Inhaltsverzeichnis
- Definition der Berufskrankheiten
- Berufskrankheitenverfahren
- Liste der Berufskrankheiten
- Berufskrankheiten des Bewegungsapparats
- Berufskrankheiten der Atemwege, Lunge und Pleura
- Berufskrankheiten der Haut
- Lärmschwerhörigkeit als Berufserkrankung
- Infektions- und Tropenkrankheiten als Berufskrankheiten
- Zoonosen als Berufskrankheiten
- Krebserkrankungen als Berufskrankheiten
- Beliebte Prüfungsfragen in der Arbeitsmedizin zu Berufskrankheiten
- Kurs-Tipps: Fit in Arbeitsmedizin im Hammerexamen
- Quellen

Verteilung der Berufskrankheiten Deutschland 2005: Die Zahlen stammen aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland.
Definition der Berufskrankheiten
Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die ein Versicherter durch seine berufliche Tätigkeit erleidet und die von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung als Berufskrankheit bezeichnet ist. (§ 9 Abs. 1 SGB VII)
Berufskrankheiten sind demnach Erkrankungen, denen eine bestimmte Tätigkeitsgruppe durch ihre Arbeit vermehrt ausgesetzt ist, als der Rest der Bevölkerung. Berufskrankheiten sind juristisch genau definiert, im Gegensatz zum großen Bereich der arbeitsbedingten Erkrankungen. In Einzelfällen können sogar neue Krankheiten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen werden, wenn die wissenschaftlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit erfüllt werden.

Bild: “Angezeigte und anerkannte Berufskrankheiten Deutschland 1960-2005” von Forevermore. Lizenz: Gemeinfrei
Berufskrankheitenverfahren
Die Bedeutung der Anerkennung einer Berufskrankheit ist für die Betroffenen sehr groß, vor allem aufgrund der finanziellen Entschädigung. Auch sollen schädigende Einflüsse am Arbeitsplatz so erkannt und möglichst eingegrenzt werden, um weitere Personen zu schützen.
Wer kann eine Berufskrankheit anzeigen?
- Patient selbst
- Krankenkasse
- Arzt
Adressaten für die Anzeige sind die zuständigen Unfallversicherungsträger (UVT) oder staatliche Gewerbeärzte. Die sogenannten D-Ärzte (Durchgangsärzte) sind zuständig bei Arbeits- und Wegeunfällen. Sie kümmern sich um eine fachgerechte Behandlung der Betroffenen und erstellen Berichte zu den möglichen Unfallfolgen.
Voraussetzung für eine sinnvolle Berufskrankheitenanzeige:
- Krankheit ist in der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt
- zeitlicher und pathophysiologischer Zusammenhang mit der beruflichen Noxe
Folgen der Anerkennung einer Berufskrankheit
Die betroffene Person ist bei einer Anerkennung vorwiegend von drei Maßnahmen betroffen: Kompensation, Rehabilitation und Prävention.
Kompensation | Rehabilitation | Prävention |
Minderung der Erwerbsfähigkeit > 20 %, UVT zahlt Entschädigung, unabhängig vom Umfang der weiteren Berufstätigkeit | UVT bezahlt die Leistungen der medizinischen Rehabilitation und ist für die Unterstützung der beruflichen Reha zuständig | UVT kann arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen veranlassen |
Liste der Berufskrankheiten
Die Liste der Berufskrankheiten wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht: Liste der Berufskrankheiten von März 2015.
Die folgenden Absätze stellen Ihnen wichtige Berufskrankheiten vor, mit denen Sie als Arzt in der Praxis häufig konfrontiert werden. Die Berufskrankheiten werden geordnet vorgestellt:
- Berufskrankheiten des Bewegungsapparats
- Berufskrankheiten der Atemwege, Lunge und Pleura
- Berufskrankheiten der Haut
- Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit
- Infektions- und Tropenkrankheiten als Berufskrankheiten
- Zoonosen als Berufskrankheit
- Krebserkrankungen als Berufskrankheit
Berufskrankheiten des Bewegungsapparats
Erkrankungen des Bewegungsapparats sind zwar häufige Diagnosen bei Feststellung von Erwerbsminderung, jedoch sind sie selten Berufskrankheiten.
Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch Heben und Tragen schwerer Lasten und Arbeiten in extremer Rumpfbeugehaltung (BK 2108)
- klinisch: akutes Lumbalsyndrom, mono-/polyradikuläres lumbales Wurzelsyndrom oder Kaudasyndrom
- mindestens 10-jährige Tätigkeit mit Heben und Tragen schwerer Lasten
- Arbeit in extremer Rumpfbeugehaltung (Arbeitsräume < 100 cm)
- Betroffene Berufsgruppe: Bergbauarbeiter
Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch vertikale Einwirkung von Ganzkörperschwingungen (BK 2110)
- mindestens 10-jährige Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen
- betroffene Berufsgruppen: Fahrer von Baustellen-LKWs, Forstmaschinen, Baggern, Gradern, Muldenkippern, Rad- und Kettenladern, Raddozern, Gabelstaplern, Militärfahrzeugen im Gelände
Lesen Sie hier mehr zu physikalischen Belastungen und Folgen.
Berufskrankheiten der Atemwege, Lunge und Pleura
Die Lunge hat einen täglichen Luftdurchsatz von ca. 20.000 l.
Sie stellt damit ein besonders exponiertes Organ dar, das frontal Schadstoffe am Arbeitsplatz und aus der Umwelt aufnehmen kann. Noxen wirken hierbei auf verschiedene Weise: irritierend, fibrosierend, sensibilisierend, obstruktiv und kanzerogen.
Stäube als Ursachen von Berufskrankheiten
Stäube sind der feste Bestandteil des Aerosols und entstehen bei Verbrennungsvorgängen, mechanischen Prozessen und durch Aufwirbelung. Stäube lassen sich in einatembare Anteile, thoraxgängige Anteile und alveolengängige Anteile fraktionieren.
Grenzwerte für Feinstaubkonzentrationen (MAK-Wert) sind:
- für einatembare inerte Stäube: MAK = 4,0 mg/m³
- für alveolengängige inerte Stäube: MAK = 1,5 mg/m³
Erkrankungen durch anorganische Stäube
Den bekanntesten Faserstaub stellen die Asbestfasern dar. Fasern wirken je kanzerogener, je länger und je biobeständiger die Fasern sind. Kanzerogene Fasern müssen mindestens 5 μm lang und höchstens 3 μm dick sein.
Die wichtigsten anorganischen (Pneumokoniosen) Staublungenerkrankungen sind die Asbestose und die Silikose. Alles zur Asbestose (BK 4103-4105) lesen Sie in einem weiteren Beitrag.

