Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

Ein Großteil der Verkehrsunfälle entsteht dadurch, dass der Fahrer Alkohol oder andere Rauschmittel konsumiert hat. § 316 StGB bestraft die Trunkenheit am Steuer jedoch schon bevor es zu einem konkreten Unfall kommt. Im folgenden Beitrag erfährst du anhand eines Prüfungsschemas, wie du in der Klausur vorgehen musst. 
Trunkenheit im Verkehr
Lecturio Redaktion

·

27.02.2024

Inhalt

Tipp: Mit unserem Online-Repetitorium zum 1. Staatsexamen können Sie sich bestmöglich, flexibel und kostengünstig auf die erste juristische Staatsprüfung vorbereiten

I. Einordnung des § 316 StGB

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, […]

Eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr erfordert gerade nicht, dass es zu einem Unfall kommt. Da kein Erfolg vorausgesetzt wird, handelt es sich um ein reines Tätigkeitsdelikt. Ferner zählt § 316 StGB zu den eigenhändigen Delikten. Eine mittelbare Täterschaft ist demnach nicht möglich. Zudem ist die Trunkenheit im Verkehr ein abstraktes Gefährdungsdelikt, das dem Schutz von Leib, Leben und Eigentum dient.

II. Schema: Trunkenheit im Straßenverkehr, § 316 StGB

Die einzelnen Prüfungsschritte der Trunkenheit im Verkehr lassen sich demnach in diesem Schema zusammenfassen:

  • I. Tatbestandsmäßigkeit
  • 1. Objektiver Tatbestand
  • a) Führen eines Fahrzeugs
  • b) Im Verkehr
  • c) Fahruntauglichkeit
  • 2. Subjektiver Tatbestand (Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit, § 316 Abs. 2 StGB)
  • II. Rechtswidrigkeit
  • III. Schuld

I. Der objektive Tatbestand, § 316 StGB

Damit der objektive Tatbestand des § 316 StGB erfüllt ist, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Führen eines Fahrzeugs

Der Täter muss ein Fahrzeug führen.

Ein Fahrzeug ist ein Beförderungsmittel, das nicht zwangsläufig motorisiert sein muss. Somit fallen beispielsweise auch Boote und Fahrräder unter den Tatbestand des § 316 StGB.

Definition: Fahrzeuge i.S.d. § 316 StGB sind alle Fahrzeuge, die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen.

Definition: Geführt wird das Fahrzeug durch denjenigen, der es entweder in Bewegung setzt oder hält und die Verkehrsvorgänge bewältigt, die mit seinem Betrieb zusammenhängen.

Für das Führen des Fahrzeuges genügt es nicht, wenn es lediglich angeschoben wird. Es soll jedoch ausreichen, wenn es mit einem ausgeschalteten Motor einen Hügel hinunterrollt . Die Situation, dass das Fahrzeug abgeschleppt und dabei lediglich gelenkt wird, ist ebenfalls als ein „Führen“ anzusehen.

2. Im Verkehr

Das Fahrzeug muss ferner im Verkehr geführt werden, § 316 Abs. 1 StGB. Durch die Bezugnahme auf die §§ 315 StGB bis 315d StGB ergibt sich, dass hiermit der Bahn-, Schwebebahn-, Schiffs-, Luft- und der Straßenverkehr gemeint sind.

Wichtig ist außerdem, dass das Fahrzeug innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes geführt werden muss. Dieser ist dadurch gekennzeichnet, dass er durch eine unbestimmte Anzahl von Verkehrsteilnehmern dauerhaft oder vorübergehend genutzt werden kann. Auch öffentliche Parkplätze sind hiervon erfasst.

3. Fahruntauglichkeit

Des Weiteren darf der Täter infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu führen, § 316 Abs. 1 StGB.

Definition: Fahruntauglichkeit im Sinne des § 316 StGB meint, wenn der Täter eine derartige Fahrunsicherheit aufweist, dass er es nicht mehr schafft, das Fahrzeug über eine längere Strecke zu steuern und dabei auch auf plötzliche Ereignisse angemessen zu reagieren, wobei sich dies aus einer Herabsetzung seiner Gesamtleistungsfähigkeit ergibt.

Diese Unsicherheit muss auf der Einnahme von Alkohol oder anderen Rauschmitteln (zumindest mit-)basieren.

a. Infolge des Genusses alkoholischer Getränke

Im Falle des vorherigen Alkoholkonsums gelten dabei bestimmte (BAK-)Werte, an denen man sich bei der Beurteilung der Fahruntüchtigkeit orientieren kann. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer absoluten und einer relativen Fahruntüchtigkeit.

Bei Fahrern eines Kfz geht die Rechtsprechung ab einer BAK von 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus. Bei Fahrradfahrern liegt die Grenze hingegen bei 1,6 Promille. Bei diesem Wert wird angenommen, dass jeder absolut fahruntüchtig wäre, sodass die Fahruntüchtigkeit unwiderlegbar angenommen wird.

