Unmöglichkeit der Leistung, § 275 BGB

Unmöglichkeit der Leistung, § 275 BGB

Schließt man einen Vertrag ab, möchte man, dass dieser erfüllt wird. Jede Partei erklärt sich willens etwas zu geben und schuldet ihren Erfolg. Doch nicht immer genügt der Wille, um eine zu erbringende Leistung möglich zu machen. Kann eine Leistung hingegen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen endgültig nicht erbracht werden, liegt ein Fall der Unmöglichkeit gem. § 275 BGB vor.
Unmöglichkeit der Leistung
Lecturio Redaktion

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15.02.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines

Normiert ist die Unmöglichkeit in den Absätzen des § 275 BGB und regelt dabei die Frage, unter welchen entsprechenden Bedingungen die primäre Leistungspflicht entfällt. Zu unterscheiden sind die echte Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB), die praktische Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 2 BGB) und die persönliche Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 3 BGB).

Merke: Der Schuldner soll nicht zu einer Leistung verpflichtet werden, die er nicht leisten kann. Dabei ist Schuldner, wer einem anderen gegenüber zu einer Leistung verpflichtet ist und Gläubiger derjenige, der durch eine Forderung eine Leistung vom Schuldner erhält.

II. Befreiung von der Gegenleistung

Ist die Erbringung der Leistung unmöglich, wird der Schuldner von der Leistungspflicht befreit und kann i.S.d. § 275 Abs. 1 BGB eine Einwendung erheben. Der Gläubiger, der folglich keine vertragliche Leistung erhält, muss ebenfalls nach § 326 Abs. 1 BGB keine Gegenleistung erbringen.

Schema:
1. Gegenseitiger Vertrag (Vertragspflichten im Synallagma)
2. Leistungsbefreiung gem. § 275 Abs. 1-3 BGB (Unmöglichkeit)
3. Kein Ausschluss gem. § 326 Abs. 2 BGB (Keinerlei Verantwortung des Gläubigers für die Unmöglichkeit)

III. Arten von Unmöglichkeit

  • § 275 Abs. 1 BGB (Echte Unmöglichkeit): Die Leistung kann aus naturgesetzlichen oder rechtlichen Gründen nicht erbracht werden
Unterscheidung in physische und rechtliche Unmöglichkeit.
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  • § 275 Abs. 2 BGB (Praktische Unmöglichkeit): Die Erbringung der Leistung ist nicht völlig ausgeschlossen, kann jedoch nur mit äußerst unverhältnismäßigem Aufwand überwunden werden
  • § 275 Abs. 3 BGB (Persönliche Unmöglichkeit): Dem Schuldner kann die Leistungserbringung aus anderen als aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden
  • Absolutes Fixgeschäft: Die Einhaltung der Leistungszeit ist für den Gläubiger wesentlich. Eine verspätete Leistung stellt keine Erfüllung mehr dar
  • Zweckerreichung (h.M.): Der Erfolg ist auch ohne Zutun des Schuldners eingetreten

Merke: Die relativen Fixgeschäfte stellen keine Möglichkeit nach § 275 BGB dar. Bei diesem Rechtsgeschäft, besteht noch ein Restinteresse an der Leistung. Die Leistung ist i.S.d. § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB nachholbar.

IV. Abgrenzung der faktischen von der wirtschaftlichen Unmöglichkeit

Bei der faktischen Unmöglichkeit gem. § 275 Abs. 2 BGB, sowie der wirtschaftlichen Unmöglichkeit gem. § 313 Abs. 1, Abs. 3 BGB kann die geschuldete Leistung, nach einem unerwarteten Ereignis nur unter großem Leistungsaufwand beschafft werden.

  • Faktische Unmöglichkeit: Der Leistungsaufwand des Schuldners erhöht sich außerordentlich gegenüber dem gleich bleibenden Gläubigerinteresse. Folglich kann der Schuldner die Einrede des § 275 Abs. 2 BGB erheben
  • Wirtschaftliche Unmöglichkeit: Der Leistungsaufwand des Schuldners und das Gläubigerinteresse steigen an. Der Vertrag kann gem. § 313 Abs. 1 BGB angepasst, nach § 313 Abs. 3 BGB aufgehoben werden

V. Rechtsfolgen: Schadensersatz statt der Leistung

Ein Leistungsanspruch des Gläubigers ist ausgeschlossen, sobald die Voraussetzungen des § 275 Abs. 1 BGB vorliegen oder der Schuldner gem. § 275 Abs. 2, Abs. 3 BGB die Leistung verweigert.

Sekundäransprüche des Gläubigers
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Mithin kann der Gläubiger einen Schaden erleiden, da er die Leistung nicht erhält. Möglicherweise muss er sich eine kurzfristige Ersatzleistung zu erhöhten Preisen beschaffen, oder kann die gewünschte Leistung nicht mehr gewinnbringend verkaufen. Folglich hat der Gläubiger ein Interesse an einem Schadensersatz.

Dabei unterscheidet man, ob der Untergang der Leistung vor dem Vertragsschluss (anfängliche Unmöglichkeit) oder danach (nachträgliche Unmöglichkeit) erfolgt ist.

Anfängliche und nachträgliche Unmöglichkeit.
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Schema 1:Anfängliche Unmöglichkeit i.S.d. § 311a Abs. 2 S. 1 BGB

I. Schuldverhältnis
II. Leistungsbefreiung des Schuldners, § 275 Abs. 1-3 BGB
III. Kenntnis des Leistungshindernisses
Schema 2:Nachträgliche Unmöglichkeit i.S.d. §§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB

I. Schuldverhältnis
II. Pflichtverletzung
III. Vertreten müssen
IV. Leistungsbefreiung des Schuldners, § 275 Abs. 1-3 BGB

Merke: Der Ausschluss der Leistungspflicht bezieht sich auf die Primärleistung des Schuldners. Die Rechte des Gläubigers nach §§ 280, 283, 311a, 326, 284, 285 BGB bleiben unberührt, § 275 Abs. 4 BGB.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.