
Bild: “Creative Commons” von Karin Dalziel. Lizenz: CC BY 2.0
Das aktuelle Urheberrecht
Das aktuelle Urheberrecht von 1965 geht vom Regelfall aus, dass Lizenzen für die Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken individuell zwischen den Parteien –zumeist Verleger- verhandelt werden. Da es eine Vielzahl an Möglichkeiten gibt das Nutzungsrecht auszugestalten, werden die daran beteiligten Parteien -zumeist Verleger- ihre hauseigenen Juristen zu Rate ziehen. Für Blogger dürfte dieser Arbeitsaufwand unverhältnismäßig groß sein. Zumal es meistens um die Verwendung eines einzelnen Bildes oder Videos gehen wird.
Die „Creative Commons“-Lizenz
Die Antwort auf dieses Problem liefert die „Creative Commons“ (CC)-Lizenz. Diese ist eine vorgefertigte Standardlizenz, die von der gleichnamigen Non-Profit-Organisation veröffentlicht wird. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge, die –je nach Interessenlage- über die Freigabe urheberrechtlich geschützter Werke bestimmen. Anhand der CC-Symbole und einer leicht verständlichen Lizenzurkunde erkennen Nutzer zu welchen Zwecken die Werke freigegeben sind. Durch einen zweiten Klick auf die CC-Symbole gelangt man dann zum juristisch ausformulierten Lizenzvertrag und den Metadaten des Werks, die die Suche nach passenden Lizenzen erleichtern.
Welche Creative Commons-Lizenzen gibt es?
Es gibt insgesamt sechs mögliche CC-Lizenzen: Die simpelste Form sieht lediglich die Namensnennung des Urhebers (Lizenzgeber) durch den Nutzer des Werkes (Lizenznehmer) vor. Zusätzlich gibt es noch Module, die die Nutzung zu kommerziellen Zwecken oder die Bearbeitung des Werks verbieten. Sofern die Bearbeitung des Werks erlaubt ist, kann festgelegt werden, dass Bearbeitungen unter den gleichen Bedingungen weitergegeben werden müssen.
Überblick über die Lizenz-Module
Creative Commons-Lizenzen setzen sich aus den folgenden Modulen zusammen:
BY = Namensnennung
- Pflichtangaben sind dabei der Name des Urhebers
- Titel des Werkes
- URL zu dem Werk oder Autor
- Verweis auf die Lizenzurkunde
- Hier ist zu beachten, dass „kommerziell“ ein, angesichts der vielfältigen Nutzungsformen im Internet, relativ unbestimmter Rechtsbegriff ist
SA = Weitergabe unter den gleichen Bedingungen
- Neue Werke müssen unter der selben Lizenz veröffentlicht werden, wie das Original, auf welchem sie basieren
Welche CC-Versionen gibt es?
In Deutschland wird meist die 3.0 Version genutzt. Allerdings erschien Ende 2013 eine internationale 4.0 Version der Lizenz. Diese kann zwar auch in Deutschland schon genutzt werden, wird aber derzeit noch übersetzt und an das deutsche Urheberrechtsgesetz angepasst.
Was sind die Vorteile der CC-Lizenz?
Wird eine CC-Lizenz verwendet, müssen die Urheber nicht selbst einen passenden Lizenzvertrag erstellen oder Anwälte damit beauftragen. Vielmehr genügt es, einmal mit wenigen Klicks eine Lizenz zu erstellen und der Verbreitung der eigenen Werke zuzusehen. Auf der anderen Seite erkennen die Interessenten auf einen Blick, wozu die Lizenz sie berechtigt und eine Nachfrage beim Urheber erübrigt sich. Dies ermöglicht einen schnellen Austausch von kreativen Werken.
Wo finde ich CC-lizenzierte Werke?
Auf der Creative Commons Hompepage gibt es unter search.creativecommons.org eine eigene Suchmaschine für CC-lizenzierte Werke. Außerdem kann man in den erweiterten Sucheinstellungen der meisten Suchmaschinen gezielt nach freien Medien suchen. Dabei besteht eine enorme Auswahl von Bildern, Videos und Musik, die oft auch von hoher Qualität sind.
Eine dritte Alternative ist das Portal Flickr, auf welchem neben Bildern auch zahlreiche Videos zu finden sind.
Welche Gefahren bestehen bei der Nutzung von Creative Commons?