Hingegen liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor, sofern der Täter eine BAK von mindestens 0,3 Promille aufweist. Für die Annahme der Fahruntüchtigkeit müssen in diesem Fall noch andere Anzeichen (Ausfallerscheinungen), wie beispielsweise das Fahren von Schlangenlinien, hinzutreten.

Fahruntüchtigkeit, § 316 StGB
© Lecturio GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Kann eine Fahruntauglichkeit des Fahrers nicht festgestellt werden, kommt immer noch ein Verstoß gegen § 24a StVG in Betracht. Nach § 24a Abs. 1 StVG handelt derjenige ordnungswidrig, der im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

b. Infolge anderer berauschenden Mittel

Andere berauschende Mittel sind etwa Drogen und Medikamente. Hier gibt es keine festen Schwellenwerte anhand derer man die Fahruntauglichkeit des Täters messen könnte. Jedoch ist die Grenze tendenziell niedrig anzusetzen!

II. Der subjektive Tatbestand, § 316 Abs. 2 StGB

Subjektiv muss der Täter mit dolus eventualis handeln. Gemäß § 316 Abs. 2 StGB wird aber auch derjenige bestraft, der die Tat fahrlässig begeht.

Verhältnis des § 316 StGB zu anderen Delikten

§ 316 Abs. 1 StGB ordnet an, dass die Trunkenheit im Verkehr gegenüber § 315a StGB und § 315c StGB subsidiär ist. Damit liegt ein Fall der formellen Subsidiarität vor.

Gut erklärt? Hier findest du das komplette Video-Repetitorium, das zu dir passt.

Quellen

  • Hentschel/König/Dauer, 45. Aufl. 2019, § 316 StGB Rdnr. 2.
  • Joecks, Wolfgang: Studienkommentar StGB, 11. Aufl., München 2014
  • Kindhäuser, Urs: Strafrecht Besonderer Teil I, 6. Aufl., Baden-Baden 2014

Die Lecturio-Redaktion

Unsere Artikel sind das Ergebnis gewissenhafter Arbeit unseres Redaktionsteams und entsprechender Fachautoren. Strenge Redaktionsvorgaben und ein effektives Qualitätsmanagement-System helfen dabei, die hohe Relevanz und Validität aller Inhalte zu sichern. 

Perfekt vorbereitet durchs Jurastudium

  • Aktuell, klausurorientiert und fallbezogen
  • Überall verfügbar
  • Interaktive Quizfragen und Fallbeispiele

Artikelempfehlungen

Die Straßenverkehrsdelikte, geregelt in den §§ 315b-316a StGB, sind ein gern gewähltes Thema für die strafrechtliche Examensklausur, werden jedoch leider ...
Die Straßenverkehrsdelikte sind in den §§ 315b-316a StGB geregelt und sind beliebter Klausurstoff. Als Teil der „Gemeingefährlichen Straftaten“ (§§ 306-323c ...
Die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Verhängung einer Sperrfrist gem. §§ 69, 69a StGB sind häufiger Bestandteil von Klausuren im ...

Kostenloses eBook

Lernhilfe fürs Jurastudium mit Beispielfällen! 

Bessere Noten in Klausuren und Staatsexamina

Mit Lecturio flexibel auf Klausuren und Staatsexamen vorbereiten
– überall und jederzeit

Du bist bereits registriert?  Login

eLearning Award 2023

Lecturio und die Exporo-Gruppe wurden für ihre digitale Compliance-Akademie mit dem eLearning Award 2023 ausgezeichnet.

eLearning Award 2019

Lecturio und die TÜV SÜD Akademie erhielten für den gemeinsam entwickelten Online-Kurs zur Vorbereitung auf den
Drohnenführerschein den eLearning Award 2019 in der Kategorie “Videotraining”.

Comenius-Award 2019

Comenius-Award 2019

Die Lecturio Business Flat erhielt 2019 das Comenius-EduMedia-Siegel, mit dem die Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien jährlich pädagogisch,  inhaltlich und gestalterisch
herausragende didaktische Multimediaprodukte auszeichnet.

IELA-Award 2022

Die International E-Learning Association, eine Gesellschaft für E-Learning Professionals und Begeisterte, verlieh der Lecturio Learning Cloud die Gold-Auszeichnung in der Kategorie “Learning Delivery Platform”.

Comenius-Award 2022

In der Kategorie “Lehr- und Lernmanagementsysteme” erhielt die Lecturio Learning Cloud die Comenius-EduMedia-Medaille. Verliehen wird der Preis von der Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien für pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch herausragende Bildungsmedien.

B2B Award 2020/2021

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) hat Lecturio zum Branchen-Champion unter den deutschen Online-Kurs-Plattformen gekürt. Beim Kundenservice belegt Lecturio den 1. Platz, bei der Kundenzufriedenheit den 2. Platz.

B2B Award 2022

Für herausragende Kundenzufriedenheit wurde Lecturio von der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) mit dem deutschen B2B-Award 2022 ausgezeichnet.
In der Rubrik Kundenservice deutscher Online-Kurs-Plattformen belegt Lecturio zum zweiten Mal in Folge den 1. Platz.

Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.