Es gibt wenige ethische Fragen in der Medizin, die schwieriger sind als solche, die sich auf die Reproduktion beziehen. Persönliche Meinungen können sehr stark sein, insbesondere, wenn Menschen unterschiedliche Werte verfolgen, die auf starken persönlichen, religiösen und/oder kulturellen Überzeugungen beruhen. Ethische Diskussionen bezüglich der Reproduktion werden u. a. zu folgenden Themen immer wieder neu entfacht: Kontrazeption, Sterilisation, SchwangerschaftsabbruchSchwangerschaftsabbruchSpontanabort (Fehlgeburt), Leihmutterschaft, assistiere Reproduktionstechnologien, Präimplantationsdiagnostik und die Spende von Spermien oder Eierzellen. Zu den wichtigsten Prinzipien der MedizinethikMedizinethikGrundlagen der Medizinethik gehören das Prinzip der Schadensvermeidung, das Patient*innenwohl, das Recht auf Selbstbestimmung und die soziale Gerechtigkeit.
Es existieren einige Grundsätze in der MedizinethikMedizinethikGrundlagen der Medizinethik. Die 4 Prinzipien des Georgetown-Mantras sind jedoch die geläufigsten.
Prinzip der Schadensvermeidung
Patient*innenwohl
Recht auf Selbstbestimmung
Soziale Gerechtigkeit
Medizinethische Dilemmata versus persönliche ethische Dilemmata
Im Allgemeinen sind medizinethische Dilemmata Situationen, in denen innerhalb der 4 Hauptprinzipien der MedizinethikMedizinethikGrundlagen der Medizinethik Widersprüche entstehen.
Beispiel: Die Zeug*innen Jehovas lehnen Bluttransfusionen oft ab, weil sie religiöse Einwände dagegen haben.
Medizinethisches Dilemma:
Erfüllung des Rechts auf Selbstbestimmung: Recht darauf, die Behandlung abzulehnen
Verstoß gegen Prinzip der Schadensvermeidung: Schaden durch diese Entscheidung möglich
Kein medizinethisches Dilemma bei Personen, die keine persönlichen Einwände gegen Bluttransfusionen haben
Das Recht auf Selbstbestimmung ist sowohl für ärztliches Personal als auch für Patient*innen wichtig:
Ärztliches Personal muss bei der Behandlung von Patient*innen nicht gegen ihre persönliche Ethik verstoßen.
Patient*innen haben ein Recht auf Behandlung nach ihren eigenen Überzeugungen, sofern dies medizinisch angemessen ist.
Pflicht des ärztlichen Personals, Patient*innen an anderes ärztliches Personal zu überweisen, wenn ihm*ihr die Behandlung nach den Wünschen der betroffenen Person (sofern medizinisch angemessen) Unwohlsein bereitet
Recht auf Privatsphäre bei Minderjährigen in Bezug auf Kontrazeption:
Zustimmung oder Wissen der Eltern i. d. R. nicht erforderlich, bevor eine Kontrazeption verschrieben wird (ab 16 Jahren; zwischen 14 und 16 Jahren Entscheidung des ärztlichen Personals)
Erklärung, was für die Erziehungsberechtigte sichtbar sein wird (z. B. Krankenakte, Versicherungsunterlagen, usw.).
V.a. bei Bedenken hinsichtlich der Offenbarung sexueller Aktivitäten gegenüber Erziehungsberechtigten oder bei institutionellen Hindernissen → Fragestellung nach Symptomen wie Dysmenorrhoe und/oder Hypermenorrhoe:
Hormonelle Kontrazeption: Mittel der Wahl in beiden Fällen
Häufige Erkrankungen, deren klinische Diagnostik auf der Anamnese der betroffenen Person beruht
Häufig besseres Wohlbefinden einiger jugendlichen Personen (und Erziehungsberechtigten), wenn Kontrazeption aus therapeutischen (statt aus kontrazeptiven) Zwecken eingenommen wird
Ausnahmeerlaubnis vieler Arbeitgeber*innen, die die Verschreibung von Kontrazeptiva verhindern, wenn diese zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden
Pflicht des ärztlichen Personals, betroffene Personen an anderes ärztliches Personal zu überweisen, wenn die Verschreibung von Kontrazeptiva (ohne medizinische Kontraindikationen) Unwohlsein bereitet
Orale Kontrazeptiva
Bild von Lecturio
Fall
Eine 16-jährige Jugendliche kommt allein in die Klinik und bittet um die Verschreibung eines Kontrazeptivums. Sie ist mit ihrem aktuellen Partner sexuell aktiv und benutzt Kondome, möchte aber etwas Zuverlässigeres, um eine SchwangerschaftSchwangerschaftSchwangerschaft: Diagnostik, mütterliche Physiologie und Routineversorgung zu verhindern. Sie hatte einen anderen Partner, mit dem sie bis vor 6 Monaten zusammen war. Sie hat keine medizinischen Probleme und nimmt keine Medikamente ein. Ihre Eltern wissen nicht, dass sie sexuell aktiv ist und sie möchte nicht, dass sie wissen, dass sie Kontrazeptiva einnimmt. Wie gehen Sie vor?
