Annahmeverzug beim Handelskauf, § 373 HGB

Annahmeverzug beim Handelskauf, § 373 HGB

Sollte bei einem Kaufvertrag zumindest einer der Beteiligten Kaufmann i.S.d. HGB sein, kommt sodann ein Handelskauf in Betracht, § 345 HGB. Dass hierbei einige Besonderheiten zu beachten sind, welche auch im Examen von Bedeutung sein können, ergibt sich fast von selbst. Der folgende Artikel enthält die Besonderheiten des Annahmeverzugs beim Handelskauf (§ 373 HGB), insbesondere das Hinterlegungsrecht und den Selbsthilfeverkauf.
Annahmeverzug beim Handelskauf
Lecturio Redaktion

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15.02.2024

Inhalt

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I. Begriff und Anwendbarkeit

Beim Handelskauf handelt es sich im Grundsatz um einen Kaufvertrag i.S.v. § 433 BGB, für welchen allerdings einige Sonderregelungen gelten. Diese finden sich in §§ 373 bis 381 HGB. In der Prüfung sind daher zunächst die allgemeinen Vorschriften zu prüfen und erst im Anschluss auf die Besonderheiten des Handelskaufes einzugehen.

Es existiert keine gesetzliche Definition des Handelskaufsbegriffs. Aus §§ 373 ff. und 381 Abs. 1 HGB ergibt sich allerdings, dass es sich beim Handelskauf um einen Kauf von Wertpapieren oder Waren handelt. Aus §§ 343, 345 BGB ergibt sich zudem, dass bereits dann ein Handelskauf vorliegt, wenn der Kauf für einen der Vertragspartner einen Handelskauf darstellt.

§ 345 HGB lautet nämlich:

Auf ein Rechtsgeschäft, das für einen der beiden Teile ein Handelsgeschäft ist, kommen die Vorschriften über Handelsgeschäfte für beide Teile gleichmäßig zur Anwendung, soweit nicht aus diesen Vorschriften sich ein anderes ergibt.

Es liegt somit immer ein Handelskauf vor, wenn auf der einen Seite ein Kaufmann handelt, § 345 HGB (was praktisch fast immer der Fall ist).

Zudem finden die Vorschriften über den Handelskauf entsprechende Anwendung, wenn gewisse Vorschriften bestimmen, dass die kaufrechtlichen Vorschriften entsprechend anwendbar sind (etwa § 651 S. 1 BGB) und ein Handelsgeschäft für einen Vertragspartner vorliegt. Allerdings ist ein Handelskauf stets ausgeschlossen bei Grundstücks- und Unternehmenskäufen.

II. Annahmeverzug beim Handelskauf

Insbesondere der Annahmeverzug beim Handelskauf beinhaltet einige klausurrelevante Sonderregelungen. Die grundsätzlichen Regelungen zum Annahmeverzug behalten zunächst ihre Gültigkeit. Zu diesen grundsätzlichen Regeln sei auf den Gläubigerverzug sowie auf das Recht zur Hinterlegung verwiesen.

Für den Handelskauf erweitert sich das Hinterlegungsrecht aus §§ 373 ff. HGB. Auch finden sich in § 373 Abs. 2-5 HGB Regelungen zum Selbsthilfeverkauf.

1. § 373 Abs. 1 BGB: Hinterlegungsrecht

Die Regelung des § 373 Abs. 1 BGB erweitert das Hinterlegungsrecht des Schuldners. Dort heißt es:

Ist der Käufer mit der Annahme der Ware im Verzuge, so kann der Verkäufer die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers in einem öffentlichen Lagerhaus oder sonst in sicherer Weise hinterlegen.

So kommt es beim Handelskauf nicht darauf an, welcher Natur die Waren sind. Sie sind samt und sonders hinterlegungsfähig.

Weiterhin kann der Hinterlegungsort jedes öffentliche Lagerhaus sein oder der Gegenstand in sonst sicherer Weise hinterlegt werden.

