Raub mit Todesfolge, § 251 StGB

Raub mit Todesfolge, § 251 StGB

Häufig kommt es vor, dass bei einem Raubüberfall ein Mensch verstirbt. In diesem Fall ist unter Umständen der Raub mit Todesfolge gemäß § 251 StGB einschlägig. Hierbei handelt es sich um eine Erfolgsqualifikation. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Prüfung achten müssen.
Raub mit Todesfolge
Lecturio Redaktion

·

27.02.2024

Inhalt

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I. Allgemeines zu § 251 StGB

Verursacht der Täter durch den Raub (§§ 249 und 250 StGB) wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Allgemeines zu § 251 StGB
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Tipp: Zum Grunddelikt des Raubes (§ 249 StGB) hier weiter lesen.

§ 11 Abs. 2 StGB ist § 251 StGB eine Vorsatztat. Wegen der Formulierung „gleich einem Räuber“ erhöht § 251 StGB auch die Strafdrohung der §§ 252 und 255 StGB.

II. Schema: § 251 StGB

Prüfungsschema zum Raub mit Todesfolge, § 251 StGB:

  • I. Tatbestandsmäßigkeit
  • 1. Verwirklichung eines Grunddelikts nach §§ 249, 250, 252, 255 StGB
  • 2. Eintritt der schweren Folge: Tod eines anderen Menschen
  • 3. Kausalzusammenhang
  • 4. Spezifischer Gefahrzusammenhang
  • 5. Leichtfertigkeit im Hinblick auf den Tod des anderen Menschen
  • II. Rechtswidrigkeit
  • III. Schuld
    Vor allem subjektive Vorhersehbarkeit des Eintritts der schweren Folge sowie des spezifischen Gefahrzusammenhangs

III. Voraussetzung des § 251 StGB

1. Tod eines anderen Menschen

Durch die Tat muss der Tod eines anderen Menschen eingetreten sein. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn einer der Tatbeteiligten getötet wird. Es muss aber nicht zwangsläufig das Opfer der Wegnahme betroffen sein. Auch ein Dritter, der beispielsweise von einer fehlgegangenen Kugel umgebracht wird, ist ein taugliches Tatopfer.

Tod eines anderen Menschen
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3. Kausalität

Daneben muss das durch den Täter eingesetzte, qualifizierte Nötigungsmittel kausal für den Eintritt der schweren Folge gewesen sein.

Beispiel: T bedroht O mit einer Waffe, woraufhin dieser vor Schreck einen Herzinfarkt erleidet und verstirbt.

Es ist dagegen nicht ausreichend, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen der Wegnahme und dem Todeseintritt besteht.

Beispiel: T stiehlt O in der Wüste seinen letzten Wasserkanister. O verdurstet daraufhin.

Die Kausalität wird nach der Äquivalenztheorie bestimmt. Demnach ist jede Handlung kausal für den Erfolg, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

4. Spezifischer Gefahrzusammenhang

Abgesehen von der Kausalität muss zwischen dem Raub und dem Tod des Opfers ein spezifischer Gefahrzusammenhang bestehen.

Definition: Der Tod des Opfers muss dabei aus der besonderen Gefahr resultieren, die durch die Raubhandlung geschaffen wurde.

Spezifischer Gefahrzusammenhang
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Dieser Zusammenhang kann entfallen, wenn ein atypischer Kausalverlauf vorliegt oder die Schädigung durch einen Dritten erfolgt, der seinerseits nicht zur Abwendung der Wegnahme agiert. Stirbt das Opfer in Folge einer Selbstschädigung, kann auch dies dem Täter unter Umständen zuzurechnen sein. Dies ist etwa der Fall, wenn es auf eine risikoreiche Art und Weise versucht, dem Täter zu entkommen.

Beispiel: O steigt auf der Flucht vor T auf ein Fenstersims und versucht, mit einem Sprung das Dach des Nachbarhauses zu erreichen. Dieser Versuch misslingt und O stürzt in die Tiefe, woraufhin er verstirbt.

Das gleiche gilt, wenn eine andere Person versucht, auf vernünftige Art und Weise Hilfe zu leisten und daraufhin verstirbt. Nicht zurechenbar ist jedoch der Tod einer Person, die während einer Verfolgungsjagd des Täters bei einem Unfall stirbt.

Beispiel: Die Polizeibeamten A und B verfolgen den Fluchtwagen des Räubers R in einem Streifenwagen. Dabei kommen sie von der Straße ab und versterben.

Daneben ist fraglich, in welchem Zeitraum die Handlung erfolgen muss, namentlich, ob auch noch eine den Tod verursachende Handlung zwischen Vollendung und Beendigung ausreichend ist.

Vollendung und Beendigung
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Die Rechtsprechung und ein Teil der Literatur sind der Ansicht, dass auch eine Handlung in diesem Zeitraum ausreichend ist, um eine Strafbarkeit gemäß § 251 StGB nach sich zu ziehen. Der Großteil der Literatur lehnt dies jedoch ab.

Das lässt sich mit der gesetzlichen Formulierung, dass der Tod des anderen Menschen „durch den Raub“ verursacht werden muss, begründen. Mit dem Raub ist dabei das qualifizierte Nötigungsmittel gemeint. Hinzukommend kann es auch einen räuberischen Diebstahl mit Todesfolge geben, wenn das Opfer in der Beendigungsphase verstirbt. Demnach findet § 251 bezogen auf den Raub in der Beendigungsphase keine Anwendung mehr.

Einigkeit besteht ferner darüber, dass es nicht ausreicht, wenn die Handlung während der Vorbereitungsphase erfolgt.

5. Leichtfertigkeit einer Handlung

Schließlich muss der Täter, abweichend von § 18 StGB, den Tod des Opfers wenigstens leichtfertig verursachen. Leichtfertigkeit bedeutet grobe Fahrlässigkeit. Diese muss im Hinblick auf den konkreten Tod des Opfers festgestellt werden. Es genügt in der Klausur nicht, einfach nur darauf zu verweisen, dass die Leichtfertigkeit sich aus dem Raub ergibt.

Aus der Formulierung „wenigstens leichtfertig“ geht hervor, dass auch die vorsätzliche Verursachung durch den Täter tatbestandsmäßig ist.

Leichtfertigkeit einer Handlung
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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.