Das Sachdarlehen, §§ 607 ff. BGB

Das Sachdarlehen, §§ 607 ff. BGB

Bei dem Begriff “Darlehen” denken die meisten wohl sofort an das Gelddarlehen. Daneben gibt es aber auch noch das sog. Sachdarlehen gem. §§ 607 ff. BGB. Der nachfolgende Artikel erklärt die Unterschiede zwischen den beiden Darlehensarten und weiteres wichtiges Klausurwissen.
Sachdarlehen
Lecturio Redaktion

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19.02.2024

Inhalt

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I. Allgemeines

§ 607 Abs. 1 S. 1 BGB statuiert:

Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen.

Der Norm folgend hat das Sachdarlehen die Überlassung einer vertretbaren Sache zum Inhalt. Vertretbare Sachen i.S.d. § 91 BGB sind bewegliche Sachen, die im Rechtsverkehr nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt werden.

Der Grund für diese Begrenzung ist, dass nicht vertretbare Sachen unmöglich in gleicher Art, Güte und Menge zurückgegeben werden können. Benzin ist mit anderem Benzin ersetzbar, ein originaler Van Gogh hingegen ist mit nichts Vergleichbaren zu ersetzen.

Grundstücke stellen generell keine Sache i.S.d. § 607 ff. BGB dar.

Der Sachdarlehensvertrag kann entgeltlich, oder auch unentgeltlich abgeschlossen werden. Seit der Schuldrechtsreform geht das Gesetz grundsätzlich von der Entgeltlichkeit aus, was im wirtschaftlichen Rahmen auch der Realität entspricht.

II. Abgrenzung zu anderen Vertragstypen

Das Sachdarlehen weist Ähnlichkeiten zu verschiedenen anderen Vertragstypen auf. In der Klausur muss daher genau abgegrenzt werden!

1. Miet- bzw. Leihvertrag

Der zentrale Unterschied zwischen dem Sachdarlehen und der Miete bzw. Leihe ist, dass der Mieter bzw. Entleiher nach Vertragsende genau die Sache zurückgeben muss, die er anfangs erhalten hat.

Das Sachdarlehen hingegen bindet den Darlehensnehmer nicht zur Rückerstattung der ausgehändigten Sachen, sondern nur zur Kompensation von Sachen gleicher Art, Güte und Menge.

2. Gelddarlehensvertrag

Beim Gelddarlehen gem. § 488 BGB wird dem Darlehensnehmer eine bestimmte Geldsumme überlassen, die er zu einem vereinbarten Zeitpunkt zurückerstatten muss.

III. Zustandekommen des Sachdarlehensvertrages

Mit der Neufassung des § 607 Abs. 1 BGB hat der Gesetzgeber bei dem Sachdarlehen begründet, dass es sich um einen Konsensualvertrag handelt. Der Vertrag kommt also nach den allgemeinen Grundsätzen aus §§ 145 ff. BGB durch Einigung von Darlehensgeber und Darlehensnehmer zustande.

IV. Pflichten aus dem Sachdarlehensvertrag

1. Pflichten des Darlehensgebers

Gemäß § 607 Abs. 1 S. 1 BGB verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte Sache zu überlassen. Die Überlassung erfolgt durch die Übergabe und Übereignung der Sache nach den sachenrechtlichen Grundsätzen, welches einen bedeutungsvollen Unterschied zu den anderen Überlassungsverträgen darstellt.

Merke: Bei allen anderen Überlassungsverträgen verbleibt das Eigentum bei dem Überlassenden.

2. Pflichten des Darlehensnehmers

Im Sinne des § 607 Abs. 1 S. 2 BGB ist der Darlehensnehmer ferner nach Zeitablauf verpflichtet, eine Sache gleicher Art, Güte und Menge zurückzugeben. Wurde ferner die Zahlung eines Entgeltes vereinbart, so erfolgt daraus die Pflicht des Darlehensnehmers zum vereinbarten Zeitpunkt die Zahlung auszuführen.

Im Falle, dass über das Zeitmaß der Zahlung keine Abmachung getroffen wurde, hat der Darlehensnehmer die Entlohnung nach § 609 BGB spätestens bei der Rückerstattung des überlassenen Objektes zu begleichen.

3. Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung

Erfolgt eine verzögerte Übergabe an den Darlehensnehmer, eine Abweichung der geschuldeten Rückgabe oder wird das geschuldete Entgelt nicht rechtzeitig beglichen, so werden die Bestimmungen über die Verzögerung der Leistung angewandt. Infolgedessen kommt ein Schadensersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB in Betracht.

Entsprang dem Darlehen ein Entgelt, ist der Darlehnsnehmer i.S.d. § 323 BGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Kommt der Darlehensnehmer mit der Zahlung des Entgeltes dagegen in Verzug, kann der Darlehensgeber den Vertrag lediglich i.S.d. § 314 BGB kündigen. Befinden sich an dem erstatteten Objekt Mängel, sind die §§ 434 ff. BGB nach überwiegender Ansicht analog anwendbar.

V. Fälligkeit des Darlehens

Die Rückerstattung des Darlehens erfolgt grundsätzlich nach Parteivereinbarung. Wurden keinerlei Abreden getroffen, bestimmt sich diese Fälligkeit durch die Kündigung des Darlehensgebers oder des Darlehensnehmers i.S.d. § 608 Abs. 1 BGB. Eine Kündigung kann stets ausgeübt werden, § 608 Abs. 2 BGB.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.