Lecturio Jura-Magazin

Juristisches Wissen, klar strukturiert: fundierte Fachtexte und klausurrelevante Inhalte für Studium und Staatsexamen

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Öffentliches Recht
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Vertretung ohne Vertretungsmacht

Vertretung ohne Vertretungsmacht, § 179 BGB

Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist - sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist - dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert, § 179 Abs. 1 BGB. Dieser Beitrag enthält die examensrelevante Rechtsfolge und Haftung einer Vertretung ohne Vertretungsmacht (§ 179 BGB).
Versuch der Beteiligung

Versuch der Beteiligung, §§ 30 f. StGB

Im Gegensatz zu Vergehen ist es bei Verbrechen bereits im Vorfeld der Tat möglich, sich strafbar zu machen indem man mit anderen zusammenwirkt. Dies ergibt sich aus §§ 30 f. StGB.
Verleitung zur Falschaussage

Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB

Die Verleitung zur Falschaussage gemäß § 160 StGB ist hochumstritten. Dies macht sie zu einem echten Klausur-Dauerbrenner. Dieser Beitrag vermittelt einen prägnanten Überblick über den Streitstand und seine Auswirkungen auf die möglichen Fallkonstellationen.
Verbotene Rechtsgeschäfte

Verbotene Rechtsgeschäfte, § 134 BGB

Gemäß § 134 BGB ist ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Es muss somit für § 134 BGB ein Verbotsgesetz vorliegen sowie gegen dieses verstoßen werden muss. Alles examensrelevante zu verbotenen Rechtsgeschäften (§ 134 BGB) sowie ein Schema zu § 134 BGB findest du in diesem Beitrag.
Kraftfahrzeugrennen

Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB

Aufgrund des "Kudamm Raser Falls" hat der Gesetzgeber 2017 das illegale Autorennen unter Strafe gestellt. Bei dem neu ins Strafgesetzbuch eingefügtem § 315d StGB handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Geschütztes Rechtsgut des § 315d StGB sind die Sicherheit des Straßenverkehrs, Leib und Leben sowie fremdes Eigentum. Erfahre hier mehr über das Prüfungsschema sowie die Tatbestandsmerkmale des § 315d StGB. Wie hätte sich der "Kudamm Raser" nach der heutigen Rechtslage strafbar gemacht?
Unterlassene Hilfeleistung

Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB

Das echte Unterlassungsdelikt der unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 323c StGB genießt in der Praxis sowie in der Klausur überragende Bedeutung. Im Folgenden werden daher das Schema sowie die  einzelnen, examensrelevanten Tatbestandsmerkmale näher beleuchtet.
Trunkenheit im Verkehr

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

Ein Großteil der Verkehrsunfälle entsteht dadurch, dass der Fahrer Alkohol oder andere Rauschmittel konsumiert hat. § 316 StGB bestraft die Trunkenheit am Steuer jedoch schon bevor es zu einem konkreten Unfall kommt. Im folgenden Beitrag erfährst du anhand eines Prüfungsschemas, wie du in der Klausur vorgehen musst. 
Tötung auf Verlangen

Tötung auf Verlangen, § 216 StGB

Die Tötung auf Verlangen im Sinne des § 216 StGB ist im vergangenen Jahrzehnt stark in den Vordergrund gerückt. Dies ist unter anderem dem Medieninteresse um den Fall des sogenannten Kannibalen von Rotenburg, Armin Meiwes, geschuldet. Der Fall schrieb damals weit über die Grenzen Deutschlands hinaus Rechtsgeschichte. Der Tatbestand ist jedoch nicht nur deshalb examensrelevant. Insbesondere bietet § 216 StGB einige Problemfelder, deren sichere Beherrschung vorausgesetzt wird, ob es nun um die Abgrenzung zu anderen Tötungsdelikten geht oder auch um Irrtumskonstellationen.
Totschlag

Totschlag, § 212 StGB

Der Totschlag gemäß § 212 StGB ist ein beliebtes Delikt, um es mit einer Vielzahl von Problemen aus dem Strafrecht AT Bereich zu kombinieren. Um mit der Bewältigung der Probleme zurecht zu kommen, empfiehlt sich folgender Artikel. Er verschafft einen Überblick und reicht ein Schema zur Hand.
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Vertretung ohne Vertretungsmacht

Vertretung ohne Vertretungsmacht, § 179 BGB

Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist - sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist - dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert, § 179 Abs. 1 BGB. Dieser Beitrag enthält die examensrelevante Rechtsfolge und Haftung einer Vertretung ohne Vertretungsmacht (§ 179 BGB).
Versuch der Beteiligung

Versuch der Beteiligung, §§ 30 f. StGB

Im Gegensatz zu Vergehen ist es bei Verbrechen bereits im Vorfeld der Tat möglich, sich strafbar zu machen indem man mit anderen zusammenwirkt. Dies ergibt sich aus §§ 30 f. StGB.
Verleitung zur Falschaussage

Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB

Die Verleitung zur Falschaussage gemäß § 160 StGB ist hochumstritten. Dies macht sie zu einem echten Klausur-Dauerbrenner. Dieser Beitrag vermittelt einen prägnanten Überblick über den Streitstand und seine Auswirkungen auf die möglichen Fallkonstellationen.
Verbotene Rechtsgeschäfte

