Der Gutachtenstil

Der Gutachtenstil

Der Gutachtenstil und der Urteilsstil sind die wichtigsten Techniken für das juristische Studium und Referendariat. In diesem Beitrag soll der Gutachtenstil erklärt werden. Um einen Überblick über den Aufbau und die Funktionsweise dieser juristischen Schlussfolgerung zu bekommen, wird im folgenden der Syllogismus, die W-Fragen & Co. aufbereitet.
Gutachtenstil
Maria Jähne

·

19.02.2024

Inhalt

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I. Allgemeines zum Gutachtenstil

Bevor man sich mit der Technik des Gutachtenstils befasst, braucht man ein ungefähres Verständnis von der Funktionsweise juristischer Schlussfolgerungen.

Dabei handelt es sich um die Anwendung allgemeiner Sollenssätze (Normen) auf konkrete Situationen (Sachverhalt). Um aus allgemeinen Sätzen für den konkreten Sachverhalt gültige Aussagen zu gewinnen, bedient man sich eines logischen Schlusses, der Syllogismus genannt wird.

1. Syllogismus

Grundsätzlich handelt es sich hierbei um ein Frage-Antwort-Spiel. Antworten sind hierzu in Form von Aussagen zu treffen, was in den juristischen Sprachgebrauch automatisch übergeht. Durch syllogistische Schlüsse lassen sich aus bereits vorhandenen Aussagen neue gewinnen und so Fragen beantworten.

Klassisches Beispiel:

Bin ich sterblich? (Frage)

Alle Menschen sind sterblich. (Allgemeine Aussage)  ➜  Ich bin ein Mensch. (Feststellung)
➜ Also bin ich sterblich. (Ergebnis)

Juristisches Beispiel:

Soll der Mörder F bestraft werden?

Alle Mörder sollen bestraft werden, gemäß § 211 StGB  ➜  F ist ein Mörder
➜  F soll (als Mörder) bestraft werden.

2. Unterschied zum Urteilsstil

Die mit der skizzierten Methode gefundenen Ergebnisse kann man in der Juristerei auf zwei unterschiedliche Arten präsentieren: den Urteilsstil und den Gutachtenstil.

Beim Urteilsstil wird vom Ergebnis ausgegangen und sodann der Weg dahin erklärt. Er ist durch kausale Nebensätze gekennzeichnet.

Tipp: Für Ausführungen zum Urteilsstil, empfehlen wir diesen Artikel.

Die andere – und für das Studium relevantere Art – ist der Gutachtenstil. Er wird alleine im Konjunktiv verfasst und durch Hypothesen gestützt. Dabei wird von einer Frage/Vermutung ausgegangen und sodann der Weg zum Ergebnis „abgearbeitet“.

II. Der Gutachtenstil

Zuerst müssen die Voraussetzungen herausgefiltert werden. Dann wird nach den richtigen Rechtsnormen im Gesetz gesucht.

Weiterhin müssen die abstrakt beschriebenen Voraussetzungen aus dem Gesetz auf den Sachverhalt angewendet werden. Dafür verwendet man die sogenannte Subsumtion. Jede einzelne Voraussetzung wird benannt, dann definiert und schließlich der Sachverhalt unter die Definitionen subsumiert.

Das bedeutet, dass der Sachverhalt so verglichen wird, dass man entscheiden kann, ob die tatsächlichen Umstände (Sachverhalt) den gesetzlichen Voraussetzungen (Tatbestand) untergeordnet werden können oder nicht.

Als letztes erfolgt die Folgerung. Das Ergebnis kommt im Gutachten immer nach der Subsumtion.

1. Obersatz

Der Obersatz besteht in der Regel aus einer Norm, also einer präskriptiven Aussage des Inhalts, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine bestimmte Rechtsfolge eintreten solle.

Allgemein ausgedrückt wird es so formuliert: Die Rechtsfolge tritt ein, wenn die im Tatbestand beschriebenen Voraussetzungen vorliegen.
Im Zivilrecht gilt zudem die Faustregel: Wer will Was von Wem Woraus?

Der Obersatz wird zumeist im Konjunktiv geschrieben, da man nur davon ausgeht, dass sich der Tatbestand verwirklicht haben könnte.

Beispiel: A könnte sich aufgrund des Faustschlages gegenüber B gemäß § 223 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben.

2. Definition

Daraufhin folgt eine gut formulierte Definition, wann der Anspruch/die Strafbarkeit vorliegt.

Beispiel: Dazu müsste A den B körperlich misshandelt und/oder an der Gesundheit geschädigt haben. Eine körperliche Misshandlung im Sinne der Norm ist jede üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Eine Gesundheitsschädigung besteht in jedem Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustands.