Bild: “Clinical, radiological, and pathological investigation of asbestosis.” von Openi. Lizenz: CC BY 3.0
Silikose (BK 4101, 4102)
Quarzstäube und andere Modifikationen der Kieselsäure verursachen eine Lungenfibrose, die Silikose.
- Latenzzeit von 10 bis 20 Jahren mit Quarzstaubexposition, Kieselsäure ist erwiesenes Humankarzinogen
- pathophysiologisch: schrittweiser Gewebeumbau des Lungenparenchyms durch Fibrosierung
- Klinik: chronische Bronchitis, COPD, Silikotuberkulose, „Schneegestöberlunge“, „Schrotkornlunge“, Karzinome
- betroffene Berufsgruppen: Arbeitende in Kohlenbergbau, Steinbrüchen, Keramik- Glasindustrie, Stahl- und Eisenindustrie, Gießereien, Stollen, Minen, Tunnelbau, Gummiindustrie, Zahntechnik

Bild: “Silikose im Röntgenbild” von Hellerhoff. Lizenz: CC BY-SA 3.0
Erkrankungen durch organische Stäube
Durch organische Stäube werden die Erkrankungen chronische Bronchitis, COPD, Asthma bronchiale, exogen-allergische Alveolitis, Organic Dust Toxic Syndrome (Drescherfieber) und die Byssinose ausgelöst.
Berufskrankheiten der Haut
Beruflich bedingte Dermatosen verursachen die größte Zahl, etwa ein Viertel der Fälle, an Berufskrankheitenanzeigen. Hautkrankheiten sind in der Hälfte der Fälle der Anlass für eine berufliche Umschulung. Zwei Gruppen sortieren die Dermatosen in zwei Gruppen:
- Nichtkrebserkrankungen. (BK 5101)
- Krebserkrankungen (BK 5102)
Auch können sich Erkrankungen durch Arsen (BK 1108), Erkrankungen durch ionisierende Strahlen (BK 2402), Infektionskrankheiten bei besonderer Gefährdung (BK 3101) und Anthropozoonosen (BK 3102) neben Manifestationen in anderen Organen auch auf die Haut auswirken.
Nichtkrebserkrankungen der Haut als Berufskrankheit (BK 5101)
Beruflich bedingte Dermatosen werden meist verursacht durch die exogene Einwirkung auf Haut und Schleimhäute von
- Schädigenden Flüssigkeiten
- Festen Stoffen
- Stäuben
- Dämpfen
Lesen Sie hier alles zu chemischen Einwirkungen auf den Menschen am Arbeitsplatz.
Berufe mit erhöhtem Erkrankungsrisiko für Kontaktekzeme
Tätigkeit | Einwirkung |
Heil- und Pflegeberufe | Desinfektionsmittel, Arzneistoffe, Gummihandschuhe |
Bäcker, Konditoren | Teige, Aromen, Gewürze, Konservierungsmittel, Antioxidantien, Reinigungsmittel |
Friseure | Dauerwellenmittel, Haarfarben, Blondiermittel, Gummihandschuhe |
Galvaniseure | galvanische Bäder, Entfettungsmittel, Gummihandschuhe |
Bauarbeiter | Zement, Frischbeton |
Maler, Lackierer, Anstreicher | Farben |
Leder- und Fellbearbeitung | Gerbstoffe, Kleber, