Zivilrecht Klausur: Der Mangelbegriff im Kaufrecht (bis 01.01.2022)

Zivilrecht Klausur: Der Mangelbegriff im Kaufrecht (bis 01.01.2022)

Ständig kann es passieren, dass der Verkäufer dem Käufer eine mangelhafte Sache übergibt. Aus dieser Mangelhaftigkeit leiten sich zahlreiche Gewährleistungsrechte für den Käufer ab. Wann ein solcher Mangel vorliegt, erfahren Sie hier.
Mangelbegriff im Kaufrecht
Lecturio Redaktion

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13.03.2024

Inhalt

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Grundlagen

Aus § 433 Abs. 1 S. 2 BGB ergibt sich die Pflicht des Verkäufers, die Kaufsache dem Käufer mangelfrei zu verschaffen. Es handelt sich somit um eine Hauptpflicht des Verkäufers aus dem Vertrag. Die Rechte des Käufers ergeben sich bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache dann aus § 437 BGB.

Der Käufer hat jedoch zumeist dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung i.S.v. § 439 BGB zu bieten. Dieser Nacherfüllungsanspruch ist somit vorrangig (Recht zu zweiten Andienung). [Musielak/Hau, § 8 Rn. 867]

Sachmangel

Zur Geltendmachung der Ansprüche aus § 437 BGB muss allerdings ein Sachmangel vorliegen. Daher muss stets zuerst geklärt werden, ob ein solcher vorliegt. Der Begriff des Sachmangels ergibt sich aus § 434 BGB.

Vereinbarte Beschaffenheit

Nach § 434 Abs. 1 S. 1 BGB liegt ein Sachmangel vor, wenn die Kaufsache im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Vertragliche Absprachen sind somit stets vorrangig. Ein Sachmangel liegt danach vor, wenn die Ist-Beschaffenheit der Kaufsache negativ von der vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht. Auf die Erheblichkeit der Abweichung kommt es nicht an. [Musielak/Hau, § 8 Rn. 873]

Es ist danach zu prüfen, ob eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der Verkäufer bei Vertragsschluss Aussagen über die Sache trifft. Auch kann es genügen, wenn der Käufer einen bestimmten Zweck mit der Sache verfolgt und der Verkäufer dies weiß. [Looschelders, § 3 Rn. 44 ff.]

Unter Beschaffenheit der Kaufsache fallen alle natürlichen Eigenschaften, also etwa das Material, der Zustand, Farbe etc. Auch die Beziehungen der Sache zur Umwelt gehören zu ihrer Beschaffenheit. Zur Beschaffenheit zählt allerdings nicht der Wert der Sache. [Musielak/Hau, § 8 Rn. 881 ff.]

Eignung der Sache

Sollte keine Beschaffenheit vereinbart worden sein, liegt ein Mangel gem. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB vor, wenn sich die Sache nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Auch diese Regelung ist somit ebenso stark von dem jeweiligen Vertrag abhängig.

Es wird jedoch auf die Vorstellung beider Parteien abgestellt und nicht einseitig auf die des Käufers. Die Regelung des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB ist jedenfalls nachrangig gegenüber der des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB. [Looschelders, § 3 Rn. 47]

Übliche Beschaffenheit

Falls sich die Parteien keine vertragliche Verwendung vorgestellt haben sollten, greift § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB ein. Danach liegt kein Sachmangel vor, wenn sich die Sache für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Diesem Auffangtatbestand kommt in der Praxis eine erhebliche Bedeutung zu, da zumeist keine vertraglichen Vereinbarungen bezüglich der Sache vorliegen.

Umstritten ist das Verhältnis von der Vorstellung des Käufers und der üblichen Beschaffenheit: Im Regelfall ist die Vorstellung des Käufers identisch mit der üblichen Beschaffenheit. Es ist bei der Vorstellung des Käufers auf einen Durchschnittskäufer abzustellen. [Musielak/Hau, § 8 Rn. 876]

Bedeutung erlangt die Vorstellung des Käufers vor allem bei Gebrauchtsachen, da dort meist keine übliche Beschaffenheit vorliegt. Im Ergebnis ist dies jedoch stets einzelfallabhängig. [Looschelders, § 3 Rn. 48]

Gem. § 434 Abs. 1 S. 3 BGB gehören zur Beschaffenheit der Sache auch Eigenschaften, welche der Verkäufer (selbst oder durch Dritte) öffentlich zusichert oder die der Käufer durch Werbung vermittelt bekommt. Sollte die Werbung jedoch nicht die Kaufentscheidung beeinflusst haben, ist diese unerheblich. [Musielak/Hau, § 8 Rn. 885]

Unsachgemäße Montage

Ein Sachmangel liegt gem. § 434 Abs. 2 S. 1 BGB auch vor, wenn eine unsachgemäße Montage durch den Verkäufer oder etwaiger Erfüllungsgehilfen vorgenommen wurde. Dabei ist es unerheblich, ob sich dadurch eine Qualitätsminderung der Sache ergibt. [Looschelders, § 3 Rn. 57 ff.]

Gem. § 434 Abs. 2 S. 2 BGB gilt dies sogar, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist.

Anders- und Zu-Wenig-Leistung

Aus § 434 Abs. 3 BGB ergibt sich zuletzt, dass es sich auch um einen Mangel handelt, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

Rechtsmängel

Die Kaufsache kann neben Sachmängeln allerdings auch Rechtsmängel innehaben, wie sich aus § 433 Abs. 1 S. 2 BGB ergibt. Wann die Sache rechtsmangelfrei ist, ergibt sich aus § 435 BGB. Dies ist der Fall, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Dies sind in erster Linie dingliche Rechte Dritter wie Pfandrechte und Anwartschaftsrechte.

Gem. § 435 S. 2 BGB ist die Sache auch rechtsmangelhaft wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht.

Die Rechtsfolgen bei Vorliegen eines Rechtsmangels sind vollkommen identisch mit denen eines Sachmangels, da das Gesetz diesbezüglich keine Unterscheidung trifft.

Zeitpunkt der Mangelhaftigkeit

Die Sache muss gem. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB zur Zeit des Gefahrübergangs mangelhaft sein. Dies ist gem. § 446 S. 1 BGB mit der Übergabe der Kaufsache an den Käufer der Fall. Beim Versendungskauf gilt § 447 Abs. 1 BGB, wonach die Gefahr bereits bei Übergabe an die Transportperson übergeht.

Gem. § 446 S. 3 BGB geht die Gefahr auch auf den Käufer über, sobald er sich im Annahmeverzug befindet.

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Quellen

  • Looschelders, Dirk: Schuldrecht Besonderer Teil, 9. Auflage 2014.
  • Musielak, Hans-Joachim / Hau, Wolfgang: Grundkurs BGB, 13. Auflage 2013.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

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Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.