3. Subsumtion

Daraufhin erfolgt die Subsumtion, das heißt die Unterordnung des konkreten Sachverhalts unter die abstrakte Norm oder das abstrakte Merkmal. Es wird festgestellt, ob der vorliegende Sachverhalt unter die ausgesuchte Rechtsnorm (oder mehrere) passt.

Beispiel: Der Faustschlag traf den B mitten ins Gesicht, dadurch erlitt der B Schmerzen, welche sein Wohlbefinden nicht unerheblich beeinträchtigten, und ein Hämatom unterhalb des Auges, welches ein Normabweichenden Zustand darstellt.

4. Ergebnis

Hier wird festgestellt, dass die in einer Norm angeordnete Rechtsfolge auch für den vorliegenden Sachverhalt einschlägig ist – oder eben nicht, wenn nicht alle notwendigen Voraussetzungen vorliegen.

BeispielMithin liegt eine für die Norm des  § 223 Abs. 1 StGB notwendige Körperverletzung vor.

III. Tipps zum Gutachtenstil

1. Der Anspruch aus § 194 BGB

Eine Partei will von einer anderen Partei etwas aufgrund einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage. Ohne Anspruch darf niemand etwas von einem anderen Menschen verlangen. Dieser Anspruch wird im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 194 definiert.

2. Exakte juristische Definitionen verwenden

Typisch für das Gutachten sind die genauen Definitionen aller Begriffe. Sicherlich liegt es auf der Hand, dass Angebot und Annahme vorliegen. Dennoch wird von einem guten Gutachten erwartet, dass diese beiden Begriffe mit der exakten juristischen Definition benannt werden.

3. Korrekte Einhaltung der Prüfungsreihenfolge

Der Gutachtenstil sollte immer sauber eingehalten werden. Die korrekte Reihenfolge jeder Prüfung eines Tatbestandsmerkmals lautet: Obersatz, Tatbestandsmerkmale, Definitionen, Subsumtion, Ergebnis!

4. Vorsichtiger Gebrauch von der erlaubten Ausnahme

Es gibt nur eine einzige Ausnahme vom Grundsatz des stringenten Einhaltens des Gutachtenstils. Studenten, die den Gutachtenstil nicht perfekt im Detail beherrschen, sollten von dieser Ausnahme eher keinen Gebrauch machen. Alle unproblematischen Fragestellungen dürfen mit einem Satz im Urteilsstil abgehandelt werden.

Die Frage, die sich aber immer für Studierende stellen sollte, lautet: Ist das Tatbestandsmerkmal wirklich unproblematisch oder habe ich das Problem nicht erkannt? Erst wenn ein Fall bis in den letzten Punkt hinterfragt ist, können die Prüflinge sicher sein, kein wichtiges Problem übersehen zu haben.

Rasch ist ein Fall falsch entschieden, weil die Richtung der Fragestellung verkannt wurde. So werden wertvolle Punkte verschenkt. Daher sollte der Urteilsstil erst in den höheren Semestern verwendet werden. Doch kaum ein Prüfer wird die einheitliche Verwendung des Gutachtenstils auch bei unproblematischen Fragen verübeln. Ein guter Gutachtenstil ist besser als ein sprachlich gelungener Satz im Urteilsstil, der zum falschen Ergebnis führt.

3. Alle Gutachten vor Abgabe genau kontrollieren

Rasch kann sich aus Unachtsamkeit der Urteilsstil auch einmal in einem studentischen Gutachten einschleichen. Es gibt aber einen guten Trick, diesen Fehler zu vermeiden. Da der Urteilsstil leicht an den beiden Konjunktionen „denn“ und „weil“ zu erkennen ist, sollte das Gutachten aufmerksam auf diese beiden Worte durchgelesen werden. Sobald ein Studierender diese Signal-Worte in seiner Arbeit sieht, sollte er an diesen Stellen seine Arbeit in den Gutachtenstil umformulieren. Diese Korrekturen können viel Ärger und Enttäuschung vermeiden.

4. Gezieltes Prüfen von Beginn an des

Für Anfänger bieten sich leichte Übungen im Gutachtenstil an, die mit der Zeit zur selbstverständlichen Gewohnheit werden. Der Satz „Wer will was von wem woraus?“ und die Reihenfolge Obersatz, Tatbestandsmerkmale, Definitionen, Subsumtion, Ergebnis sind für jeden Jura-Studierenden das, was das kleine Einmaleins für Grundschüler ist.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.