Inhaltsverzeichnis
- Biografie
- Vergewaltigungsvorwürfe
- Der Prozess
- Das Urteil
- Berichterstattung in den Medien
- Fazit
- Weitere spektakuläre Prozesse der Neuzeit
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Bild: “Jörg Kachelmann 2008” von René Mettke. Lizenz: CC BY-SA 3.0
Biografie
Jörg Kachelmann wurde 1958 in Lörrach an der Grenze zur Schweiz geboren. Er erhielt als Volljähriger das Schweizer Bürgerrecht. Schon zu Schulzeiten interessierte er sich für Meteorologie und studierte dieses Fach u. a. an der Universität in Zürich.
Er arbeitete als Journalist und Radiomoderator in der Schweiz, bevor er 1991 seine Firma Meteomedia AG gründete, die auf Wetterprognosen und deren Visualisierung spezialisiert war. In Deutschland wurde er durch seine „lässige“ Moderation des Wetters in der ARD berühmt.
Vergewaltigungsvorwürfe
Die ehemalige Geliebte Claudia D. bezichtigte Kachelmann der Vergewaltigung unter Bedrohung mit einem Messer in der Nacht vom 8. Februar 2010. Sie gab an, sie hätte Kachelmann vorher mit einer weiteren Affäre konfrontiert und sich von ihm getrennt. Nach seiner Rückkehr aus Vancouver, wo er für die ARD von den Olympischen Spielen berichtete, wurde er am 20. März 2010 festgenommen.
Kachelmann bestritt die Vorwürfe und seine Anwälte wiesen die Vorwürfe als „frei erfunden“ zurück. Er verbrachte die kommenden 130 Tage in Untersuchungshaft, bis das Oberlandesgericht Karlsruhe am 29. Juli 2010 den Haftbefehl aufhob. Am 19. Mai 2010 erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung.
Der Prozess
Am 9. Juli 2010 eröffnete das Landgericht Mannheim schließlich unter großem Medienandrang das Hauptverfahren. Claudia D. trat als Nebenklägerin auf.
Zunächst sagten zahlreiche ehemalige Geliebte Kachelmanns aus. Kachelmanns Anwälte ließen mehrere Gutachten von Rechtsmedizinern und Psychologen zu den Fragen erstellen, ob die Verletzungen an dem vermeintlichen Opfer selbst herbeigeführt worden waren und die Nebenklägerin die Vorwürfe erfunden hätte.
Das Urteil
Im Urteil vom 31.05.2011 wurde Kachelmann von der 5. Großen Strafkammer vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Der Urteilsspruch wurde in den Medien allerdings teilweise als Freispruch zweiter oder dritter Klasse bewertet, da das Gericht nicht vollständig von der Unschuld Kachelmanns überzeugt war und dieser auf dem Grundsatz „in dubio pro reo“ beruhte.
So lautet es im Urteil:
Berichterstattung in den Medien
Weite Teile des Prozesses fanden unter Ausschlusses der Öffentlichkeit statt, um die Intimsphäre des Angeklagten und insbesondere der Nebenklägerin zu wahren. Allerdings hielt dies die Medien nicht davon ab, intensiv über den Prozess zu berichten. Teilweise schlugen diese sich eindeutig und frühzeitig auf die Seite der Nebenklägerin oder von Kachelmann.
Insbesondere Alice Schwarzer, die eine Kolumne über den Prozess für die Bild-Zeitung schrieb, ergriff stark Partei zugunsten des vermeintlichen Opfers. Trauriger Höhepunkt dürfte der Auftritt Oliver Pochers, verkleidet als Kachelmann, bei der Eröffnung des Prozesses gewesen sein. Im Urteil findet sich auch eine ungewöhnliche und für eine deutsches Gericht durchaus emotionale „Medienschelte“:
Fazit
Im Anschluss an das Strafverfahren kam es zu weiteren Zivilprozessen, bei denen Kachelmann sich um eine vollständige Rehabilitation bemühte. So gab es mehrere Unterlassungsklagen bezüglich Interviews der Ex-Geliebten und Passagen aus dem Buch Kachelmanns.
Auch verklagte Kachelmann seinen ehemaligen Verteidiger Birkenstock auf Rückzahlung von Honoraren. Ein Schadensersatzprozess Kachelmanns gegen seine Ex-Geliebte auf Zahlung der Kosten für die Gutachten im Strafprozess ist derzeit am Oberlandesgericht Frankfurt anhängig. Die Auseinandersetzung zwischen Kachelmann und seiner Geliebten wird die Gerichte und Medien daher wohl noch eine Weile beschäftigen.
Weitere spektakuläre Prozesse der Neuzeit
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