
Bild: “
Rey y reina” von Leticia Ayuso. Lizenz: CC BY 2.0
1. Die Vorgaben der Regierung zur Frauenquote
Bis 2016 müssen mindestens 30 Prozent Frauen in die Aufsichtsräte von 100 großen Aktiengesellschaften gewählt werden. Falls dieser Prozentsatz nicht erreicht werden sollte, gehen die Mandate jedoch nicht an Männer, sondern bleiben offen. Es wäre sogar möglich, dass die Anteilseigner von Konzernen ihre Mehrheit im Aufsichtsrat an die Arbeitnehmer verlieren.
Die „Bundesvereinigung der Deutschen Arbeiterverbände“ sieht diese gesetzlich vorgegebene Quote „nicht im Interesse einer guten Unternehmensführung“ und meint, dass sie Unternehmen wie Beschäftigten schaden wird.
Trotzdem sind auch 3500 mittelständische Unternehmen dazu verpflichtet, sich Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und ihrem Management zu stecken. Auch sie müssen diese Steigerung bis 2017 nachgewiesen haben. Eine Korrigierung nach unten ist danach nicht mehr möglich.
Des Weiteren strebt die Regierung strengere Vorgaben für Bundesverwaltung und bundeseigene Unternehmen an. Bereits seit 1994 fordert das „Bundesgremienbesetzungsgesetz“, dass der Bund bei der Besetzung im Verwaltungs- und Aufsichtsrat und in anderen Kommissionen eine „gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien schaffen oder erhalten“ soll. Allerdings drohen dem Staat keine Strafen, wenn dies misslingt.
2. Aktuelle Situation
Schwesig erwartet nicht, dass die Anteilseigner der Konzerne an die Arbeitnehmer verlieren. Die derzeitige Situation bezeichnete sie jedoch als „Armutszustand“.
Drei Viertel der Firmen, die die Frauenquote bis nächstes Jahr erfüllen sollen, können die vorgegebenen Bedingungen nicht gewährleisten. Zwar sind bereits mehr Frauen in Aufsichtsräten vertreten, aber in den Vorständen sind es nur 4,8 Prozent. Da der Frauenanteil einst bei 6 Prozent lag, ist er demzufolge wieder rückläufig.
Eine Initiative „Frauen in die Aufsichtsräte“ erstellt zusammen mit der Bundesregierung seit 2011 einen „Women-on-Board-Index“, was ein Ranking von Frauen in Führungsgremien deutscher Unternehmen darstellt.
Der Waschmittelkonzern Henkel führt mit 43,7 Prozent in diesem Ranking. Auch die Deutsche Bank hat die Frauenquote ebenfalls längst durch 35 Prozent Aufsichtsrätinnen erreicht. Doch auch im Vorstand dieses Unternehmens sitzt keine einzige Frau.
Die Lufthansa geht da mit besserem Vorbild voran, sie hat 40 Prozent Frauen im Vorstand und 30 Prozent im Aufsichtsrat vorzuweisen.
Schwesig führt die Erfolge auf den öffentlichen Druck und die politische Diskussion zurück. Trotzdem sollte nicht außer Acht gelassen werden, wie notwendig dieses Gesetz ist, da noch immer 3 von 4 Firmen weit von diesen Vorgaben entfernt sind.
Falls sich bis 2017 in den Vorständen nicht genug verändert haben sollte, hält die Familienministerin auch hier die Einführung einer Quote für möglich.
3. Fazit
Die derzeitigen Zustände in den Aufsichtsräten Deutschlands größter Konzerne bieten aktuell ein enttäuschendes Bild. Da das Gesetzt erst im März 2015 verabschiedet wurde, bleibt jedoch zu hoffen, dass die nächsten Monate einige Veränderungen mit sich bringen. Durch die Verabschiedung der Frauenquote ist zumindest der erste Schritt gemacht, um ein Bewusstsein für dieses Thema zu schaffen und die Diskussion darüber am Leben zu erhalten.
Quellen
Wo die Frauen fehlen via sueddeutsche.de
So viele Frauen fehlen noch in den Aufsichtsräten via faz.net
In Aufsichtsräten fehlen 258 Rätinnen via handelsblatt.com
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