlichen Kündigung können Sie beispielsweise ein Arbeitsverhältnis beenden, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten, wenn sich beispielsweise der Verdacht bestätigt, dass sich ein oder eine Arbeitnehmer*in vertragswidrig verhält. Bei dieser Kündigungsform ist besonders zu beachten, dass ein triftiger Grund zur Kündigung vorliegen muss, sonst ist diese nicht zulässig.

Kündigungsgründe bei einer ordentlichen Kündigung

1. Personenbedingte Kündigung

2. Verhaltensbedingte Kündigung

3. Betriebsbedingte Kündigung

Ein Kündigungsgrund muss bei dieser Kündigungserklärung nicht abgegeben werden. Bei Ausbildungsverhältnissen und während des Mutterschutzes bestehen jedoch auch hierbei Ausnahmen. Kommen wir aber zunächst zum entscheidenden Kern dieses Beitrags, der personenbedingten Kündigung.

Personenbedingte Kündigung

Damit es zur personenbedingten Kündigung kommen kann, müssen Gründe hierfür in der Person des Arbeitnehmers vorliegen. Eine solche Kündigung ist beispielsweise möglich, wenn ein oder eine Mitarbeiter*in seine Arbeit aufgrund körperlicher Defizite nicht mehr ausüben kann. Am häufigsten kommt es zu personenbedingten Kündigung daher aufgrund von langen Krankheiten, vermehrten Kurzerkrankungen oder wenn zukünftig absehbar ist, dass der oder die Arbeitnehmer*in seine Arbeit nicht wieder aufnehmen kann.

Aber auch schlechte Leistungen, unzureichende Eignung, ungenügende Erfüllung des Arbeitsvertrages oder fehlerhaftes Verschulden kann ein Kündigungsgrund sein. Beachten Sie jedoch, dass anders als bei der verhaltensbedingten Kündigung der oder die Arbeitnehmer*in einen Arbeitsvertrag nicht vorsätzlich schuldhaft verletzt, sondern oftmals durch persönlich bedingte Probleme seine Pflichten nicht mehr erfüllen kann.

Voraussetzungen einer personenbedingten Kündigung

Der oder die Arbeitnehmer*in selbst gerät meist unverschuldet in die Situation der personenbedingten Kündigung, anders als bei der verhaltensbedingten Kündigung. Gerechtfertigt (nicht sozialwidrig) ist die personenbedingte Kündigung unter folgenden Voraussetzungen:

  • Wenn klar ist, dass der oder die Mitarbeiter*in in der Zukunft nicht mehr in der Lage sein wird seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen (negative Zukunftsprognose durch z.B. lange Krankheit)
  • Der oder die Mitarbeiter*in verliert seine Eignung (z.B. Verlust der Fahrerlaubnis)
  • Durch die Veränderungen bei dem oder der Mitarbeiter*in sind wesentliche Interessen der Firma beeinträchtigt
  • Es muss abgewägt werden, welche Interessen schützenswerter sind. Die berechtigten Interessen des Unternehmens haben dabei Vorrang.
  • Werden betriebliche oder vertragliche Interessen beeinträchtigt, ist dies ein Kündigungsgrund
  • Kündigung als letztes Mittel („Ultima Ratio“)

Eine der Kündigung vorausgehende erfolglose Abmahnung aus personenbezogenen Gründen ist in der Regel dann nicht erforderlich, wenn dem Arbeitnehmer die Nicht- oder Schlechterfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten nicht vorzuwerfen ist. Das ist insbesondere bei krankheitsbedingter Beeinträchtigung der Arbeitsleistung der Fall.

Eine Abmahnung ist auch dann entbehrlich, wenn der Arbeitnehmer keine Bereitschaft zeigt, an der sich möglichen Behebung des personenbedingten Leistungshindernisses mitzuwirken.
Kündigungsschutzgesetz

Das Kündigungsschutzgesetz beschränkt die grundsätzliche Kündigungsfreiheit von Arbeitsverträgen mit längerer Laufzeit zugunsten des Arbeitnehmers. So ist dieser vor einer fristlosen Kündigung gewahrt und das Arbeitsverhältnis kann nur aufgrund von sozial gerechtfertigten Gründen beendet werden. Die Prüfung, ob eine Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten des oder der Arbeitnehmer*in sozial gerechtfertigt ist, erfolgt in drei Stufen:

  • Negative Zukunftsprognose
  • Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen
  • Interessenabwägung

Seit dem 1. Januar 2004 muss ein Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer*innen beschäftigen, damit der gesetzliche Kündigungsschutz greift (Kleinbetriebsregel). Prüfen Sie also zunächst, ob ihr Unternehmen diese Größe erreicht hat.

Fristen und Formen

Innerhalb von drei Wochen duldet das Kündigungsschutzgesetz eine Klagefrist gegen die ausgesprochene Kündigung. Dabei stellt dies allein eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist und ist keine Zulässigkeitsvoraussetzung. So ist die Kündigung trotz dieser Klausel als von Anfang an rechtswirksam zu sehen. Sie kann nur innerhalb dieser drei Wochen durch eine Klage beim Arbeitsgericht angefochten werden.

Zusätzlich muss der zu kündigende Arbeitnehmer*in im Schreiben der Kündigung darüber informiert werden, wenn zwischen dem Kündigungsschreiben und dem eigentlichen Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate liegen, sich persönlich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung, bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend zu melden und auf die Vorgaben des Jobcenters und auch Eigeninitiativ nach einer neuen Arbeitsstelle suchen.

Des Weiteren ist die Kündigung nach der deutschen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung von der Entlassung des oder der Arbeitnehmer*in zu unterscheiden. Die Kündigungserklärung ist die rechtsgeschäftliche Handlung, die auf die (rechtliche) Beendigung des Arbeitsverhältnisses zielt, mit der Entlassung wird dagegen im deutschen Arbeitsrecht lediglich der rein tatsächliche Vorgang des Ausscheidens eines Arbeitnehmers aus dem Betrieb beschrieben.

Fazit

Die Gründe für eine personenbedingte Kündigung können vielseitig sein. Sie sollten jedoch immer den Einzelfall abwägen und wirklich individuell entscheiden. Eine schematische Anwendung der von der Rechtsprechung herausgebildeten Grundsätze scheidet aus. Bei einer Entscheidung für oder gegen eine Kündigung des oder der Mitarbeiter*in sollten Sie doch stets eine Interessenabwägung vornehmen.

Sicher fällt es keinem Unternehmen leicht einem oder eine Mitarbeiter*in zu kündigen, aber oftmals ist dieses Ausscheiden aus dem Betrieb unabdingbar. Auch wenn Sie sich unsicher fühlen, können Sie mithilfe der deutschen Rechtsgrundlage argumentieren und eindeutig die Gründe für eine Kündigung dem oder der Mitarbeiter*in vorlegen.

Die Lecturio-Redaktion

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.