Schwere Körperverletzung, §§ 223, 226 StGB

Schwere Körperverletzung, §§ 223, 226 StGB

Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person beispielsweise das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen verliert so ist gemäß § 226 StGB die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Bei der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB handelt es sich um eine Erfolgsqualifikation, deren Grund in dem Eintritt der schweren Folge liegt. In diesem Beitrag werden das Prüfungsschema des § 226 StGB sowie dessen einzelnen Voraussetzungen erläutert.
schwere körperverletzung
Lecturio Redaktion

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27.02.2024

Inhalt

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I. Allgemeines zu § 226 StGB

In § 226 StGB ist die schwere Körperverletzung geregelt. Hierbei handelt es sich um Erfolgsqualifikationen, deren Grund nicht in der gefährlichen Handlung, wie bei § 224 StGB liegt, sondern im Eintritt der schweren Folge. 

§ 226 Abs. 1 StGB:

Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in SiechtumLähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Die Erfolgsqualifikation setzt voraus, dass der Grundtatbestand § 223 StGB, erfüllt wurde.

Tipp: Zu Ausführungen zum Grundtatbestand (§ 223 StGB) lies hier weiter. Zum Artikel zur gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) hier entlang.

II. Schema: schwere Körperverletzung, § 226 StGB

Prüfungsschema: schwere Körperverletzung, § 226 StGB

  • I. Tatbestand
  • 1. Grundtatbestand, § 223 StGB
  • 2. Erfolgsqualifikation: schwere Körperverletzung § 226 StGB
    • a) Eintritt der schweren Folge
    • b) Kausalität und Unmittelbarkeitszusammenhang zwischen Grunddelikt und schwerer Folge
    • b) Objektive und subjektive Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz (§ 18 StGB)
    • c) Sonderfall, § 226 Abs. 2 StGB: absichtliche oder wissentliche Erfolgsverursachung
  • II. Rechtswidrigkeit und Schuld

III. Voraussetzungen des § 226 StGB

Für die Erfolgsqualifikation der schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) ist zunächst der Eintritt der schweren Folge erforderlich.

1. Schwere Folge

Die möglichen schweren Folgen werden in § 226 Abs. 1 StGB aufgelistet und werden im Folgenden näher beleuchtet.

Tipp: Keine Lust zu lesen? Dann empfehlen wir dieses Video zu den qualifizierenden Erfolgen.

a) § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Verlust Sehvermögen, Gehör, Sprechvermögen und Fortpflanzungsfähigkeit

„das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert“

Definition: Sehvermögen ist die Fähigkeit, Gegenstände visuell zu erkennen.

Das Sehvermögen ist verloren, wenn die genannte Fähigkeit nahezu aufgehoben ist, also lediglich ein Restsehvermögen von ca. 5-10 % verbleibt. Der Verlust des Sehvermögens auf einem Auge reicht aus.

Definition: Gehör ist die Fähigkeit, artikulierte Laute akustisch zu verstehen.

Das Gehör ist verloren, wenn die genannte Fähigkeit insgesamt auf beiden Ohren fehlt.

Definition: Sprechvermögen ist die Fähigkeit artikuliert zu reden.

Verlust heißt hierbei nicht, dass völlige Stimmlosigkeit eintreten muss. Dennoch ist bloßes Stottern nicht ausreichend.

Definition: Fortpflanzungsfähigkeit ist die Fähigkeit, sich zu reproduzieren.

Die Fortpflanzungsfähigkeit ist verloren, wenn sie im Wesentlichen (nicht zwingend vollständig) aufgehoben ist, der Ausfall langzeitig ist und die Heilung sich entweder gar nicht oder auf unbestimmte Zeit nicht absehen lässt.

b) § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB: wichtiges Glied

„ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder“

Definition: Nach allgemeinem Wortverständnis sind von der Formulierung „wichtiges Glied“ nur die äußerlichen Körperteile erfasst, die mit dem Rumpf oder einem Körperteil durch ein Gelenk verbunden sind.

Für die Bestimmung der Wichtigkeit eines Gliedes kommt es entscheidend auf seine Bedeutung für den Gesamtorganismus an.

Fraglich ist, inwieweit persönliche Umstände des Tatopfers in die Auslegung mit einfließen müssen:

  • Nach herrschender Meinung ist ein genereller Maßstab anzusetzen. Nicht körperliche Aspekte (z. B. Beruf) sind außer Acht zu lassen.
  • Nach einigen immer lauter werdenden Stimmen in der Literatur ist das Merkmal der Wichtigkeit aus der Perspektive des Verletzten zu betrachten.

c) § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB: Entstellt, Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit und Behinderung

„in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in SiechtumLähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt“

Definition: Erheblich dauernd entstellt meint die Verunstaltung der Gesamterscheinung, die einen unästhetischen Eindruck vermittelt.

Sie ist erheblich, wenn sie dem Gewicht der übrigen in § 226 Abs. 1 StGB genannten schweren Fällen gleichkommt.

Definition: Unter Siechtum ist ein chronischer Krankheitszustand, der den Gesamtorganismus des Verletzten angreift, und ein Schwinden der körperlichen und geistigen Kräfte zur Folge hat, zu verstehen.

Definition: Lähmung ist die erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit eines Körperteils.

Definition: Geistige Krankheiten sind alle exogenen und endogenen Psychosen im Sinne von § 20 StGB.

Definition: Behinderung ist eine geistige Störung.

Hierbei ist die Erhöhung des Behinderungsgrades möglich. Körperliche Behinderungen sind bereits durch die anderen Alternativen abgedeckt.

Definition: Verfall liegt vor, wenn der Körper im Ganzen in erheblicher Weise chronisch (nicht notwendigerweise unheilbar) beeinträchtigt wird und die Beseitigung dieses Zustandes sich für eine absehbare Zeit nicht bestimmen lässt.

2. Unmittelbarkeitszusammenhang

Erforderlich ist für § 226 StGB immer ein Unmittelbarkeitszusammenhang zwischen:

Unmittelbarkeitszusammenhang
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Welche Anforderungen an den Unmittelbarkeitszusammenhang zu stellen sind, ist umstritten. Insbesondere geht es darum, ob auf die Körperverletzungshandlung oder auf den Körperverletzungserfolg abgestellt werden muss.

Anforderungen an den Unmittelbarkeitszusammenhang
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3. subjektiver Tatbestand

Die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB kann nicht nur bedingt vorsätzlich, sondern auch fahrlässig verwirklicht werden.

Handelt der Täter absichtlich oder mit sicherem Wissen findet § 226 Abs. 2 StGB Anwendung. Auf der Rechtsfolgenseite sieht § 226 Abs. 2 StGB eine nochmals erhöhte Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren vor.

Tipp: Für weitere Ausführungen zur schweren Körperverletzung empfehlen wir dieses Video.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.