Die CC-Lizenz kann nicht widerrufen werden, daher besteht für den Lizenzgeber die Gefahr der Unumkehrbarkeit. Für den Nutzer besteht die Gefahr, dass dritten Personen Rechte an dem Werk zustehen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Foto andere Personen als den Lizenzgeber zeigt. Der fotografierten Person steht das Recht am eigenen Bild zu. Dann kann der Lizenzgeber zwar die Rechte an seinem Bild freigeben nicht aber am Motiv. In diesem Fall drohen Schadensersatzforderungen der abgebildeten Person.
Wie werden die Quellenangaben in der Praxis vorgenommen?
Die korrekten Angaben und Anforderungen bei der Verwendung von CC-lizensierten Werken variieren je nach Medium, Gebrauchsmöglichkeit und Version der Lizenz. Diese Angaben sind bei der Verwendung von Bildern unter der CC-Lizenz Pflicht:
- Autor des Werkes: Der Name des Urhebers bzw. der Profilname bei Medienportalen muss angegeben werden. Grundsätzlich sind hier die Wünsche/Angaben des Urhebers entscheidend. Keine Pflicht, aber eine nette Geste, ist der Link auf das Profil des Autors.
- Link zur Quelle des Bildes (Oft wird auf den Namen des Autors der Link zur Quelle gesetzt).
- Nennung der CC-Lizenz und Link auf die entsprechende Lizenzurkunde (engl. „deed“), wo wiederum auf die exakten Lizenzbedingungen und den „disclaimer“ verlinkt wird.
- Bearbeitungshinweise (z.B. Zuschneiden des Bildes). Dies ist erst seit der 4.0. Version eine Pflichtangabe.
- Titel des Werks (Nur für frühere Versionen als 4.0. Pflicht und dann auch nur falls ein Titel genannt wird und sofern es der Platz erlaubt)

Ein Beispiel für die Quellenangabe:
Bild: “Creative Commons” von Kristina Alexanderson. Lizenz: CC BY-SA 2.0
Beim obigen Bild können Sie eine beispielhafte Quellenangabe sehen:
- Die Autorin des Bildes, Kristina Alexanderson, wird genannt
- Auf die Quelle wird gleich am Anfang über das Wort „Bild“ verlinkt
- Die Lizenz, in diesem Fall „CC BY-SA 2.0“, wird genannt und es wird zur Lizenzurkunde verlinkt
- Der Titel des Werkes, hier „Creative Commons“, wird genannt, da es sich um die Lizenzversion 2.0 handelt (also eine frühere als 4.0)
- mögliche Bearbeitungshinweise entfallen dementsprechend
Fazit
Medien mit Creative Commons-Lizenz eignen sich hervorragend die Attraktivität des eigenen Blogs zu steigern. Denn so unbürokratisch und kostenlos kommt man sonst nicht an Bilder, Videos, Musik, etc. Deshalb lohnt es sich durchaus einmal gründlich in die Materie einzutauchen und einschlägige CC-Suchmaschinen zu durchforsten.
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4 Gedanken zu „Sharing is caring: Wie Sie als Blogger Creative Commons-Lizenzen richtig nutzen“
Wie genau sieht ein Bearbeitungshinweis aus? Muss nur der Hinweis gegeben werden, dass es bearbeitet wurde oder muss genannt werden, was bearbeitet wurde?
Darf in Deutschland die Quellenangabe, Titelangabe, Autornennung und Bearbeitungshinweis auch auf Englisch sein oder muss man eine Abmahnung fürchten?
Muss die Quellenangabe bei Bildern im Blog immer unmittelbar unter dem Bild sein? Habe in einem Blog gesehen, dass sie die Quellenangabe ganz unten im Artikel stehen haben.
Interessant, dass Sie schreiben, den Titel müsse man nur nennen, wenn der Platz dies erlaubt. Im Lizenztext kann ich diese Einschränkung nämlich nicht finden:
„Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie […] die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist[…].“
Ich finde den Beitrag klasse. Auch mein Anliegen ist es, die CC-Lizenzen bekannter und populärer zu machen. Vor allem aber motiviere ich andere Blogger, Trainer und Kollegen, eigene Materialien unter CC-Lizenzen zu stellen.
Das Thema erläutere ich in einem Webinar, das als Aufzeichnung kostenlos und natürlich unter CC-BY-SA abrufbar ist unter: https://www.edudip.com/webinar/Creative-Commons-richtig-lizenzieren-und-nutzen/45232