Die Haftung des Gastwirts nach §§ 701 ff. BGB

Die Haftung des Gastwirts nach §§ 701 ff. BGB

Schilder mit der Aufschrift “für abhanden gekommene Gegenstände übernimmt der Wirt keine Haftung” liegen in der Vergangenheit. An die Stelle der „unbeschränkten, aber abdingbaren“ Gastwirtshaftung für eingebrachte Sachen, ist die „unabdingbare, aber beschränkte“ Haftung getreten. Was sich hinter diesem Randgebiet der Tätigkeitsverträge verbirgt, enthält der vorliegende Beitrag.
Haftung des Gastwirts
Lecturio Redaktion

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19.02.2024

Inhalt

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I. Allgemeines

§ 701 Abs. 1 BGB lautet:

Ein Gastwirt, der gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnimmt, hat den Schaden zu ersetzen, der durch den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Sachen entsteht, die ein im Betrieb dieses Gewerbes aufgenommener Gast eingebracht hat.

Hinter der in § 701 BGB komplizierten Formulierung verbirgt sich in Wirklichkeit ein verhältnismäßig einfacher Tatbestand. Während der Wirt ehemalig durch besondere Vereinbarungen die Haftpflicht ausschließen konnte, muss er heute für Schäden grundlegend aufkommen.

Grund dafür ist die besondere Schutzwürdigkeit des Gastes, welche auf der fehlende Beaufsichtigungs- und unzureichende Verschlussmöglichkeit der Sachen beruht.

Es handelt sich dabei um eine verschuldensunabhängige Haftung des Gastwirts für vom Gast eingebrachte Sachen greift unabhängig von der Eigentumslage.  Damit spricht die weit überwiegende Meinung auch von einer gesetzlich angeordneten Drittschadensliquidation, jedoch erscheint es angemessener. die Vorschrift als Schutzanspruch zugunsten des Dritten anzusehen.

II. Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der Gastwirtshaftung sind in § 701 BGB festgelegt. Die Sicherung beschränkt sich auf Sachen, die bei einem Gastwirt eingebracht werden.

Definition: Gastwirt ist, wer gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnimmt, ihnen also einen Aufenthaltsort gestattet.

Die Aushändigung von Speisen und Getränken in einem Wirtshaus oder Restaurant reicht dabei nicht aus.

Zusätzlich muss i.S.d. § 701 BGB der Gast im Betrieb des Dienstbereiches aufgenommen worden sein. Gastaufnahme setzt voraus, dass zwischen Gast und Wirt ein tatsächlicher Kontakt zum Zweck der Beherbergung hergestellt ist. Aufgenommen sind auch Begleitpersonen (z.B. Angehörige) des zahlenden Gastes.

Die Unentgeltlichkeit schließt die Berechtigung als Gast nicht aus. Somit ist der gebührenfrei untergebrachte Reiseleiter oder Busfahrer der Reisegesellschaft uneingeschränkt als Gast anzusehen.

Als eingebracht gelten Sachen, welche innerhalb einer angemessenen Frist vor oder nach der Zeit, in der der Gast zur Beherbergung aufgenommen war, von dem Gastwirt oder seinen Leuten in Obhut genommen sind.

Nach § 701 Abs. 2 Nr. 2 BGB haftet der Wirt somit für Schädigungen an Sachen, die einerseits vom Gast in die Räumlichkeiten des Gastwirtes eingefahren wurden oder andererseits in der Obhut des Wirtes standen. Die Einbringungszeit geht weiter als die eigentliche Beherbergungsdauer: Eingebracht sind bereits vorausgesandtes Gepäck und noch für eine angemessene Dauer vom Wirt sichergestellte zurückgelassene Sachen.

Beispiel: Die Abholung des Reisegepäcks am Flughafen vor der Aufnahme des Gastes.

III. Grenzen der Haftung

Die Schadensersatzpflicht i.S.d. § 701 Abs. 2 BGB findet keine Anwendung, wenn der Schaden durch den Gast, dessen Begleiter oder eine vom Gast aufgenommene Person verursacht wird. Weiterhin muss der Gast nicht für höhere Gewalt einstehen.

Nicht vergessen werden sollte § 701 Abs. 4 BGB:

Die Ersatzpflicht erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, auf Sachen, die in einem Fahrzeug belassen worden sind, und auf lebende Tiere.

Grund hierfür ist, dass das Diebstahlrisiko bei Kfz den Halter trifft, welcher sich dagegen durch eine Versicherung schützen kann. Zudem ist Tierobhut für den Gastwirt betriebsfremd.

Entsteht ein Schaden ohne Verschulden des Wirtes oder seiner Gehilfen, so beschränkt sich seine Haftung i.S.d. § 702 Abs. 2 Nr. 1 BGB auf den in § 702 Abs. 1 BGB benannten Betrag. Diese Beschränkung findet keinerlei Anwendung, wenn der Wirt die Obhut der Sachen übernommen oder pflichtwidrig abgelehnt hat, § 702 Abs. 3 BGB, § 702 Abs. 2 Nr.2 BGB

Der Gast ist verpflichtet den Gastwirt fristlos über den Schaden zu informieren, sobald er diesbezüglich Erkenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, erlischt der Anspruch nach § 703 S. 1 BGB.

Merke: Ein vertraglicher Ausschluss der Haftung ist nach § 702a BGB zulässig.

IV. Pfandrecht des Gastwirts

Dem Gastwirt obliegt an den eingebrachten Sachen nach § 704 S. 1 BGB ein besitzloses Pfandrecht. Bei diesem gesetzlichen Pfandrecht sichert sich der Wirt sogleich die Ansprüche aus der Beherbergung, § 1257 BGB.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.