Die Gesamtprokura, § 48 Abs. 2 HGB

Die Gesamtprokura, § 48 Abs. 2 HGB

Die Prokura soll die Schnelligkeit und Leichtigkeit des Handelsverkehrs erleichtern. Unter anderem deshalb ist grundsätzlich der Umfang der Prokura im Außenverhältnis unbeschränkbar (§ 50 Abs. 1 HGB). Eine so umfangreiche Bevollmächtigung bringt jedoch auch Gefahren mit sich. Eine Möglichkeit diese Gefahren zu minimieren ist die Erteilung einer Gesamtprokura, sodass das Handeln des Prokuristen einer Kontrolle unterzogen ist. 
Gesamtprokura
Lecturio Redaktion

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23.02.2024

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Inhalt

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I. Die Gesamtprokura

Bei einer gemeinschaftlich erteilten Prokura ist die Gesamtprokura gemeint: Zwei oder mehr Personen wird Prokura mit der zusätzlichen Vorgabe erteilt, dass sie nur zusammen handeln können – § 48 Abs. 2 HGB. Diese Gesamtprokuristen dürfen den Kaufmann dann nur zusammen vertreten.

Gesamtprokura HGB
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Die Gesamtprokura hat gem. § 53 Abs. 1 HGB eine Eintragungspflicht ins Handelsregister, um die Sicherheit des Rechtsverkehrs zu gewährleisten – ist die Gesamtprokura nicht eingetragen, können Dritte von einer Einzelprokura ausgehen.

Tipp: Lies dir zunächst diesen Artikel zur Prokura und Handlungsvollmacht durch.

II. Unterscheidung: Echte und unechte Gesamtprokura

Die Gesamtprokura kann in den Normallfall, den echten und den selteneren Fall der unechten Gesamtprokura unterschieden werden.

Die echte Gesamtprokura wird an zwei oder mehr Prokuristen gemeinschaftlich erteilt, dabei ist jeder Prokurist nur handlungsberechtigt, wenn er mit einem oder allen anderen Prokuristen zusammen seine Vertretungsmacht ausübt. Insofern gelten die Regeln der Gesamtstellvertretung aus dem BGB.

Die echte Gesamtprokura kann auch noch weiter aufgegliedert werden:

  • Bei einer allseitig echten Gesamtprokura sind alle Prokuristen ausschließlich gemeinschaftlich berechtigt
  • Bei einer halbseitig echten Gesamtprokura ist mindestens ein Prokurist nur gemeinschaftlich mit einem anderen zur Vertretung befugt, während andere Prokuristen Einzelprokura haben

Bei der unechten Gesamtprokura ist der Prokurist nur vertretungsberechtigt, wenn er zusammen mit einem organschaftlichen Vertreter (bspw. Gesellschafter, Vorstandsmitglied, Geschäftsführer) handelt.

Die unechte Gesamtprokura ergibt sich aus § 125 Abs. 3 HGB bzw. § 78 Abs. 2 AktG:
Beide Vorschriften sehen vor, dass die Vertretungsmacht eines Gesellschafters von der Mitwirkung eines Prokuristen abhängig ist. Umgedreht kann jedoch auch der Prokurist an die Mitwirkung der Organe gebunden werden (Erst-Recht-Schluss).

III. Die Aktiv- und Passivvertretung

Eine Aktivvertretung liegt bei der Abgabe von Willenserklärungen vor. Grundsätzlich müsste man nun davon ausgehen, dass die Gesamtprokuristen bei jedem Geschäft gemeinschaftlich und gleichzeitig handeln müssen. Die Rechtsprechung erleichtert jedoch die Anforderungen an das gemeinschaftliche Handeln, damit die durch die Gesamtprokura erhöhte Sicherheit nicht gleichzeitig zu einer Handlungsunfähigkeit führt:

  • Die Gesamtprokuristen müssen nicht gleichzeitig handeln, nacheinander ist ausreichend.
  • Nur einer der Gesamtprokuristen muss im Außenverhältnis in Erscheinung treten, solange der andere dies im Innenverhältnis genehmigt.
  • Der eine Gesamtprokurist kann den anderen auch zur Vornahme bestimmter Arten von Geschäften bevollmächtigen.

Bei einer Passivvertretung (Empfang von Willenserklärung) reicht aus, dass nur einer der Gesamtprokuristen die Willenserklärung entgegennimmt. Ein Kennen oder Kennenmüssen bereits eines Gesamtprokuristen wird dem Vertretenen nach § 166 BGB zugerechnet. Dies ergibt sich aus Analogie zu §§ 26 Abs. 2 S. 2 BGB, 125 Abs. 2 S. 3 HGB, 35 Abs. 2 S. 3 GmbHG.

Genauso verläuft auch die Zurechnung von Willensmängeln, bösen Glaubens oder Arglist beim Gesamtprokuristen zum Kaufmann. Nach § 166 Abs. 1 BGB genügt es für die Zurechnung zum Geschäftsinhaber, dass die jeweiligenUmstände bei nur einem Gesamtprokuristen bestehen.

Dies leuchtet auch ein: Müsste der Umstand bei allen Gesamtprokuristen vorliegen, würde der Schutz des Geschäftsinhabers mit jedem weiteren Gesamtprokuristen zunehmen, so dass faktisch kaum noch eine Wissenszurechnung stattfinden könnte.

Quellen

  • Jung: Handelsrecht, 10. Aufl.
  • Brox/Henssler: Handelsrecht, 21. Aufl.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

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Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.