Inhaltsverzeichnis
- Biografie
- Wulff-Affäre
- Urteil des Landgerichts Hannover
- Folgen des Urteils
- Fazit
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Bild: “Christian Wulff 2010” von Presidencia de la Nacion. Lizenz: CC BY-SA 2.0
Biografie
Christian Wulff wurde am 19. Juni 1959 in Osnabrück geboren. Mit 16 Jahren begann er seine steile Karriere in der CDU und wurde von 2003 bis 2010 Ministerpräsident des Landes Niedersachsen. Vom 30. Juni 2010 bis zu seinem Rücktritt am 17.02.2012 war er Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland. Als Bundespräsident setzte Wulff einen Schwerpunkt auf die Integration von Muslimen in Deutschland. Sein berühmter Satz „der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland“ erscheint angesichts von Bewegungen wie PEGIDA von großer Aktualität.
Wulff-Affäre
Die Medien berichteten ab 2011 wiederholt über angebliche Vergünstigungen von Unternehmen und Privatleuten für Wulff in seiner Zeit als Ministerpräsident. So habe der Filmfinanzier Groenewold anlässlich eines Oktoberfestbesuchs eine Rechnung in Höhe von 720 € für Wulff beglichen. Auch habe Wulff in Häusern von ihm bekannten Unternehmern Urlaub gemacht, kostenlose Flug-Upgrades und einen günstigen Kredit für sein Haus erhalten. Zum Verhängnis wurde dem Bundespräsidenten auch ein Anruf auf die Mailbox des Chefredakteurs der Bild Zeitung, mit dem er versuchte kritische Berichterstattung in seinem Fall unter Androhung von Strafanzeigen zu verhindern. Im Februar 2012 beantrage die Staatsanwaltschaft Hannover die Aufhebung der Immunität Wulffs. Als Reaktion darauf trat Wulff am nächsten Tag vom Amt des Bundespräsidenten zurück.
Urteil des Landgerichts Hannover
Das Landgericht Hannover sprach Wulff schließlich mit dem Urteil vom 27.02.2014 vom Vorwurf der Vorteilsannahme frei. Wulff habe als niedersächsischer Ministerpräsident keine illegalen Zuwendungen von seinem Freund und Filmunternehmer Groenewold angenommen. Groenewold wurde vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen. Der Vorsitzende Richter Frank Rosenow begründete sein Urteil folgendermaßen: „Es gibt schlicht keine schlagkräftigen Beweise.“ Zudem bezweifelte er, dass sich ein Ministerpräsident für „Peanuts“ kaufen lasse.
Folgen des Urteils
Zwei Jahre nach seinem Rücktritt als Bundespräsident steht Wulff wieder mit weißer Weste dar. Das Gericht sprach ihm sogar eine Entschädigung für die Durchsuchung seines Hauses zu. Wulffs Entscheidung einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nach §§ 407 ff. StPO über 20.000 € gegen Einstellung des Verfahrens auszuschlagen und sich den Prozess zu ersparen, hat sich als richtig erwiesen. Die Staatsanwaltschaft hingegen musste für ihr unnachgiebiges Festhalten am Vorwurf der Vorteilsannahme viel Kritik einstecken.
Fazit
Christian Wulff war als Ministerpräsident ein scharfer Kritiker anderer Politiker, wenn es um deren vermeintliche Affären ging. Als Vorwürfe gegen ihn als Bundespräsidenten erhoben wurden, konnte er daher nur schwerlich mit Milde rechnen. Trotz Freispruchs im Prozess war daher der Rücktritt als Bundespräsident die richtige Entscheidung. Um es mit Wulffs eigenen Worten bezüglich einer Affäre des ehemaligen Bundespräsidenten Johannes Rau zu sagen:
„Es ist tragisch, dass Deutschland in dieser schwierigen Zeit keinen unbefangenen Bundespräsidenten hat, der seine Stimme mit Autorität erheben kann. Es handelt sich in Nordrhein-Westfalen offensichtlich um eine Verfilzung mit schwarzen Reise-Kassen jenseits der parlamentarischen Kontrolle. Dies stellt eine Belastung des Amtes und für Johannes Rau dar.“
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