Der Schutz von Ehe, Familie und Elternrecht, Art. 6 GG

Der Schutz von Ehe, Familie und Elternrecht, Art. 6 GG

Art. 6 GG stellt Ehe und Familie als Anstalt sowie die familiäre Erziehung unter den besonderen Schutz des Staates und gewährleistet Grundrechte für Ehepartner sowie Eltern und deren Kinder. Für die Grundrechtsklausur ist Art. 6 GG von untergeordneter Bedeutung, allerdings nimmt Art. 6 GG in anderen Rechtsgebieten eine wichtige Rolle ein (bspw. Familienrecht, Verwaltungsrecht und Steuerrecht).
Schutz von Ehe, Familie und Elternrecht
Lecturio Redaktion

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20.02.2024

Inhalt

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In Art. 6 GG heißt es:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

I. Schutzbereich des Art. 6 GG

1. persönlicher Schutzbereich

Art. 6 GG ist ein sog. Jedermanns-Grundrecht, d. h. Träger dieses Grundrechts sind alle natürlichen Personen, unabhängig ihrer Nationalität.

2. sachlicher Schutzbereich

Der sachliche Schutzbereich des Art. 6 GG erstreckt sich von der Eheschließung über das eheliche Zusammenleben, einschließlich der Entscheidung über die Kinderzahl bis zur Ehescheidung und den mit ihr verbundenen Folgewirkungen.

Die Entscheidung keine Ehe zu schließen wird hingegen nur durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt.

a. Ehe

Dem Ehebegriff des Grundgesetzes liegt das Bild der verweltlichen, bürgerlich-rechtlichen Ehe zugrunde. Die Ehe ist als gesellschaftlicher Gegenstand die allgemeine, grds. unauflösliche Einigkeit zwischen Mann und Frau, die in der durch die hinreichenden Gesetze vorgesehenen Form geschlossen wird, BVerfGE 53, 224 (245). Dem annähernd gleichgestellt sind eingetragene Lebenspartnerschaften.

Mit der Änderung des § 1353 BGB werden seit dem 01.10.2017 auch gleichgeschlechtliche Ehen geschützt.

Nicht eheliche Lebenspartnerschaften werden durch den Ehebegriff iSd. Art. 6 GG nicht geschützt.

b. Familie

Definition: Familie ist die umfassende Lebensgemeinschaft zwischen Eltern und Kindern, seien diese ehelich oder nicht ehelich, minder- oder volljährig.

Geschützt von Art. 6 GG wird auch die Gemeinschaft zwischen Alleinerziehenden und ihren Kindern, zwischen Eltern und jugendlichen oder gar volljährigen Kindern, ferner die Gemeinschaft mit Adoptiv-, Stief- oder Pflegekindern. Gesichert sind somit die Familiengründung und das familiäre Zusammenleben.

Wie weit dieser Familienbegriff des Art. 6 GG reicht, ist im Einzelnen umstritten („Großfamilie“ oder nur „Kernfamilie“). In den letzten Jahren geht die Tendenz eher zur Ausweitung des Familienbegriffes, vgl. BVerfG NJW 2014, 2853 ff.

Das geschützte Verhalten iSd. Art. 6 GG reicht von der Familiengründung bis in alle Bereiche des familiären Zusammenlebens.

c. Elternrecht

Das Elternrecht iSv. Art. 6 GG steht leiblichen und den Adoptiveltern zu. Kinder können sich nicht auf Art. 6 Abs. 2 GG berufen.

Das Elternrecht berechtigt und verpflichtet die Eltern eines Kindes, für dessen Erziehung und Pflege zu sorgen, dies beinhaltet die geistige und seelische Entwicklung und die Sorge für das Wohlbefinden. Hierzu zählt beispielsweise das Recht, über den Bildungsweg oder die religiöse Erziehung des Kinds zu bestimmen. Der Umfang des Rechts richtet sich nach dem Alter und dem Bedarf des Kindes. Grds. erlischt das Recht mit dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes.

Das Elternrecht iSv. Art. 6 GG muss immer im Interesse des Kindes ausgeübt werden. Was darunter zu verstehen ist, beurteilt sich allerdings nach der Auffassung der Eltern. Die Ansicht der Eltern ist grundsätzlich vorrangig und muss durch Hoheitsträger respektiert werden.

II. Eingriffe in Art. 6 GG

Art. 6 Abs. 1 GG beinhaltet ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot. Die Ehe und die Eheleute dürfen gerade gegenüber Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nicht schlechter gestellt werden, BVerfG, FamRZ 2005, 2047.

Merke: Nach Ansicht des BVerfG verpflichtet Art. 6 Abs. 1 GG den Gesetzgeber allerdings nicht zwingend dazu, die Ehe besser zu stellen als andere Lebensformen. Art. 6 Abs. 1 GG enthält somit kein „Abstandsgebot“.

Eingriffe in das elterliche Erziehungsrecht sind bei Bestimmungen vorliegend, die dieses im Verhältnis zum Kind begrenzen.

III. Schranken von Art. 6 GG

Indem die Sicherheit von Ehe und Familie vorbehaltlos garantiert ist, kommt als Rechtfertigung nur kollidierendes Verfassungsrecht in Betracht.

Schranken
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Für Anmaßungen in das elterliche Erziehungsrecht bestehen aus Art. 6 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 GG Eingriffsvorbehalte. Voraussetzung für einen Eingriff ist, dass dieser dem Kindeswohl beisteht.

Tipp: Mehr zu Art. 6 GG? Dann schau dir unser Video „Der Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)“ an!

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.