Verbotene Rechtsgeschäfte, § 134 BGB

Gemäß § 134 BGB ist ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Es muss somit für § 134 BGB ein Verbotsgesetz vorliegen sowie gegen dieses verstoßen werden muss. Alles examensrelevante zu verbotenen Rechtsgeschäften (§ 134 BGB) sowie ein Schema zu § 134 BGB findest du in diesem Beitrag.
Kraftfahrzeugrennen

Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB

Aufgrund des "Kudamm Raser Falls" hat der Gesetzgeber 2017 das illegale Autorennen unter Strafe gestellt. Bei dem neu ins Strafgesetzbuch eingefügtem § 315d StGB handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Geschütztes Rechtsgut des § 315d StGB sind die Sicherheit des Straßenverkehrs, Leib und Leben sowie fremdes Eigentum. Erfahre hier mehr über das Prüfungsschema sowie die Tatbestandsmerkmale des § 315d StGB. Wie hätte sich der "Kudamm Raser" nach der heutigen Rechtslage strafbar gemacht?
Unterlassene Hilfeleistung

Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB

Das echte Unterlassungsdelikt der unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 323c StGB genießt in der Praxis sowie in der Klausur überragende Bedeutung. Im Folgenden werden daher das Schema sowie die  einzelnen, examensrelevanten Tatbestandsmerkmale näher beleuchtet.
Trunkenheit im Verkehr

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

Ein Großteil der Verkehrsunfälle entsteht dadurch, dass der Fahrer Alkohol oder andere Rauschmittel konsumiert hat. § 316 StGB bestraft die Trunkenheit am Steuer jedoch schon bevor es zu einem konkreten Unfall kommt. Im folgenden Beitrag erfährst du anhand eines Prüfungsschemas, wie du in der Klausur vorgehen musst. 
Tötung auf Verlangen

Tötung auf Verlangen, § 216 StGB

Die Tötung auf Verlangen im Sinne des § 216 StGB ist im vergangenen Jahrzehnt stark in den Vordergrund gerückt. Dies ist unter anderem dem Medieninteresse um den Fall des sogenannten Kannibalen von Rotenburg, Armin Meiwes, geschuldet. Der Fall schrieb damals weit über die Grenzen Deutschlands hinaus Rechtsgeschichte. Der Tatbestand ist jedoch nicht nur deshalb examensrelevant. Insbesondere bietet § 216 StGB einige Problemfelder, deren sichere Beherrschung vorausgesetzt wird, ob es nun um die Abgrenzung zu anderen Tötungsdelikten geht oder auch um Irrtumskonstellationen.
Totschlag

Totschlag, § 212 StGB

Der Totschlag gemäß § 212 StGB ist ein beliebtes Delikt, um es mit einer Vielzahl von Problemen aus dem Strafrecht AT Bereich zu kombinieren. Um mit der Bewältigung der Probleme zurecht zu kommen, empfiehlt sich folgender Artikel. Er verschafft einen Überblick und reicht ein Schema zur Hand.
Sicherstellung und Beschlagnahme

Sicherstellung und Beschlagnahme, § 94 StPO

Beschlagnahme sowie Sicherstellung gemäß § 94 StPO können im ersten Staatsexamen im Rahmen der prozessualen Zusatzfrage relevant werden. In der Regel wird i.S.d. § 94 StPO ein beweglicher Gegenstand mit Beweiswert sichergestellt oder beschlagnahmt. Dieser wird in amtliche Verwahrung genommen. Der folgende Beitrag enthält alle wichtigen Informationen zu § 94 StPO.
schwere körperverletzung

Schwere Körperverletzung, §§ 223, 226 StGB

Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person beispielsweise das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen verliert so ist gemäß § 226 StGB die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Bei der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB handelt es sich um eine Erfolgsqualifikation, deren Grund in dem Eintritt der schweren Folge liegt. In diesem Beitrag werden das Prüfungsschema des § 226 StGB sowie dessen einzelnen Voraussetzungen erläutert.
Schwere Brandstiftung 2

Schwere Brandstiftung, § 306a Abs. 2 StGB

Im Gegensatz zu § 306a Abs. 1 StGB handelt es sich bei § 306a Abs. 2 StGB um ein konkretes Gefährdungsdelikt. Unser Beitrag erklärt das Schema sowie die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen des Absatz 2.
Schwere Brandstiftung

Schwere Brandstiftung, § 306a Abs. 1 StGB

§ 306a StGB normiert zwei unterschiedliche Gefährdungsdelikte: Während § 306a Abs. 1 StGB ein abstraktes enthält, handelt es sich bei § 306a Abs. 2 StGB um ein konkretes Gefährdungsdelikt. Der folgende Beitrag behandelt die schwere Brandstiftung in Gestalt des § 306a Abs. 1 StGB. Mehr über die Tatbestandsvoraussetzungen und das Schema des Absatz 1 findest du hier.
Schadensersatz im EBV

Schadensersatz im EBV, §§ 989 ff. BGB

Bei vielen Studierenden ist das Gebiet des Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), §§ 987 ff. BGB nicht besonders beliebt, obwohl die Fragen nach Nutzungs-, Aufwendungs- und Schadensersatz eine enorme Klausur- und Examensrelevanz haben. In diesem Artikel befassen wir uns deshalb mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Schadensersatzes aus §§ 989 ff. BGB.
Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch

Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch, § 536a BGB

A mietet bei B ein Auto. Das Auto wird übergeben, der Mietzins wird erbracht. An dem Auto entsteht ein Mangel. Was dann? Antworten hierzu liefert dieser Beitrag, welcher sich mit den wichtigsten examensrelevanten Voraussetzungen zum Schadensersatzanspruch und Aufwendungsersatzanspruch des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) im Sinne des § 536a BGB befasst.
Raub mit Todesfolge

Raub mit Todesfolge, § 251 StGB

Häufig kommt es vor, dass bei einem Raubüberfall ein Mensch verstirbt. In diesem Fall ist unter Umständen der Raub mit Todesfolge gemäß § 251 StGB einschlägig. Hierbei handelt es sich um eine Erfolgsqualifikation. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Prüfung achten müssen.
Notwehr

Notwehr, § 32 StGB

Jeder Jurastudierende kennt den Satz: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen! Diese Aussage wurzelt in den Grundprinzipien des in § 32 StGB normierten Rechtfertigungsgrundes. Das Notwehrrecht ist außerordentlich prüfungsrelevant, sodass man hier auf keinen Fall auf Lücken setzen sollte. Dieser Artikel verschafft einen detaillierten Überblick über § 32 StGB und veranschaulicht die Tatbestandmerkmale Anhand von prüfungsrelevanten Beispielen.
Mangel und Minderung im Mietrecht

Mangel und Minderung im Mietrecht, § 536 BGB

Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Mangel und der Minderung (§ 536 BGB) im Mietrecht: Es wird der Mangel definiert, die Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Instandhaltungspflicht und Mängelgewährleistung werden aufgezeigt und die Prüfung des Minderungsrechts des Mieters erläutert.
Körperverletzung mit Todesfolge

Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB

Die Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 StGB stellt eine Erfolgsqualifikation i.S.d. § 18 StGB zu § 223 StGB dar. D.h. zusätzlich zur vorsätzlich begangenen Körperverletzung tritt der Tod des Opfers ein. Geschütztes Rechtsgut dabei ist das menschliche Leben ebenso wie die körperliche Unversehrtheit. Da gerade im Bezug auf die Prüfung einer Erfolgsqualifikation häufig Probleme auftreten und § 227 StGB zusätzlich einige Sonderprobleme beinhaltet, soll folgender Artikel mehr Klarheit schaffen.
Körperliche Untersuchung

Körperliche Untersuchung, § 81a StPO

Bei § 81a StPO handelt es sich um eine examensrelevante Kernnorm der Zwangsmaßnahmen des Strafprozessrechts. Im folgenden Beitrag wird unter anderem erläutert, was unter einer körperlichen Untersuchung i.S.d. § 81a StPO zu verstehen ist und welche Voraussetzungen für die Maßnahme gegeben sein müssen.
Haftung des Tierhalters

Haftung des Tierhalters, § 833 BGB

Das Pferd ist des Prüfers Liebling. Jedes Prüfungsamt hat in seiner Historie schon mehrfach Pferde - oder auch andere Tiere - in seinen zivilrechtlichen Klausuren untergebracht. Häufig handelt es sich dabei um Klausuren aus dem Mangelgewährleistungsrecht. Dabei ist jedoch zu beachten, dass auch immer darauf geachtet werden muss, ob noch andere Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen. Um für die Klausur gewappnet zu sein, lohnt es sich, die Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB besonders anzuschauen.
Geldwäsche

Geldwäsche, § 261 StGB

Im Verhältnis zu § 257 und § 259 StGB wird die Geldwäsche nach § 261 StGB als Auffangtatbestand gesehen. Da es – im Gegensatz zu diesen – nicht erforderlich ist, dass der Gegenstand im Sinne des § 261 StGB aus der Vortat eines anderen stammt. Viele Studierende befassen sich nicht oder kaum mit der Geldwäsche - mit diesem Beitrag wirst du deinen Kommilitonen also schon um Längen voraus sein.
Gefährdung des Straßenverkehrs

Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB

Die Straßenverkehrsdelikte, geregelt in den §§ 315b-316a StGB, sind ein gern gewähltes Thema für die strafrechtliche Examensklausur, werden jedoch leider von den meisten Studenten nur sehr oberflächlich behandelt. Der folgende Artikel enthält das Prüfungsschema, die einzelnen Tatbestandsmerkmale sowie die wichtigsten Probleme des § 315c StGB.
Erschleichen von Leistungen

Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB

Sanktioniert wird das Erschleichen von Leistungen von Automaten, von Telekommunikationsnetzen, des Zutritts zu Veranstaltungen und der Beförderung durch Verkehrsmittel, § 265a StGB. Als wichtiger Problemfall aus dem Alltag ist das Schwarzfahren besonders zu beachten. Dieser Beitrag enthält ein Schema zu § 265a StGB sowie alle examensrelevanten Definitionen und Tatbestandsvoraussetzungen.
Erpresserische Menschenraub (§ 239a StGB) und Geiselnahme (§ 239b StGB)

Erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB) und Geiselnahme (§ 239b StGB)

Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB, und Geiselnahme, § 239b StGB, werden in Klausuren extrem oft übersehen, obwohl beide Tatbestände mit einer Mindeststrafe von 5 Jahren keine unbeachtliche Strafandrohung haben. Diese Delikte können vor allem im Anschluss an die Abgrenzungsproblematik Raub und räuberische Erpressung relevant werden, da die Rechtsprechung in jeder Wegnahme auch ein Dulden der Wegnahme sieht und die räuberische Erpressung bejaht. Das examensrelevante Problem stellt sich dann für das Sich-Bemächtigen im Zwei-Personen-Verhältnis im Rahmen des § 239a StGB und § 239b StGB.
Eigentumsübertragung

Eigentumsübertragung, § 929 BGB

§ 929 BGB ist als Regelung des rechtsgeschäftlichen Übergangs des Eigentums an beweglichen Sachen eine der wichtigsten Grundlagen des Mobiliarsachenrechts und sollte für Klausur und Examen sehr gut beherrscht werden. Lerne in diesem Artikel vom Schema bis zu den Problemen alles über den § 929 BGB!
Vollstreckungsabwehrklage

Die Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO

Nicht nur im Rahmen des Erkenntnisverfahrens, sondern auch im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens kennt die Zivilprozessordnung verschiedene Rechtsbehelfe. Ein wichtiger und examensträchtiger Rechtsbehelf ist die Vollstreckungsabwehrklage (= Vollstreckungsgegenklage) in § 767 ZPO.
Unterschlagung

Die Unterschlagung, § 246 StGB

Bei der Unterschlagung handelt es sich um ein Vergehen, das nach § 246 StGB strafbar ist. Schon scheinbar harmlose Fälle wie das Einordnen eines ausgeliehenen Buches in das eigene Bücherregal können unter Umständen hierunter gefasst werden. Wir erklären in diesem Beitrag, welche Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Unterschlagung gemäß § 246 StGB gegeben sein müssen und liefern ein Schema der Unterschlagung (§ 246 StGB) für die Klausur.
Schenkung

Die Schenkung, §§ 516 ff. BGB

Im Wege einer Schenkung wird dem Beschenkten durch den Schenker unentgeltlich, d.h. ohne Verpflichtung zur Gegenleistung, etwas (Sache oder Recht) zugewandt. Dieser Beitrag enthält ein Schema zum Schenkungsvertag sowie die Abrenzung von Handschenkung und Schuldversprechen. Darüberhinaus wird der Widerruf der Schenkung erläutert. Informiere dich jetzt über alles examensrelevante!
Sachbeschädigung

Die Sachbeschädigung, § 303 StGB

Die Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB kommt sowohl in der Praxis als auch in Klausursachverhalten häufig vor und sollte nicht übersehen werden. Obwohl sie zu den einfacheren Delikten gehört, sollten Sie sich ihre Voraussetzungen in der Prüfungsvorbereitung vergegenwärtigen, um Prüfungsschema und Probleme im Ernstfall schnell und souverän bewältigen zu können.
Nötigung

Die Nötigung, § 240 StGB

Der Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB hat insbesondere im Zusammenhang mit Sitzblockaden bei Demonstrationen immer wieder die Aufmerksamkeit von Lehre und Rechtsprechung auf sich gezogen. Dies begründet auch seine hohe Klausurrelevanz. Der folgende Beitrag wappnet für die Prüfungssituation und erläutert das Schema der Nötigung (§ 240 StGB).

Die Nachstellung, § 238 StGB

Die Nachstellung gem. § 238 StGB stellt das umgangssprachliche "Stalking" unter Strafe und erfasst andauernde Belästigungen, die sowohl in der näheren Ausgestaltung als auch in der Auswirkungen mannigfaltig sind. Das geschützte Rechtsgut der Nachstellung ist die Handlungs- und Entschlussfreiheit des Opfers hinsichtlich seiner persönlichen Lebensgestaltung. 2017 wurde das Delikt der Nachstellung von einem Erfolgsdelikt zu einem abstrakten Gefährdungsdelikt umgestaltet. In diesem Beitrag liest du alles Wichtige zum Delikt und findest auch ein passendes Schema für deine nächste Prüfung.
Körperverletzung

Die Körperverletzung, § 223 StGB

In der strafrechtlichen Klausur spielen die Körperverletzungsdelikte oft eine entscheidende Rolle. Dabei sollte man sich als erstes mit dem Grundtatbestand nach § 223 StGB beschäftigen. Unser Beitrag vermittelt einen Überblick über das Prüfungsschema der Körperverletzung, Definitionen und mögliche Probleme.
Erpressung

Die Erpressung, § 253 StGB

Die Erpressung gemäß §§ 253, (255) StGB spielt regelmäßig eine große Rolle in strafrechtlichen Klausuren und ist damit ein wichtiges Thema für die Examensvorbereitung. Unser Beitrag bietet Ihnen einen leichten Einstieg in die Materie.
Erfüllung, §§ 362 ff. BGB

Die Erfüllung, §§ 362 ff. BGB

Das Erlöschen der Ansprüche nimmt einen wichtigen Prüfungspunkt in jeder schuldrechtlichen Klausur ein. Eine Art des Erlöschens ist die Erfüllung des Anspruchs gem. §§ 362 ff. BGB. Lerne im folgenden Artikel alles über die Erfüllung (§ 362 BGB) , Erfüllung statt und weitere Möglichkeiten des Erlöschens von Ansprüchen!
Durchsuchung

Die Durchsuchung, §§ 102 ff. StPO

Durchsuchen ist das gezielte Suchen nach Personen, Beweismitteln oder Gegenständen. Aber was sind die verschiedenen Voraussetzungen der einzelnen Arten der Durchsuchung? Welche Durchsuchungsverbote gibt es? Und was muss bei einer nächtlichen Durchsuchung (§ 104 StPO) beachtet werden? Alles examensrelevante zur Durchsuchung iSd. §§ 102 ff. StPO erläutert dieser Beitrag.
Brandstiftung

Die Brandstiftung, § 306 StGB

Die Klausursachverhalte im Examen sind gerne mit der ein oder anderen Brandstiftung gespickt, sodass die §§ 306 ff. StGB gut beherrscht werden sollten. Der folgende Beitrag erklärt, was es bei der einfachen Brandstiftung gemäß § 306 StGB zu beachten gilt. Insbesondere werden Definitionen der Brandstiftung (§ 306 StGB) sowie das Schema der Brandstiftung (§ 306 StGB) erläutert.
besonders schwere Brandstiftung2

Die besonders schwere Brandstiftung, § 306b Abs. 2 StGB

Geht es um die besonders schwere Brandstiftung, ist nicht nur § 306b Abs. 1 StGB, sondern auch § 306b Abs. 2 StGB relevant. Dieser Beitrag über die besonders schwere Brandstiftung gibt einen Überblick über das Schema des § 306b Abs. 2 StGB und die hierin enthaltenen Tatvarianten. Damit bist du optimal auf die nächste Klausur vorbereitet!
Belehrungspflicht

Die Belehrungspflicht, § 136 Abs. 1 S. 2 StPO

Ein wesentlicher Bestandteil des Ermittlungsverfahrens ist die Vernehmung des Beschuldigten (§ 136 StPO). Dabei stellen die Vorschriften der StPO über die Vernehmung des Beschuldigten (§ 136 StPO) einen der Grundpfeiler des rechtlichen Schutzes der Stellung des Beschuldigten als Verfahrenssubjekt dar. Eines der wohl häufigsten prozessualen Probleme in Examensklausuren ist dabei die unterbliebene oder fehlerhafte Belehrung im Rahmen der Vernehmung, § 136 Abs. 1 S. 2 StPO.
Aussetzung

Die Aussetzung, § 221 StGB

Eine der Straftaten gegen das Leben aus dem Strafgesetzbuch ist die Aussetzung gemäß § 221 StGB. Diese beschreibt die Folgen bei Nichtbeachtung der Obhutspflichten einer für einen anderen verantwortlichen Person. Der folgende Beitrag enthält das Prüfungsschema sowie die examensrelevanten Voraussetzungen der Norm.
Vollrausch

Der Vollrausch, § 323a StGB

Eine Schuldunfähigkeit des Täters kann sich unter anderem aus dem Konsum berauschender Mittel ergeben. Um seine Straflosigkeit in bestimmten Fällen dennoch zu vermeiden, wurde § 323a StGB geschaffen. Der folgende Beitrag enthält die wichtigen Informationen zu strafrechtlichen Konsequenzen des Vollrauschs und ein Prüfungsschema zum Vorgehen in der Klausur.
Der räuberische Diebstahl

Der räuberische Diebstahl, § 252 StGB

Der räuberische Diebstahl (§ 252 StGB) ist ebenso examensrelevant wie der Raub (§ 249 StGB) und sollte deshalb gut beherrscht werden. Der folgende Beitrag vermittelt einen Überblick über das Schema des § 252 StGB, die Voraussetzungen des Tatbestandes und die Besonderheiten, die hierbei zu beachten sind.
Raub

Der Raub, § 249 StGB

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen begeht einen Raub. Hierbei handelt es sich um ein Delikt, das in fast jeder zweiten Examensklausur auftaucht. Wichtig ist es daher das Prüfungsschema sowie die einzelnen Tatbestandsmerkmale zu kennen. Der Folgende Artikel gibt einen Überblick.
Ärztliche Leichenschau

Ärztliche Leichenschau, §§ 20 ff. BestattG

Die Feststellung des Todes und die ärztliche Leichenschau ist für Mediziner eine unangenehme, aber gesetzlich verpflichtende Aufgabe. Wie diese im Einzelnen durchzuführen ist und welche Fallstricke sich daraus ergeben können, erfahren Sie hier.
Allgemeines Persönlichkeitsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB: Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Der § 823 Abs. 1 BGB erwähnt ausdrücklich die „sonstigen Rechte“. Gemeint sind damit unter anderem das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Was im Umgang mit dem sogenannten Rahmenrecht des APR zu beachten ist, wird nachfolgend erklärt.
Leihe

Leihe, §§ 598 ff. BGB

Umgangssprachlich werden die Begriffe der Miete und Leihe oftmals als Synonyme verwendet. Juristisch bezeichnen die Begriffe der Miete und der Leihe allerdings unterschiedliche Vertragsarten. Eine Leihe gem. §§ 598 ff. BGB liegt vor, wenn der Verleiher dem Entleiher eine Sache zum Gebrauch über längere Zeit überlässt. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Abgrenzung der Leihe zu anderen Vertragsarten, den wichtigsten Voraussetzungen und den Ansprüchen, die sich aus einem Leihverhältnis gem. §§ 598 ff. ergeben können sowie dem Schema der Leihe (§ 598 BGB).
Recht-der-unerlaubte-Handlung

Recht der unerlaubten Handlung, § 823 BGB

Das Deliktsrecht (Recht der unerlaubten Handlung) regelt den Ausgleich für Schäden, die eine Person einer anderen widerrechtlich zufügt. Wichtig ist hier insbesondere die Norm des § 823 BGB, da diese in fast jeder Klausur und auch im Examen geprüft werden muss. Der Folgende Artikel verschafft einen ausführlichen Überblick über das Prüfungsschema und die Voraussetzungen von § 823 Abs. 1 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB.
Sittenwidrige-Schädigung

Die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, § 826 BGB

§ 823 BGB stellt die wohl wichtigste deliktsrechtliche Norm im Zivilrecht dar. Nicht übersehen werden darf jedoch die sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Gerade durch den großen VW Dieselskandal ist diese Norm prüfungsaktueller denn je. Im folgenden Artikel wird durch das Schema des § 826 BGB eine solide Grundlage vermittelt, die die Norm besser verstehen lässt und ihren Anwendungsbereich darstellt.
Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag, § 611a BGB

Dieser Artikel widmet sich dem Arbeitsvertrag im Individualarbeitsrecht und wird dessen Besonderheiten näher bringen. Der Arbeitsvertrag (§ 611a BGB) im Individualarbeitsrecht stellt eine besondere Form des Dienstvertrages gemäß § 611 BGB dar. Lese weiter, um eine arbeitsrechtliche Klausur im Examen bestmöglich abzuschließen.
Versäumnisurteil

Das Versäumnisurteil, §§ 330 ff. ZPO

Häufiger als man denkt, kommt es vor, dass Parteien nicht zur Verhandlung erscheinen. In dieser Situation stellt sich die Frage, wie mit dem Ausbleiben der Partei umzugehen ist. Unter gewissen Voraussetzungen ergeht gegen sie sodann ein Versäumnisurteil gemäß §§ 330 ff. ZPO. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wird in diesem Artikel aufgezeigt.
Einspruch

Der Einspruch, § 338 ZPO

Zum Standardwissen im Zivilprozessrecht sowohl für die erste Staatsprüfung und erst recht für die zweite Staatsprüfung gehört das sogenannte Versäumnisurteil. Dabei müssen nicht nur die Voraussetzungen für ein solches bekannt sein, sondern auch die dagegen bestehende Rechtsbehelfsmöglichkeit: Der sogenannte Einspruch, geregelt in den §§ 338 ff. ZPO.
der-Auftrag

Der Auftrag, §§ 662 ff. BGB

Nach herrschender Meinung wird der Auftrag als unvollkommen zweiseitig verpflichtender Vertrag eingeordnet. Der folgende Beitrag vermittelt einen Überblick über seine Merkmale und die Pflichten der Vertragsparteien.
Der echte Vertrag zugunsten Dritter

Der echte Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB

Bei einem Vertrag zugunsten Dritter wird zwischen den Parteien vereinbart, dass ein Dritter unmittelbar das Forderungsrecht des Gläubigers gegenüber dem Schuldner erwirbt. Grundsätzlich kann man zwischen echten und unechten Verträgen zugunsten Dritter unterscheiden. Dieser Beitrag erklärt, wie beide voneinander abzugrenzen sind und was es im Hinblick auf den echten Vertrag zugunsten Dritter zu beachten gilt.
Drittwiderspruchsklage

Die Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO

Die Zwangsvollstreckung richtet sich nur gegen das Vermögen des Schuldners. Werden Sachen Dritter gepfändet, müssen diese die Pfändung daher nicht hinnehmen. Ihnen steht eine besondere Klage zur Verfügung: die sogenannte Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO). Folgender Artikel erläutert die Voraussetzungen dieser Klageart.
Publizität des Handelsregisters

Publizität des Handelsregisters, § 15 HGB

§ 15 HGB regelt die Publizität des Handelsregister. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das für jeden einsehbar ist und erzeugt damit einen Rechtsschein. Je nachdem, ob eine bestimmte Tatsache im Handelsregister eingetragen ist oder nicht, unterscheidet man die negative Publizität nach § 15 Abs. 1 HGB und die positive Publizität nach § 15 Abs. 3 HGB. § 15 Abs. 2 HGB regelt die Rechtslage bei richtiger Eintragung und Bekanntmachung. Der folgende Beitrag verschafft einen Überblick über die verschiedenen Absätze des § 15 HGB und ihre einzelnen Voraussetzungen.
Gesamtprokura

Die Gesamtprokura, § 48 Abs. 2 HGB

Die Prokura soll die Schnelligkeit und Leichtigkeit des Handelsverkehrs erleichtern. Unter anderem deshalb ist grundsätzlich der Umfang der Prokura im Außenverhältnis unbeschränkbar (§ 50 Abs. 1 HGB). Eine so umfangreiche Bevollmächtigung bringt jedoch auch Gefahren mit sich. Eine Möglichkeit diese Gefahren zu minimieren ist die Erteilung einer Gesamtprokura, sodass das Handeln des Prokuristen einer Kontrolle unterzogen ist. 
Insichgeschäft

Das Insichgeschäft, § 181 BGB

Das Verbot des Insichgeschäfts nach § 181 BGB schränkt sowohl die gesetzliche als auch die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht des Vertreters ein, mit der Folge, dass dieser beim Insichgeschäft (§ 181 BGB) als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hat. Die Thematik ist klausur- sowie examensrelevant und sollte daher beherrscht werden. Im folgenden Beitrag werden Arten, Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 181 BGB erläutert. Sieh dir vorliegend auch das Schema des Insichgeschäfts (§ 181 BGB) an.
Computerbetrug

