Verbotene Rechtsgeschäfte, § 134 BGB

Verbotene Rechtsgeschäfte, § 134 BGB

Gemäß § 134 BGB ist ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Es muss somit für § 134 BGB ein Verbotsgesetz vorliegen sowie gegen dieses verstoßen werden muss. Alles examensrelevante zu verbotenen Rechtsgeschäften (§ 134 BGB) sowie ein Schema zu § 134 BGB findest du in diesem Beitrag.
Verbotene Rechtsgeschäfte
Lecturio Redaktion

·

27.02.2024

Inhalt

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I. Allgemeines und Schema des § 134 BGB

§ 134 BGB lautet:

Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

Folglich ergibt sich aus § 134 BGB vorliegendes Prüfungsschema. 

Schema, § 134 BGB:

Verbotene Rechtsgeschäfte, § 134 BGB
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Merke: Ein Verletzung des § 134 BGB stellt eine rechtshindernde Einwendung dar, d. h. der geprüfte Anspruch ist wegen des nichtigen Rechtsgeschäfts gar nicht erst zur Entstehung gelangt!

II. Vorliegen eines Verbotsgesetzes

Verbotsgesetz iSd. § 134 BGB kann gem. Art. 2 EGBGB jede Rechtsnorm (formelle Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen, Gewohnheitsrecht) sein, deren Auslegung ergibt, dass ein Rechtsgeschäft wegen der besonderen Umstände, unter denen es vorgenommen wurde, wegen seines Inhalts oder wegen seines bezweckten Rechtserfolges untersagt ist.

Ein Verbotsgesetz iSd. § 134 BGB liegt insbesondere dann vor, wenn die Rechtsnorm die Vornahme eines Geschäfts unter Androhung einer Sanktion (z. B. Strafe, Entziehung einer Erlaubnis) untersagt. Anhaltspunkt für Verbotsgesetze sind Verben wie “verboten”, “untersagt”, “ist unzulässig”, “ist nicht übertragbar” oder “darf nicht”. Eher gegen eine Verbotsgesetz sprechen dagegen “soll nicht”, “soll nur”, “kann nicht” usw.

Beispiele: § 263 StGB, § 29 Nr. 1 BtMG, § 240 StGB, § 1 SchwarzArbG, Art. 3 Abs. 1 GG. Im StGB lassen sich grundsätzlich viele solcher Verbotsgesetze auffinden.

III. Verstoß gegen ein Verbotsgesetz

Nachdem das Vorliegen eines Verbotsgesetzes festgestellt wurde, muss noch geprüft werden, ob gegen dieses auch verstoßen wurde. D. h., die Tatbestandsvoraussetzungen des Verbotsgesetzes sind zu prüfen!

Beispiel: Hat A, indem er B getäuscht hat, auch die Tatbestandsvoraussetzungen des Betruges gem. § 263 Abs. 1 StGB erfüllt?

IV. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz

Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz (§ 134 BGB) sind folgende:

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Beachte: Eine Besonderheit gilt beim Verstoß gegen Preisvorschriften wie etwa § 291 StGB (Wucher) oder § 5 WiStG (Mietwucher). In diesen Fällen führt ein Verstoß zur Teilnichtigkeit in Bezug auf den überhöhten Preis.

Im Übrigen bleibt der Vertrag im Rahmen der sogenannten “geltungserhaltenden Reduktion” wirksam. Allerdings ist umstritten, ob auf den gerade noch zulässigen Preis oder den ortsüblichen Preis reduziert wird.

Achtung: Nur das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft ist nichtig!

Das dingliche Erfüllungsgeschäft bleibt grundsätzlich wirksam und die erfolgten Verfügungen
können gem. den §§ 812 ff. BGB rückabgewickelt werden. Hier ist jedoch der § 817 S. 2 BGB beachten!

Ausnahmsweise ist auch das Erfüllungsgeschäft nichtig, wenn das Verbotsgesetz auch die Verhinderung einer Vermögensverschiebung bezweckt (z.B. § 333 StGB, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG).

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1. Einseitige Inhaltsverbote

Bei einseitigen Inhaltsverboten kann das Rechtsgeschäft nichtig oder im Interesse der sich redlich verhaltenden Partei gültig sein.

Beispiel: Beim Abschluss eines Kaufvertrages betrügt A den B gem. § 263 Abs. 1 StGB. Zwar ist A als Verkäufer ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot vorzuwerfen, B könnte jedoch ein Interesse daran haben, dass der Kaufvertrag trotzdem wirksam bleibt. Das Rechtsgeschäft ist nicht automatisch nichtig, sondern wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 Abs. 1, Var. 1 BGB durch B anfechtbar.

2. Umgehungsgeschäfte

Umgehungsgeschäfte sind Rechtsgeschäfte, die den vom Verbotsgesetz missbilligten Erfolg auf einem Weg zu erreichen suchen, den die Verbotsnorm nicht erfasst.
D. h., die Umgehung muss durch andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten den Zweck einer Rechtsnorm zu vereiteln versuchen.

Beispiel: Weiterführung einer Gastwirtschaft als Geschäftsführer trotz Entzug der Gaststättenerlaubnis durch Verkauf der Gaststätte an Dritten, der nur Strohmann mit Gaststättenerlaubnis ist. Verstoß gegen § 2 Abs. 1, S. 1 GaststättenG, Vereinbarung über Geschäftsführer und Kaufvertrag nichtig gem. § 134 BGB.

Rechtsfolgen eines Umgehungsgeschäfts:

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Tipp: Mehr zu § 134 BGB? Dann empfehlen wir dieses Video zu § 134 BGB.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.