Diskussion
Diese Patientin hat das Recht, ihre eigenen Entscheidungen bezüglich der Kontrazeption zu treffen, einschließlich der Entscheidung, hormonelle KontrazeptivaHormonelle KontrazeptivaHormonelle Kontrazeptiva einzunehmen. Sie benötigt keine gynäkologische UntersuchungGynäkologische UntersuchungGynäkologische Untersuchung oder die Zustimmung der Eltern. Wenn behandelnde ärztliche Personal ihr keine Kontrazeptiva verschreiben möchte oder der Arbeitgeber*in dies aus religiösen oder kulturellen Gründen nicht erlaubt, sollte sie ohne Urteilsbildung an anderes ärztliches Personal überweisen, das die Medikation verschreiben kann und wird. Außerdem sollten mit ihr auch Safer-Sex-Praktiken besprochen werden, einschließlich der Empfehlung, weiterhin Kondome zu verwenden, um sexuell übertragbare Infektionen (englisches Akronym: STIsSTIsÜberblick: Sexuell übertragbare Infektionen) zu verhindern. Schließlich sollte ihr, falls noch nicht geschehen, ein Screening auf ChlamydienChlamydienChlamydien angeboten werden, das als jährliches Screening für sexuell aktive Frauen ≤ 25 Jahren empfohlen wird.
Sterilisation
Definition
Ein operativer Eingriff, der die Person fortpflanzungsunfähig macht. Bei Frauen* geschieht dies typischerweise über einen Verschluss der Tuben. Bei Männern* erfolgt die Sterilisation durch VasektomieVasektomieNichthormonelle Kontrazeption (Verschluss des Ductus deferens).
Ethische Fragen
Recht auf Selbstbestimmung entscheidend: keine Durchführung einer Sterilisation, es sei denn, die betroffene Person stimmt zu
Einverständniserklärung → Sicherstellung, dass die Patient*innen den dauerhaften Charakter des Verfahrens verstehen
Zustimmung nur von betroffener Person (nicht von Partner*in) erforderlich
Sterilisation trotz Einwand von Partner*in möglich
Abwägen von Risiken und Nutzen:
Eingriffsrisiken viel geringer als Schwangerschaftsrisiken
Größtes Sterilisationsrisiko: Reue(besonders bei jüngeren Betroffenen)
Wie bei der Kontrazeption haben einige Ärzt*innen und/oder Institutionen persönliche religiöse/kulturelle Einwände.
Pflichten des ärztlichen Personals
Durchführung einer vollständigen Anamnese und Prüfung, ob die betroffene Person für das Verfahren medizinisch betrachtet geeignet ist
Ausführliche Beratung:
Aufklären über die Irreversibilität des Verfahrens (Refertilisierung in manchen Fällen möglich, jedoch ohne Garantie)
Sicherstellen, dass die Betroffenen (v.a. jüngere Personen) sich des Risikos der Reue bewusst sind
Sicherstellen, dass die Betroffenen alle alternativen Verhütungsmethoden kennen (z. B. IntrauterinpessareIntrauterinpessareHormonelle Kontrazeptiva, Verhütungspflaster, usw.).
Aufklären über die Risiken des Verfahrens
Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Risiko der Reue:
Beurteilen des Risikos der Reue: Ggf. taktvoll fragen, ob Betroffene das Verfahren bereuen würden, wenn Partner*in und/oder alle lebenden Kinder plötzlich sterben würden (z. B. bei einem Autounfall)
Respektieren des Rechts auf Selbstbestimmung
Kein absolutes Alter oder absolute Anzahl von Kindern, bei der eine Sterilisation kontraindiziert ist
Höchste Prävalenz von Reue bei Personen < 25 Jahren
Kinderlosigkeit: häufige Assoziation mit einem geringeren Risiko der Reue (Theorie: Personen, die immer wussten, dass sie nie Kinder haben wollten, sind selbstbewusster in ihren Entscheidungen)
Aufklären, ab wann das Verfahren wirksam ist (z. B. Spermaanalyse 3 Monate nach einer VasektomieVasektomieNichthormonelle Kontrazeption obligat, um die Sterilisation zu bestätigen)
Ermutigung der betroffenen Personen, das Verfahren mit Partner*in zu besprechen
Fall
Eine 23-jährige Frau (Gravida 4, Para 3) stellt sich in der Klinik mit dem Wunsch einer Tubenligatur vor. Sie ist verheiratet und hat mit ihrem Mann 3 Kinder unter 4 Jahren. Sie hatte auch einen elektiven Abort während der Schulzeit. Die Frau hat keine medizinischen Probleme und verwendet derzeit orale Kontrazeptiva zur Kontrazeption. Sie berichtet, während der Einnahme der Kontrazeptiva starke MigräneMigräneMigräne (mit Aura) zu bekommen und möchte die Medikation absetzen. Zudem sagt sie, dass sie und ihr Mann „völlig fertig“ damit seien, Kinder zu haben. Sie berichtet, dass sie sich überfordert fühlt, sich um 3 kleine Kinder zu kümmern, und möchte unbedingt vermeiden, weitere Kinder zu bekommen. Wie gehen Sie das Gespräch an?
Diskussion
Diese junge Mutter berichtet von emotionalem Stress beim Gedanken an eine weitere SchwangerschaftSchwangerschaftSchwangerschaft: Diagnostik, mütterliche Physiologie und Routineversorgung. In diesem Fall ist es wichtig, zunächst festzustellen, ob der Patientin andere Kontrazeptionsmöglichkeiten überhaupt bekannt sind. Da sie MigräneMigräneMigräne mit Aura bekommt, ist eine kombinierte hormonelle Kontrazeption für sie kontraindiziert. Unabhängig von Ihrer endgültigen Entscheidung zur Sterilisation sollte sie daher von ihren derzeitigen Kontrazeptiva umgestellt werden.
Hinsichtlich ihres Wunsches einer Sterilisation sollte sie ausführlich über die Dauerhaftigkeit des Verfahrens und das hohe Risiko bei jungen Frauen, die Handlung zu bereuen, aufgeklärt werden. Auch wenn sie sich jetzt sehr sicher fühlt, ist es wichtig für sie, zu erkennen, dass sich die Gefühle ändern können, wenn die Kinder älter werden.
Viele Expert*innen würden ihr wahrscheinlich dringend empfehlen, ein Intrauterinpessar (IUP) auszuprobieren, bevor sie direkt die Sterilisation angeht. Im Allgemeinen birgt ein IUP auch geringere medizinische Risiken als eine Sterilisation und eliminiert das Risiko der Reue.
Wenn die Patientin jedoch unnachgiebig und beharrlich in ihrem Wunsch nach einer Sterilisation ist, wäre es angebracht, dieser Patientin die Sterilisation, basierend auf dem Recht auf Selbstbestimmung, anzubieten. Dennoch kann es sein, dass sich einige Ärzt*innen bei dem jungen Alter unwohl fühlen und ihren Wunsch basierend auf dem Prinzip der Schadensvermeidung ablehnen, da sie das hohe Risiko der Reue kennen. Wenn die Bitte abgelehnt wird, sollte ihr eine alternative sichere Kontrazeption angeboten werden und/oder sie soll an anderes ärztliches Personal überwiesen werden. In jedem Fall sind exzellente Kommunikation und Empathie der Schlüssel zum Herstellen einer therapeutischen Beziehung zwischen ärztlichem Personal und der betroffenen Person.
Interruptio graviditatis
Definitionen
Eine Interruptio graviditatis (elektiver Abort, Abtreibung) bezeichnet einen vorsätzlichen SchwangerschaftsabbruchSchwangerschaftsabbruchSpontanabort (Fehlgeburt) mittels medikamentösen (z. B. Misoprostol) oder mechanischen (z. B. Aspiration oder Kürettage) Verfahren.
Ein therapeutischer Abort wird durchgeführt, wenn das Leben der schwangeren Person in Gefahr ist.
Besuch in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle obligat
Mindestens 3 Tage Abstand zwischen Beratung und Eingriff
Abstand zwischen Konzeption und Eingriff max. 12 Wochen
Durchführung des Eingriffs von ärztlichem Personal (darf nicht das Gespräch in der Beratungsstelle durchgeführt haben)
Medizinische Indikation
Kriminologische Indikation
Ethische Fragen
Elektiver Abort als einzigartiges Beispiel in der Medizin, bei dem es 2 „Patient*innen“ gibt, deren medizinische Gesundheit miteinander verbunden ist, die jedoch potenziell gegensätzliche Interessen haben
Grundlegende Frage: Wie wird das Recht auf Leben des Fötus gegen das Recht auf Selbstbestimmung der Schwangeren abgewogen?
Gültige ethische Argumente für und gegen elektive Aborte existent
Leben und Persönlichkeit des Fötus: Wann wird aus einem Fötus eine Person?
Bei der Konzeption?
Mit Bildung der inneren Zellmasse?
Mit Organogenese/Herzschlag?
Bei Lebensfähigkeit?
Bei der Geburt?
Diese Frage steht oft im Mittelpunkt von Debatten über elektive Aborte und wird stark von den persönlichen, religiösen/spirituellen Überzeugungen einer Person beeinflusst.
Recht auf Selbstbestimmung der Schwangeren: Recht auf Kontrolle über den eigenen Körper im Vordergrund der MedizinethikMedizinethikGrundlagen der Medizinethik
Spielt die Gesundheit und/oder Lebensfähigkeit des Fötus eine Rolle bei der Entscheidungsfindung?
Recht auf Selbstbestimmung des ärztlichen Personals:
Ärztliches Personal kann nicht gegen den eigenen Willen zur Durchführung von elektiven Aborten gezwungen werden.
Diskrepanzen zwischen den verschiedenen Verfahren des elektiven Aborts:
Vorhandene Bereitschaft, Medikamente für einen medikamentösen Abort zu verschreiben, die die Patientin* selbst einnimmt, allerdings keine Bereitschaft, operative Aborte durchzuführen
Bereitschaft zur Durchführung im Rahmen von VergewaltigungVergewaltigungSexueller Missbrauch/Inzest, jedoch nicht in „rein elektiven“ Fällen
Argumente dafür
Recht auf Selbstbestimmung der Schwangeren:
Eine Person kann nicht gezwungen werden, mit ihrem Körper etwas zu tun, was sie nicht tun möchte, selbst wenn dies zum Tod eines anderen führt.
Alternatives hypothetisches Szenario: Ein Kind enthält eine einzigartige Art eines Blutantigens und blutet langsam zu Tode. Es wird sterben, wenn es keine BluttransfusionBluttransfusionTransfusionsprodukte von einer kompatiblen Spenderperson erhält. Es wurde eine einzige kompatible Spenderperson gefunden. Diese Person weigert sich jedoch, Blut zu spenden. Nach Ansicht der meisten Medizinethiker*innen kann dieser (erwachsene) Mensch weder zum Blutspenden gezwungen noch kann der Person gegen ihren Willen Blut abgenommen werden, selbst wenn dies den Tod des Kindes zur Folge hat. Dies kann mit einer Frau* verglichen werden, die ihren Uterus nicht „spenden“ möchte, um einen Fötus zu unterstützen.
Betrachten des elektiven Aborts als Verstoß gegen das Prinzip der Schadensvermeidung des Fötus
Gibt es einen Unterschied zwischen elektiven Aborte vor oder nach der Lebensfähigkeit?
Spielt es eine Rolle, wenn der Fötus eine Anomalie hat, die mit dem Leben nicht vereinbar ist?
Was ist der Unterschied zwischen dem elektiven Abort eines potenziell lebensfähigen Kindes und Mord?
Pflichten des ärztlichen Personals
Überweisen der betroffenen Person an gynäkologisches Personal
Beratungsgespräch: objektiv und frei von persönlichen Vorurteilen
Akzeptieren der Entscheidung der betroffenen Person nach dem Beratungsgespräch und dem Ablauf von 3 Tagen
Recht des ärztlichen und pflegenden Personals und der Pharmazeut*innen, nicht an der Durchführung des Verfahrens beteiligt zu sein
Überweisen an Personal, das willig ist, das Verfahren durchzuführen
Kein Behindern der betroffenen Person an der Entscheidungsfindung, einen legalen Abort vorzunehmen, z. B.:
Aufhalten der Person, bis sie außerhalb des legalen Zeitrahmens ist
Überweisen der Person an unseriöse Institutionen, die z. B. gegen Abtreibungen sind
Fall
Eine 40-jährige Frau (Gravida 1, Para 0) im GestationsalterGestationsalterSchwangerschaft: Diagnostik, mütterliche Physiologie und Routineversorgung von 19 Wochen stellt sich für ihren routinemäßigen Sonografie-Termin vor. Diese Patientin kämpfte jahrelang mit Infertilität und wünscht sich unbedingt dieses Kind. Während der Sonografie erfährt sie, dass ihr Kind eine AnenzephalieAnenzephalieNeuralrohrdefekte hat – eine Anomalie, die in dem Moment, in dem die Chorda umbilicalis durchtrennt wird, nicht mit dem Leben vereinbar ist. Sie ist am Boden zerstört und möchte ärztlichen Rat, was sie tun soll, denn sie möchte immer noch ein Kind.
Es ist wichtig, den Kinderwunsch der Frau zu berücksichtigen – mit 40 Jahren verringert jeder weitere Monat aufgrund des natürlichen altersbedingten Rückgangs der Fertilität ihre Chancen, ein weiteres Kind zu bekommen, nachdem sie bereits mit Infertilität zu kämpfen hatte. Es ist wichtig, dass sie versteht, wie ihre Chancen auf eine Konzeption aussehen (entweder auf natürliche Weise oder durch In-vitro-FertilisationFertilisationFertilisation und die erste Woche der Embryonalentwicklung (IVF)), wenn sie die SchwangerschaftSchwangerschaftSchwangerschaft: Diagnostik, mütterliche Physiologie und Routineversorgung jetzt abbrechen würde, anstatt bis nach der Geburt zu warten.
Für einige Personen ist die Vorstellung, ein Kind auszutragen, von dem sie wissen, dass sie es in 20 Wochen verlieren werden, mehr, als sie emotional ertragen können. Die Interruptio graviditatis ist umso sicherer, je früher sie in der SchwangerschaftSchwangerschaftSchwangerschaft: Diagnostik, mütterliche Physiologie und Routineversorgung durchgeführt wird. Aus rein medizinischer Sicht ist die Interruptio graviditatis jetzt die sicherste Option für die Frau. Auch das Recht der Schadensvermeidung des Fötus fällt in diesem Fall weniger ins Gewicht, da dieser Säugling kein Leben außerhalb des Uterus führen könnte.
Bei anderen Personen würde der Gedanke, ein Kind abzutreiben, mehr Schuldgefühle und emotionalen Stress verursachen, als sie ertragen können, selbst wenn dieses Kind keine Überlebenschancen hätte. In diesen Fällen sollte das Recht auf Selbstbestimmung der betroffenen Person respektiert und die Schwangerschaftsbetreuung fortgeführt werden. Die Entbindung sollte nach den individuellen Wünschen der betroffenen Personen geplant werden. Manche möchten zum Beispiel, dass eine Person aus der Glaubensgemeinschaft dort eine Zeremonie (z. B. Taufe) durchführt, bevor die Chorda umbilicalis durchtrennt wird. Es sollte die Frage geklärt werden, ob die Frau sich eine Sectio caesarea wünschen würde, damit das Baby lebend zur Welt kommt, wenn es während der Wehen zu Komplikationen kommen sollte.
In beiden Fällen sollten Patient*innen und Familien psychologische Unterstützung und Trauerbegleitung angeboten werden. Wenn Sie sich in einem Krankenhaus befinden, kann es auch hilfreich sein, Seelsorger*innen zu rufen.
Assistierte Reproduktionstechnologien (ART) und Präimplantationsdiagnostik (PID)
Durchführung von genetischen Untersuchungen an pluripotenten Zellen von Embryonen, die während eines IVF-Zyklus erzeugt wurden, vor der Reimplantation
Reimplantation von Embryonen ohne bedenkliche Mutationen
Technologie zur selektiven Reproduktion
Biopsie einer Blastozyste für die genetische Präimplantationsdiagnostik
Bild: „trophectoderm biopsy“ von Greco E, Biricik A, Cotarelo RP, Iammarone E, Rubino P, Tesarik J, Fiorentino F, Minasi MG. Lizenz: CC BY 4.0, bearbeitet von Lecturio.
In vitro befruchtete menschliche Oozyte
Bild: „One of the 17 oocytes at the first trial remained at the germinal vesicle“ von Journal of Human Reproductive Sciences. Lizenz: CC BY 4.0
Vermeiden einer Vererbung genetischer Mutationen, von denen bekannt ist, dass sie Krankheiten verursachen (z. B. Tay-Sachs-Syndrom, MukoviszidoseMukoviszidoseMukoviszidose (Zystische Fibrose), BRCA-Mutation)
Beseitigung der zufälligen Wahrscheinlichkeit, dass ein Paar mit bekannten genetischen Mutationen ein Kind mit einer potenziell schwerwiegenden, lebenslimitierenden Krankheit bekommt
Erhebliche Reduktion der Wahrscheinlichkeit einer Aneuploidie
Ethische Fragen
Ggf. komplizierte Besitzregelung bzgl. Gameten oder Embryonen, die bei ART verwendet werden
Keine Implantation aller erzeugten Embryonen:
Erzeugen von viel mehr Embryonen möglich, als auf einmal reimplantiert werden können (z. B. Erzeugen von 10 Embryonen, aber Reimplantation von nur 1 Embryo pro Zyklus)
Übrige Embryonen: Kryokonservierung und spätere Verwendung (z. B. für das 2. und 3. Kind)
Oftmals Übrigbleiben von Embryonen bei abgeschlossener Familienplanung
Möglichkeiten mit übriggebliebenen Embryonen:
Entsorgung/Einäscherung
Spende zu Reproduktionszwecken (Embryoadoption: Lediglich die nicht-kommerzielle Embryonenspende ist in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen möglich.)
Spende für die Wissenschaft
Hohe Kosten: ethische Bedenken hinsichtlich Zugang und Fairness
Diese Patientin hatte in der Vorgeschichte eine SchwangerschaftSchwangerschaftSchwangerschaft: Diagnostik, mütterliche Physiologie und Routineversorgung und keinen medizinischen Grund für den Verdacht auf Infertilität. Eine wichtige ethische Frage im Zusammenhang mit der Verwendung von IVF ist, was mit den Embryonen geschehen soll, die erzeugt, aber nicht verwendet werden, da die Mehrheit verworfen wird. Ähnlich wie beim Thema Interruptio graviditatis stellt sich die Frage, wie das Recht auf Selbstbestimmung des Paares gegenüber den Rechten eventuell erzeugter Embryonen abgewogen werden soll. Manche Menschen haben (oft aus religiösen Gründen) starke Ansichten über die Rechte, die einem Embryo zustehen, und die persönlichen Meinungen zu diesem Thema können sehr unterschiedlich sein. Hier kommen alle 4 Prinzipien der MedizinethikMedizinethikGrundlagen der Medizinethik ins Spiel.
Im Allgemeinen bevorzugen medizinethische Grundsätze in erster Linie das lebende Paar und nicht die Embryonen. Die IVF wird weithin als ethisch einwandfreie medizinische Behandlungsoption für Paare mit Infertilität akzeptiert, die biologische Kinder haben wollen. Dies wird mit dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Patient*innenwohl begründet. Obwohl diese Meinung für Patient*innen ohne Infertilität, die eine IVF beantragen, möglicherweise schwächer ausfällt, wird das Verfahren immer noch weithin akzeptiert und basiert auf dem Recht auf Selbstbestimmung.
Die andere wichtige ethische Frage betrifft den Einsatz der PIDPIDEntzündliche Erkrankungen des Beckens zur Vermeidung von Aneuploidien. Derzeit wird die PIDPIDEntzündliche Erkrankungen des Beckens zur Aneuploidie-Testung fast immer älteren Paaren im Rahmen einer IVF empfohlen (z. B. bei Frauen ab 38 Jahren), da das Aneuploidie-Risiko mit zunehmendem Alter steigt.
Die Anwendung der PIDPIDEntzündliche Erkrankungen des Beckens wirft ethische Fragen auf, da sie eine Beurteilung durch ärztliches Personal (und Patient*innen) erfordert, um festzustellen, wie „schlimm genug“ etwas ist, wenn überlegt wird, welche Arten von Erkrankungen vermieden werden sollten. Wenn mehrere Embryonen, aber nur wenige Kinder entstehen, ist es dann vernünftig, die „gesündesten“ Embryonen auszuwählen, die die höchsten Chancen auf eine erfolgreiche SchwangerschaftSchwangerschaftSchwangerschaft: Diagnostik, mütterliche Physiologie und Routineversorgung und ein gesundes Leben haben?
Es besteht allgemeines Einvernehmen darüber, dass lebenslimitierende Erkrankungen (wie das Tay-Sachs-Syndrom oder die TrisomieTrisomieArten von Mutationen 13) vernünftigerweise von einer Reimplantation ausgeschlossen werden, da diese Kinder (und ihre Eltern) körperlich (und emotional) deutlich mehr leiden würden. Die Vermeidung dieser Reimplantation ist eine vernünftige Entscheidung, die auf dem Prinzip der Schadensvermeidung beruht. Die TrisomieTrisomieArten von Mutationen 21 ist auch ein häufiger Grund für einen elektiven Abort. Wenn ein elektiver Abort z. B. im Falle einer TrisomieTrisomieArten von Mutationen 21 geplant wäre, ist die Anwendung einer PIDPIDEntzündliche Erkrankungen des Beckens ebenfalls sinnvoll, um dies zu vermeiden.
Wie bei anderen Themen in der Reproduktionsmedizin muss sich das ärztliche Personal der eigenen persönlichen Überzeugungen und Vorurteile bewusst sein und erkennen, dass Patient*innen möglicherweise andere Überzeugungen haben. Ärzt*innen müssen die Autonomie der Patient*innen respektieren, auch wenn die eigenen Überzeugungen davon abweichen, und die Person an geeignete Häuser überweisen.
In diesem Fall sollte die Patientin an spezialisiertes Personal überwiesen werden. Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und aktuellen Praxisrichtlinien ist die IVF inklusive PIDPIDEntzündliche Erkrankungen des Beckens zur Aneuploidie-Testung eine ethisch sinnvolle Option für dieses Paar.
Eine 29-jährige Frau (Gravida 2, Para 2) stellt sich mit ihrem Mann in der Klinik vor. Sie haben bereits 2 Mädchen und wollen unbedingt einen Jungen, wissen aber, dass sie nicht mehr als 3 Kinder wollen. Sie interessieren sich für eine IVF inklusive PIDPIDEntzündliche Erkrankungen des Beckens, weil sie einen männlichen Embryo auswählen möchten. Wie gehen Sie vor?
Diskussion
Der alleinige Einsatz der PIDPIDEntzündliche Erkrankungen des Beckens zum Zwecke der Geschlechtsselektion ist in Deutschland verboten. Die Bestimmung des Geschlechts dient lediglich medizinischen Zwecken, nämlich dem Vermeiden von geschlechtschromosomal vererbbaren Erkrankungen. Ein Beispiel hierfür ist das Vermeiden der Übertragung X-rezessiver chromosomaler genetischer Erkrankungen wie der Muskeldystrophie Duchenne oder der HämophilieHämophilieHämophilie A. Es besteht sonst die Gefahr einer Diskriminierung von Geschlechtern.
Embryo-, Eizell- und Samenspende
Definitionen und Beschreibungen
Eizell- und Samenspende:
Rechtslage: Eizellspenden sind in Deutschland verboten!
Argumente:
„Gespaltene Mutterschaft“ → gebärende, soziale Mutter* ist nicht die genetische Mutter*
Invasivität des Verfahrens mit verbundenem Gesundheitsrisiko
Spende haploider Zellen (z. B. Eizellen oder Samenzellen) an eine Samen- oder Eizellbank, um sie später einer anderen Person, die nicht mit der spendenden Person verwandt ist, zur FertilisationFertilisationFertilisation und die erste Woche der Embryonalentwicklung und Konzeption zur Verfügung zu stellen
Bereitstellung von Samenspenden durch Masturbation
Operative Entnahme der Eizellen nach hormoneller Stimulation der OvarienOvarienOvarien (identisch mit dem Verfahren, das bei IVF-Zyklen verwendet wird)
Embryospende:
Rechtslage: Lediglich die nicht-kommerzielle Embryospende ist in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Bei einer 23-jährigen Frau (Gravida 1, Para 1) wurde nach der Geburt ihres 1. Kindes als lebensrettende Maßnahme eine Notfallhysterektomie durchgeführt, um eine schwere postpartale BlutungPostpartale BlutungPostpartale Blutung zu stoppen. Sie und ihr Mann wünschen sich ein weiteres Kind und haben beschlossen, eine Freundin als Leihmutter anzufragen. Das Paar erzeugte mittels IVF einen Embryo und der Embryo wurde in die Leihmutter implantiert.
Das Recht auf Selbstbestimmung ist bei der Betrachtung der MedizinethikMedizinethikGrundlagen der Medizinethik von größter Bedeutung. In Situation A kann dies zwar als erheblicher Verrat der Leihmutter angesehen werden, aber die Leihmutter hat ein Recht auf Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper und kann nicht gezwungen werden, die SchwangerschaftSchwangerschaftSchwangerschaft: Diagnostik, mütterliche Physiologie und Routineversorgung gegen ihren Willen auszutragen, selbst wenn sie ursprünglich zugestimmt hat.
In Situation B landen diese Fälle häufig mit unterschiedlichen Ergebnissen vor Gericht, wer letztendlich das elterliche Sorgerecht hat. Diese Fälle sind immer eine Herausforderung und die Gesetze können variieren.
Fall 2
Ein schwules Paar wünscht sich ein Kind und eine enge Freundin stellt sich freiwillig als Leihmutter für sie. Das Paar kann sich die IVF nicht leisten, stattdessen hat einer der Männer Geschlechtsverkehr mit der Freundin und sie wird schwanger. Wer sind die rechtlichen Eltern?
Diskussion
Da die SchwangerschaftSchwangerschaftSchwangerschaft: Diagnostik, mütterliche Physiologie und Routineversorgung in diesem Fall „auf natürliche Weise“ gezeugt wurde, haben die Frau und der Mann, deren Gameten den Embryo geschaffen haben, normalerweise bei der Geburt die elterliche Autorität. Es obliegt der Freundin, freiwillig auf ihr elterliches Recht zu verzichten, und dem Partner des Mannes, mit dem sie Geschlechtsverkehr hatte, das Kind zu adoptieren. Solche Fälle können kompliziert werden und bei Meinungsverschiedenheiten vor Gericht enden.
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Lecturio und die Exporo-Gruppe wurden für ihre digitale Compliance-Akademie mit dem eLearning Award 2023 ausgezeichnet.
eLearning Award 2019
Lecturio und die TÜV SÜD Akademie erhielten für den gemeinsam entwickelten Online-Kurs zur Vorbereitung auf den Drohnenführerschein den eLearning Award 2019 in der Kategorie „Videotraining“.
Comenius-Award 2019
Die Lecturio Business Flat erhielt 2019 das Comenius-EduMedia-Siegel, mit dem die Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien jährlich pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch herausragende didaktische Multimediaprodukte auszeichnet.
IELA-Award 2022
Die International E-Learning Association, eine Gesellschaft für E-Learning Professionals und Begeisterte, verlieh der Lecturio Learning Cloud die Gold-Auszeichnung in der Kategorie “Learning Delivery Platform”.
Comenius-Award 2022
In der Kategorie “Lehr- und Lernmanagementsysteme” erhielt die Lecturio Learning Cloud die Comenius-EduMedia-Medaille. Verliehen wird der Preis von der Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien für pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch herausragende Bildungsmedien.
B2B Award 2020/2021
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) hat Lecturio zum Branchen-Champion unter den deutschen Online-Kurs-Plattformen gekürt. Beim Kundenservice belegt Lecturio den 1. Platz, bei der Kundenzufriedenheit den 2. Platz.
B2B Award 2022
Für herausragende Kundenzufriedenheit wurde Lecturio von der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) mit dem deutschen B2B-Award 2022 ausgezeichnet. In der Rubrik Kundenservice deutscher Online-Kurs-Plattformen belegt Lecturio zum zweiten Mal in Folge den 1. Platz.
Simon Veiser
Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.
Dr. Frank Stummer
Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.
Sobair Barak
Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.
Wolfgang A. Erharter
Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.
Holger Wöltje
Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.
Frank Eilers
Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.
Yasmin Kardi
Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.
Leon Chaudhari
Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.
Andreas Ellenberger
Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.
Zach Davis
Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.
Wladislav Jachtchenko
Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.
Alexander Plath
Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.