Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, § 315 StGB

Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, § 315 StGB

Der Tatbestand der gefährlichen Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, § 315 StGB, wird beim Lernen neben den §§ 315a, 315b, 315c StGB oft vernachlässigt. Allerdings sollte man sich auch einmal mit dem unauffälligeren § 315 StGB beschäftigen, um das Wissen über die Straßenverkehrsdelikte zu vervollständigen und in Klausur und Examen auch auf ungewöhnliche Fälle vorbereitet zu sein.
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
Lecturio Redaktion

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20.02.2024

Inhalt

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I. Allgemeines zu § 315 StGB

§ 315 Abs. 1 StGB lautet:

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

§ 315 StGB ist ein konkretes Gefährdungsdelikt; mit Ausnahme des § 315 Abs. 3 Nr. 2 StGB.
Schutzgut der Vorschrift ist die allgemeine Verkehrssicherheit und Leib, Leben und das Eigentum des Einzelnen.

§ 315 StGB  kann als Parallelnorm zu § 315b StGB angesehen werden. Die Erwägungen zu § 315 StGB entsprechen den allgemeinen Erwägungen, dem Aufbau etc. zu § 315b StGB.

Tipp: Lese daher zunächst den Artikel zu § 315b StGB!

Ein Unterschied von § 315b StGB zu § 315 StGB ist, dass § 315 StGB für Verkehrsbereiche außerhalb des Straßenverkehrs gilt und einen höherer Strafrahmen aufweist, da bei § 315 StGB eine größere Gefahr bei Eingriff in diese Verkehrswege vorliegt, allein schon wegen Mehrzahl der transportierten Menschen.

II. Prüfungsschema des § 315 StGB

Für die Prüfung des § 315 StGB in der Klausur, kannst du dich an folgendem Schema des § 315 StGB orientieren:

III. Voraussetzungen des  § 315 StGB

I. Objektiver Tatbestand
1. Geschütztes Verkehrsmittel
2. Gefährdungshandlung
3. Beeinträchtigung der Sicherheit
4. Konkreter Gefährdungserfolg
II. Subjektiver Tatbestand
III. Rechtswidrigkeit und Schuld

1. Geschütztes Verkehrsmittel

Geschützt sind die Schienenbahn, die Schwebebahn, der Schiffsverkehr und der Luftverkehr.

Definition: Jedes Beförderungsmittel, dass sich auf einem festen Schienenstrang fortbewegt, ist eine Schienenbahn.

Hierzu zählen Züge, S-Bahnen, Straßenbahnen und U-Bahnen, aber auch Hoch- oder Zahnradbahnen.

Definition: Schwebebahnen sind hingegen Bahnen, die sich fortbewegen, ohne die Erde zu berühren.

Solche Bahnen bewegen sich z.B. an Drahtseilen. Dies trifft etwa auf Berggondeln oder Sessellifte zu.

Der geschützte Schiffsverkehr umfasst sowohl die Binnen- als auch die Überseeschifffahrt. Nach herrschender Meinung werden Kleinstschiffe aber vom Anwendungsbereich ausgenommen, wenn der Vorgang des „Verkehrs“ nicht mehr angenommen werden kann.

Definition: Luftverkehr meint jede Nutzung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge.

2. Gefährdungshandlung

Es sind nur die in § 315 Abs. 1 Nr. 1-4 StGB genauer aufgeführten Eingriffe strafbar. Im Gegensatz zu § 315b StGB fallen unter den Eingriffsbegriff nicht nur verkehrsfremde Eingriffe.
Das Beschädigen und Zerstören und Bereiten von Hindernissen ist wie bei § 315b StGB zu verstehen.

Definition: Das Geben von falschen Zeichen und Hindernissen i.S.v. § 315 Abs. 1 Nr. 3 StGB liegt vor, wenn Zeichen und Signale gegeben werden, die nicht der eigentlichen Sachlage entsprechen.

3. Beeinträchtigung der Sicherheit

Durch die Gefährdungshandlung muss eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs eintreten.

4. Konkreter Gefährdungserfolg

Die genannten Rechtsgüter des Leib und Lebens oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert müssen konkret gefährdet sein. Hier gelten  die Rahmenbedingungen des § 315c StGB: Eine konkrete Gefährdung liegt vor, wenn der Eintritt des Schadens wahrscheinlicher war, als dessen Ausbleiben, wenn es also lediglich vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht („Beinaheunfall“).

Tipp: Lese dazu den kostenlosen Artikel zu § 315c StGB!

Es ist auch notwendig, dass ein Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen Tathandlung und Erfolg besteht.

5. Subjektiver Tatbestand

Es muss mindestens dolus eventualis bzgl. der Verwirklichung aller objektiven Tatbestandsmerkmale vorliegen.

In § 315 Abs. 5 StGB hingegen ist eine Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination normiert. Der Täter muss folglich bzgl. der Gefährdung nur fahrlässig handeln.

Für die Verwirklichung von § 315 Abs. 6 StGB ist es ausreichend, wenn bzgl. der Tathandlung und der Herbeiführung des konkreten Gefahrerfolges nur Fahrlässigkeit gegeben sind.

6. Qualifikation, § 315 Abs. 3 StGB

In § 315 Abs. 3 StGB sind verschiedene Qualifikationstatbestände normiert, die die Tat bei Erfüllung zum Verbrechen machen.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.