Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB

Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB

Der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) ist ein Themenbereich, der immer wieder in Strafrechtsklausuren aller Niveaustufen auftaucht. Man sollte sich daher so früh wie möglich mit ihm vertraut machen. Wir erklären die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB) kurz und kompakt. Die Notwehr gem. § 32 StGB wird in diesem Artikel näher erläutert.
Rechtfertigender Notstand
Lecturio Redaktion

·

21.02.2024

Inhalt

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I. Grundlagen des rechtfertigenden Notstands, § 34 StGB

Ein wichtiger Rechtfertigungsgrund ist der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB. Dient das Handeln dem Schutz der Rechtsgüter eines Dritten, wird von Notstandshilfe gesprochen. Er setzt eine Notstandslage, eine Notstandshandlung sowie ein subjektives Rechtfertigungselement voraus.

§ 34 StGB lautet:

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr […] eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung […] das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Beachte: Bevor auf § 34 StGB eingegangen wird, müssen vorrangig die §§ 228 (Defensivnotstand) bzw. 904 BGB (Aggressivnotstand) als speziellere Vorschriften geprüft werden

Bei § 228 BGB geht die Gefahr von der Sache aus, auf die eingewirkt wird. Dabei darf der Schaden an der Sache nicht außer Verhältnis zu der Gefahr stehen.

Beim Aggressivnotstand nach § 904 BGB wird dagegen auf eine Sache eingewirkt, von der die Gefahr gerade nicht ausgeht. Hier muss der drohende Schaden gegenüber dem Schaden, der dem Eigentümer verursacht wird, unverhältnismäßig hoch sein.

II. Prüfungsschema: Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB

Daraus lässt sich folgendes Prüfungsschema für den rechtfertigenden Notstand gemäß § 34 StGB herleiten:

Schema: Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB:

  1. Notstandslage
    1. Notstandsfähiges Rechtsgut
    2. Gegenwärtige Gefahr
  2. Notstandshandlung
    1. Erforderlichkeit
    2. Interessenabwägung
    3. Angemessenheit, § 34 S. 2 StGB
  3. Subjektives Rechtfertigungselement

1. Notstandslage

Die Notstandslage erfordert das Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut. § 34 Abs. 1 StGB nennt hierbei Leben, Leib, Freiheit, Ehre und das Eigentum. Der Ausdruck „oder ein anderes Rechtsgut“ verdeutlicht aber, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Auch Rechtsgüter der Allgemeinheit sind notstandsfähig.

Notstandslage
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Definition: Eine gegenwärtige Gefahr ist gegeben, wenn ein Zustand vorliegt, der bei einer natürlichen Weiterentwicklung den baldigen Eintritt eines Schadens oder der Intensivierung eines Schadens für das Rechtsgut ernsthaft befürchten lässt, wenn keine Abwehrmaßnahmen alsbald unternommen werden.

Bei der Frage, ob eine Gefahr vorliegt, kommt es auf die ex ante-Perspektive eines objektiven Betrachters an.

Tipp: Mehr zum rechtfertigenden Notstand? Dann empfehlen wir dieses Video zur Notstandslage!

2. Notstandshandlung

Außerdem muss eine adäquate Notstandshandlung vorliegen. Diese muss erforderlich für die Gefahrenabwehr sein. Auch hier gilt: Die Notstandshandlung muss geeignet sein, die Gefahr abzuwenden und gleichzeitig das mildeste Mittel darstellen, mit dem dies erreicht werden kann. Insbesondere ist die Handlung – anders als bei der Notwehr – nicht erforderlich, wenn rechtzeitig staatliche Hilfe erlangt werden oder die Flucht ergriffen werden kann.

Notstandshandlung
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Zudem muss sie auch einer Interessenabwägung standhalten und der Angemessenheitsklausel des § 34 S. 2 StGB entsprechen. Die Interessenabwägung verlangt, dass das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Daher greift der Notstand nicht bei einer Abwägung Leben gegen Leben ein. Dort ist wenn die Notwehr nach § 32 StGB einschlägig!

Angemessenheitsklausel
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Die Angemessenheitsprüfung fungiert als zusätzliches Korrektiv. Sie erlangt nur in manchen Fällen besondere Relevanz, beispielsweise bei der Frage, ob jemandem gegen seinen Willen Blut abgenommen werden kann.

Angemessenheitsprüfung
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Tipp: Mehr zum rechtfertigenden Notstand? Dann empfehlen wir dieses Video zur Notstandshandlung!

2. Notstandswille – Subjektives Rechtfertigungselement

Zudem wird auch hier ein subjektives Rechtfertigungselement verlangt. Danach muss der potentiell Gerechtfertigte in Kenntnis der Notstandslage und –handlung sowie mit einem Gefahrabwendungswillen (vgl. für den Notstand nach § 904 BGB BGH NJW 1985, 490 (491)) agieren.

Tipp: Mehr zum rechtfertigenden Notstand? Dann empfehlen wir dieses Video zum Notstandswillen!

Quellen

  • Pelz, NStZ 1995, 305 (307/308)

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.