Computerbetrug, § 263a StGB

Der Computerbetrug (§ 263a StGB) ist - insbesondere aufgrund seines Streits um das Merkmal "unbefugt" - beliebt in Klausuren und im Examen. Dieser Beitrag vermittelt das wichtigste Wissen über die verschiedenen Tatbestandsmerkmale des Computerbetrugs sowie den Streit um die Auslegung des Merkmals "unbefugt".
Brandstiftung mit Todesfolge

Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB

Das schwerwiegendste Brandstiftungsdelikt ist die Brandstiftung mit Todesfolge gemäß § 306c StGB. Diese zieht eine lebenslange bzw. eine Freiheitsstrafe von nicht unter zehn Jahren nach sich. Der folgende Beitrag zeigt, was es bei der Prüfung zu beachten gilt.
Besonders schwere Brandstiftung

Besonders schwere Brandstiftung, § 306b Abs. 1 StGB

Die Brandstiftung ist in zahlreichen Varianten im Strafgesetzbuch geregelt. Umso wichtiger ist es, sich die Voraussetzungen der einzelnen Tatbestände bereits im Vorfeld zu vergegenwärtigen. Der folgende Beitrag verschafft einen Überblick über die besonders schwere Brandstiftung nach § 306b Abs. 1 StGB.
Zweckverfehlungskondiktion

Bereicherungsrecht, §§ 812 ff. BGB: Zweckverfehlungskondiktion (Condictio ob rem)

Die condictio ob rem ist ein Sonderfall der allgemeinen Leistungskondiktion und kommt zum Tragen, wenn ein mit der Leistung bezweckter Erfolg nicht eintritt, § 812 Abs. 1 S. 2 Var. 2 BGB. Der folgende Beitrag erklärt den Inhalt und die Fallgruppen des Sonderfalls der allgemeinen Leistungskondiktion.
Begünstigung

Begünstigung, § 257 StGB

Viele Studierende haben große Schwierigkeiten mit der Prüfung der Begünstigung gem. § 257 StGB. Dieser Beitrag vermittelt einen Überblick über die Norm des § 257 StGB und erklärt die gängigsten Probleme, die in der Klausur auftauchen können.
Kündigung bei Schwangerschaft

Kündigung bei Schwangerschaft, § 9 MuSchG – Ein Fallbeispiel

Auch im Arbeitsrecht gibt es Klassiker, die immer wieder geprüft werden. Diese sollte jeder Student zumindest gesehen haben, um eine Prüfung meistern zu können. Einer dieser Klassiker ist die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin.
Drittschutz im Baurecht

Drittschutz im Baurecht – ein Überblick

Wo Baurecht geprüft wird, sind oft auch die streitenden Nachbarn nicht mehr weit. Der Nachbarschutz ist ein beliebtes Thema in Baurechtsklausuren, weil er in der Zulässigkeit wie in der Begründetheit Probleme aufwirft. Doch welche Möglichkeiten hat der Nachbar überhaupt, um sich gegen ein Bauvorhaben zu wehren? Ein Überblick.
Wettlauf der Sicherungsgeber

Wettlauf der Sicherungsgeber

Der sog. Wettlauf der Sicherungsgeber ist ein absoluter Klausur-Klassiker aus dem Schuldrecht. Wie der Name schon vermuten lässt, behandelt dieser Fall das Zusammentreffen mehrerer Sicherungsgeber und deren Regressmöglichkeiten.
Viktimologie

Viktimologie

Zu einem Verbrechern gehören in den meisten Fällen zwei: der Täter und das Opfer. Neben den Tätern beschäftigt sich die Wissenschaft der Kriminologie auch mit den Opfern von Straftaten. Dieser Forschungsbereich wird auch als Viktimologie (lat.: victima = das Opfer) bezeichnet. Im folgenden Beitrag haben wir die wichtigsten Fakten aus diesem Forschungsbereich zusammengetragen.
Verzugszinsen

Verzugszinsen, § 288 BGB

Der Verzug des Schuldners stellt eine wichtige Unterform der Pflichtverletzung im Leistungsstörungsrecht dar. Pflichtverletzungen des Schuldners führen gemäß § 280 Abs. 1 S. 1 BGB zu einem Schadensersatzanspruch des Gläubigers. Nach § 280 Abs. 2 BGB kann der Gläubiger Schadensersatz auch wegen Verzögerung der Leistung verlangen. Für die Voraussetzungen dieses Anspruchs verweist § 280 Abs. 2 BGB auf § 286 BGB, die Leitnorm des Schuldnerverzuges.
Irrtümer bei der mittelbaren Täterschaft

Irrtümer bei der mittelbaren Täterschaft

Die mittelbare Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) zeichnet sich dadurch aus, dass die Tat durch einen nicht voll deliktisch handelnden Vordermann begangen und von einem überlegenen Hintermann beherrscht wird. Kompliziert wird diese Konstellation, wenn der Hintermann einem Irrtum unterliegt. In diesem Beitrag erfährst du alles examensrelevante zu dieser Problematik.
Flugreisefall

Flugreisefall, §§ 812 Abs. 1 S. 1, 818 Abs. 2 BGB

Wer hat noch nicht davon geträumt, einfach mal davonzufliegen? Das dachte sich auch der 17-Jährige „blinde Passagier“ in dem bekannten Flugreisefall. Dieser ist seit Jahren ein Dauerbrenner in zivilrechtlichen Prüfungen und ein wahrer Punktegarant, wenn man die versteckten Probleme in diesem Klassiker kennt. Unser Beitrag macht Sie fit für die Klausur.
Falsche Versicherung an Eides Statt

Falsche Versicherung an Eides statt, § 156 StGB

Die falsche Versicherung an Eides Statt gem. § 156 StGB wird von Studierenden oftmals nur wenig beachtet, ist aber ebenso relevant wie die falsche uneidliche Aussage oder der Meineid. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über § 156 StGB und die häufigsten Fragen, die mit diesem Delikt verbunden sind.
Auslegung (§ 133 BGB) und Anfechtung (§§ 142, 2078 ff. BGB) der Verfügung von Todes wegen

Auslegung (§ 133 BGB) und Anfechtung (§§ 142, 2078 ff. BGB) der Verfügung von Todes wegen

Verfügungen von Todes wegen, insbesondere Testamente, werden meist von juristischen Laien verfasst. Dadurch ist nicht immer erkennbar, was der Erblasser tatsächlich zum Ausdruck bringen wollte. Daher bedürfen die Verfügungen letztlich der Auslegung. Oft werden diese auch von Dritten angefochten, welche den Inhalt der Verfügung von Todes wegen so nicht akzeptieren wollen. Daher erklärt dieser Beitrag die hochrelevanten Themen der Auslegung und Anfechtung der Verfügung von Todes wegen.
Schuldübernahme

Schuldübernahme, §§ 414 ff. BGB & Schuldbeitritt

Die befreiende Schuldübernahme gem. §§ 414 ff. BGB bezeichnet eine personelle Änderung im Schuldverhältnis, bei der ein Schuldner an die Stelle eines anderen tritt. Die Schuldübernahme erfolgt häufig, um einen zahlungsunfähigen Schuldner durch einen zahlungskräftigen zu ersetzen. Der Alt-Schuldner wird dadurch von seiner Schuld frei. Der folgende Artikel erläutert die Voraussetzungen und Problematiken der Schuldübernahme sowie die Unterschiede zum Schuldbeitritt.
Der Sachbegriff

Der Sachbegriff, § 90 BGB – Abgrenzungsprobleme

Voraussetzung für die Anwendbarkeit von Sachenrecht ist das Vorliegen einer Sache. Wann dies gegeben ist, lässt sich im Einzelnen nur umständlich bestimmen. Probleme tauchen vor allem auf, wenn Gegenstände aus mehreren Teilen bestehen und gefragt ist, ob auch die Bestandteile eigene Sachqualität haben. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Abgrenzungsfragen vor.
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Im Zivilrecht gibt es Rechtskonstruktionen, die sich nicht auf den ersten Blick aus dem Gesetz ableiten lassen. Eine dieser Konstruktionen ist der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSzD). Da man den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter nicht aus dem Gesetz erkennen kann, ist es umso wichtiger, dessen typische Fälle zu kennen.
Eigentumserwerb Grundstück

Eigentumserwerb an Grundstücken gemäß §§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Erwerb des Eigentums an unbeweglichen Sachen, also zumeist Grundstücken, §§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB. Dies gehört zu dem absoluten Grundlagenwissen im Immobiliarsachenrecht und sollte daher von allen Studierenden beherrscht werden.
Werkvertrag

Der Werkvertrag, § 631 BGB

Der Werkvertrag gemäß § 631 BGB besteht stets zwischen dem Besteller und dem Werkunternehmer, welcher das jeweilige Werk gegen Zahlung einer Vergütung herstellt. Der Werkvertrag gehört mit all seinen Regelungen neben dem Kauf- und dem Dienstvertrag auch zu einem gerne gesehenen Prüfungsthema im Examen.
Mittelbarer Besitz

Der mittelbare Besitz nach § 868 BGB

Ob durch das Vermieten eines WG-Zimmers oder das Verleihen einer CD – wir alle sind dem mittelbaren Besitz schon einmal im Alltag begegnet. Dieser Beitrag erläutert, welche rechtlichen Voraussetzungen dieser Konstruktion zugrunde liegen und was man in der Klausur beachten muss.
Verfügung über das Vermögen im Ganzen

Verfügung über das Vermögen im Ganzen, § 1365 Abs. 1 BGB

Die Verfügungsbeschränkung des § 1365 BGB schränkt die Privatautonomie der Ehegatten in der Zugewinngemeinschaft ein. Da es zahlreiche Streitfragen rund um diese Norm gibt, gehört sie in das Repertoire eines jeden Examenskandidaten. Insbesondere in Sachenrechtsklausuren wird der § 1365 BGB gerne von den Prüfungsämtern eingebaut.
Gutgläubiger Erwerb Nichtberechtigte

Der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten gemäß §§ 932 ff. BGB

Der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten gemäß § 932 ff. BGB ist ein zentraler Bereich des Mobiliarsachenrechts. Der folgende Beitrag befasst sich deshalb mit dem Sinn und Zweck des gutgläubigen Erwerbs und den verschiedenen Arten, in denen er auftreten kann.