Bei der Wahl des Hinterlegungsortes hat der Schuldner allerdings stets auch die Interessen des Käufers zu berücksichtigen. Verletzt der Verkäufer diese Rücksichtnahmepflicht kommt ein Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB in Betracht. Für welches Verhalten der Verkäufer haftet, ergibt sich aus §§ 276 Abs. 1 BGB, 347 Abs. 1 HGB.

Die Hinterlegungskosten trägt gem. § 373 Abs. 1 HGB der Käufer.

Eine wichtige Besonderheit der Hinterlegung beim Handelskauf ist die Tatsache, dass diese keine Erfüllungswirkung aufweist, wie dies nach den allgemeinen Regeln der Fall ist.

2. § 373 Abs. 2-5 HGB: Selbsthilfeverkauf

Alternativ zur Hinterlegung hat der Verkäufer eines Handelskaufes gem. § 374 Abs. 2-5 HGB das Recht zum Selbsthilfeverkauf. Er geschieht entweder durch öffentliche Versteigerung oder durch Verkauf aus freier Hand.

a) Voraussetzungen beim Selbsthilfeverkauf

Ort und Zeitpunkt des Selbsthilfeverkaufs kann der Verkäufer nach Belieben frei entscheiden.

Die erforderliche Androhung ist empfangsbedürftig. Sie ist allerdings keinem Formerfordernis unterworfen. Weiterhin muss sie so rechtzeitig zugehen, dass der Käufer noch Maßnahmen treffen kann, um den Schaden, der ihm durch Selbsthilfeverkauf droht, abzuwenden.

Entbehrlich ist die Androhung gem. § 373 Abs. 2 S. 2 HGB bei verderblichen Waren und Gefahr im Verzug oder wenn eine Androhung untunlich ist.

Hat der Verkäufer unberechtigt die Androhung unterlassen, kann dennoch durch nachträgliche Genehmigung gem. §§ 185 Abs. 2 S. 1, 362 Abs. 2 BGB oder bei berechtigter GoA i.S.d. §§ 677 ff. BGB ein wirksamer Selbsthilfeverkauf gegeben sein.

Für die Durchführung der öffentlichen Versteigerung sind insbesondere §§ 383 Abs. 3 BGB, 373 Abs. 2 HGB zu beachten.

b) Rechtsfolgen des Selbsthilfeverkaufs

Gem. § 373 Abs. 3 HGB erfolgt der Selbsthilfeverkauf auf Rechnung des Käufers. Anschließend erlischt der Lieferanspruch des Käufers gegen den Käufer gem. § 362 Abs. 1 BGB, da der Selbsthilfeverkauf der Leistungsbewirkung gleichsteht.

Zudem entsteht die Fiktion der Beauftragtenstellung des Verkäufers i.S.d. §§ 667 ff. BGB. Daher kann der Käufer anschließend gem. § 667 BGB Herausgabe des Verkaufserlöses verlangen. Der Verkäufer hat wiederum Aufwendungsersatzsansprüche gegen den Käufer gem. § 670 BGB. Selbstverständlich verbleibt ihm zudem der Kaufpreisanspruch gem. § 433 Abs. 2 BGB. Eine gegenseitige Aufrechnung ist möglich.

c) Nicht ordnungsgemäßer Selbsthilfeverkauf

Bei nicht ordnungsgemäßem Selbsthilfeverkauf wirkt dieser nicht auf Rechnung des Käufers und es tritt keine Erfüllungswirkung ein. Daher ist der Verkäufer weiterhin zur Leistung verpflichtet. Bei Stückkäufen entsteht somit für den Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Leistung und ein Rücktrittsrecht.

Im Gegenzug kann der Verkäufer allerdings einen Anspruch aus §§ 280 Abs. 1 , 3, 281 Abs. 1 BGB gegen den Käufer haben, da der Käufer sich im Annahmeverzug befand. Bei der Schadensberechnung wird dann der nicht ordnungsgemäße und daher rechtswidrige Selbsthilfeverkauf als Deckungskauf angesehen, was zu den entsprechenden Folgen führt.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.