Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB

Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB

Das schwerwiegendste Brandstiftungsdelikt ist die Brandstiftung mit Todesfolge gemäß § 306c StGB. Diese zieht eine lebenslange bzw. eine Freiheitsstrafe von nicht unter zehn Jahren nach sich. Der folgende Beitrag zeigt, was es bei der Prüfung zu beachten gilt.
Brandstiftung mit Todesfolge
Lecturio Redaktion

·

23.02.2024

Inhalt

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Allgemeines

Bei § 306c StGB handelt es sich um ein erfolgsqualifiziertes Delikt. Die zugehörigen Grunddelikte sind die §§ 306 bis 306b StGB.

Damit der Täter sich nach § 306c strafbar macht, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

Schema § 306c StGB

  1. Tatbestandsmäßigkeit
    1. Grundtatbestand: §§ 306, 306a oder 306b StGB
    2. Tod eines anderen Menschen
    3. Kausalität zwischen Grunddelikt und schwerer Folge
    4. Spezifischer Gefahrzusammenhang
    5. Wenigstens Leichtfertigkeit hinsichtlich der schweren Folge
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld

I. Grundtatbestand

Zunächst muss geprüft werden, ob der Täter den objektiven und den subjektiven Tatbestand einer Variante des §§ 306, 306a bzw. 306b verwirklicht hat. Alternativ kann auch das Grunddelikt zunächst vollständig durchgeprüft werden, bevor auf die Erfolgsqualifikation eingegangen wird.

Tipp: Wenn der Grundtatbestand der Brandstiftung (§ 306 StGB) nicht mehr sitzt, lies hier!

II. Tod eines anderen Menschen

Außerdem muss ein anderer Mensch zu Tode gekommen sein. Nach herrschender Ansicht darf es sich bei der Person dabei nicht um einen Beteiligten des Grunddeliktes handeln.

III. Kausalität zwischen Grunddelikt und schwerer Folge

Daneben muss das Grunddelikt für den Tod des anderen Menschen kausal im Sinne der Äquivalenztheorie sein. Es darf also nicht hinweggedacht werden, ohne dass die schwere Folge entfiele.

IV. Spezifischer Gefahrzusammenhang

Die Kausalität allein ist allerdings nicht ausreichend. Außerdem muss ein spezifischer Gefahrzusammenhang zwischen dem Grunddelikt und der schweren Folge bestehen.

Umstritten ist, welche Rettungshandlungen zugerechnet werden können und welche nicht.

Spezifischer Gefahrzusammenhang
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Eine Zurechnung kann dementsprechend nicht erfolgen, wenn etwa der Hauseigentümer beim Anblick der Flammen tot zusammenbricht oder ein Schaulustiger beispielsweise von einem Trümmerstück erschlagen wird. Das gilt ebenfalls für den Tod eines Menschen bei einem unvernünftigen, waghalsigen Rettungsversuch.

V. Wenigstens Leichtfertigkeit hinsichtl. des Todes, § 18 StGB

Außerdem muss der Täter wenigstens leichtfertig hinsichtlich des Todes des anderen Menschen handeln. Er handelt leichtfertig, wenn er aufgrund besonderen Leichtsinns bzw. Gleichgültigkeit diejenige ihm mögliche Sorgfalt außer Acht lässt, die nach den Umständen geboten ist und aufgrund dessen mit der Tatbestandsverwirklichung nicht rechnet, obwohl diese objektiv und im Hinblick auf seine persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für ihn zu erwarten war.

Natürlich genügt auch ein vorsätzliches Täterverhalten für die Verwirklichung des § 306c. Zu beachten ist außerdem, dass eine Strafbarkeit wegen Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln in Betracht kommt, sofern der Täter Vorsatz im Hinblick auf die Tötung des Opfers aufweist.

306-2
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VI. Keine tätige Reue

Wichtig ist ferner, dass dem Täter die tätige Reue nach § 306e bei einer Brandstiftung mit Todesfolge nicht zugutekommt.

Quellen

  • Joecks, Wolfgang: Studienkommentar StGB, 11. Aufl., München 2014
  • Kindhäuser, Urs: Strafrecht Besonderer Teil I, 6. Aufl., Baden-Baden 2014
  • Tofahrn, Sabine: Strafrecht Besonderer Teil III Straftaten gegen Gemeinschaftswerte, 2. Aufl., Heidelberg [u.a.] 2012

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Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

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Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

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Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

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Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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