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Überstunden: Wie gut kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten?

Überstunden: Wie gut kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten?

„Meine Position im Betrieb, mein Verantwortungsbereich, meine Überstunden!“ Je nach Gesprächspartner scheinen Überstunden schon fast zu einem Statussymbol geworden zu sein. Doch das ist Ansichtssache. So gibt es in der Arbeitswelt immer diejenigen, bei denen pünktlich zum Ende der Arbeitszeit der Rechner herunterfährt, als wäre ein Automatismus integriert und die, die „nur noch schnell etwas fertig machen“ müssen und dann eben länger bleiben. Doch was sagt eigentlich unser Gesetz dazu? Wir geben Ihnen Antwort.
Überstunden anweisen
Lecturio Redaktion

·

14.11.2023

Inhalt

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Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

So steht es in § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Doch gerade im Arbeitszeitbereich gibt es noch mehr Ausnahmen und tariflich geregelte Abweichungen als bei vielen anderen Gesetzen.

Wenn kein spezieller Tarifvertrag greift und die gesetzlich festgelegte Obergrenze von acht Stunden auf Weisung des Arbeitgebers überschritten wird, so muss dieser binnen der folgenden sechs Monate einen (Freizeit-)Ausgleich ermöglichen. Diesen Weg darf der Chef dann einschlagen, wenn laut Arbeitsvertrag der Arbeitgeber Überstunden grundsätzlich anweisen darf. Das Problem an der Sache ist die sogenannte Treuepflicht. Diese besagt, ein Arbeitnehmer habe Überstunden zu leisten, wenn keine anderen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Viel Potenzial für Rechtsstreitigkeiten

In Zusammenhang mit Überstunden spielt vor allem die Anweisungspflicht eine zentrale Rolle. Als Anweisung gilt z. B. auch ein fester Abgabetermin, der den Arbeitnehmer dazu zwingt, länger zu arbeiten. Im Streitfall ist das natürlich schwierig zu belegen. Dann ist der Arbeitnehmer in der Beweispflicht und er muss belegen, dass der Vorgesetzte die Überstunden angeordnet oder zumindest geduldet hat.

All diejenigen, die in ihrem Arbeitsvertrag den Satz gefunden haben, durch das Arbeitsentgelt sei etwaige Mehrarbeit abgegolten, müssen ihre Hoffnung auf einen Ausgleich noch nicht begraben. Aus einigen Gerichtsurteilen geht hervor, dass genau diese Klausel für unwirksam erachtet wurde, da der Arbeitnehmer seinen Stundenlohn nicht ausrechnen und nicht absehen könne, welche Arbeitsbelastung auf ihn zukäme. So ist diese Bestimmung nur wirksam, wenn sie sich auf einen begrenzten Zeitraum oder ein definiertes Pensum bezieht.

Rechnen sich Überstunden unterm Strich?

Diese Frage ist pauschal schwer zu beantworten, denn jede Erhöhung des Bruttolohnes kann eine andere steuerliche Einstufung zur Folge haben. Lässt ein Arbeitnehmer sich kontinuierlich seine Überstunden auszahlen, fährt er mit dieser Variante vielleicht sogar besser, weil das monatliche Bruttogehalt nicht so stark ansteigt, als wenn er sich vierteljährlich seine Überstunden vergüten lässt und sicherlich einem höheren Lohnsteuerprozentsatz in diesem Monat unterliegt.

Grundsätzlich werden Überstunden mit dem vertraglich geregelten Stundenlohn honoriert – genau wie die vertraglich geregelte Arbeitszeit. Eine Ausnahme gibt es bei den Auszubildenden, denn die können einen höher veranschlagten Überstundensatz verlangen, falls die Überstunden nicht mit Freizeit abgegolten werden.

Tipp: Regelmäßig geleistete Überstunden können sich beispielsweise auch im Krankheitsfall positiv auf dem Lohnzettel bemerkbar machen, weil sie den Anspruch nach Entgeltfortzahlung entsprechend erhöhen.

Pech haben im Überstundendschungel im Übrigen leitende Arbeitnehmer. Hier geht die Rechtsprechung davon aus, dass sie mit der Übernahme der Leitungsfunktion auch die damit einhergehenden Überstunden in Kauf nehmen bzw. das Gehalt derart dimensioniert ist und Mehrarbeit wirklich damit abgegolten ist.

Darauf sollten Arbeitnehmer achten

Um etwaige Streitigkeiten gleich im Keim zu ersticken und Transparenz für beide Seiten zu schaffen, sollten Arbeitnehmer auf folgende Punkte achten.

  1. Bis zu 10 % der vertraglich geregelten Arbeitszeit können als Überstunden tituliert und mit dem vereinbarten Arbeitsentgelt abgegolten werden. Das gilt dann, wenn dies deutlich im Arbeitsvertrag geschrieben steht. Damit wissen beide Seiten, worauf sie sich einlassen. Ein Beispiel: „15 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten.“
  2. Derjenige, der etwas fordert, ist in der Beweispflicht. Wenn ein Arbeitnehmer also eine Überstundenbezahlung einfordert, muss er nachweisen, dass er die Mehrarbeit geleistet hat und die Leistung der Überstunden durch den Chef gefordert wurde. Unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer im Clinch mit seinem Chef liegt oder nicht, tut er gut daran, seine Arbeitszeiten immer zu notieren, Arbeitseinsatz in Stoßzeiten zu belegen und Anweisungen mit Projekt-Deadlines akribisch zu dokumentieren.
  3. Gibt es eine offizielle Zeiterfassung, ist zwar die individuelle Dokumentation der Arbeitszeit nicht nötig, jedoch muss die Anordnung der Überstunden seitens des Arbeitgebers nachgewiesen werden können. Rechtlich am besten abgesichert sind die, deren Arbeitgeber die Aufzeichnungen zur Mehrarbeit gegenzeichnet; das tun allerdings in der Praxis die Wenigsten.
  4. Die Verjährungsfristen, in denen ein Überstundenausgleich eingefordert werden kann, sind knapp. Das heißt, Ansprüche sollten schnell geltend gemacht werden.

Besserverdiener (d. h. Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von mehr als 5.800 Euro in West- und mehr als 4.900 Euro in Ostdeutschland) sowie Mitarbeiter der Führungsriege gehen beim Streit um Überstunden in der Regel leer aus. Gewinner sind in diesem Fall die Geringverdiener.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.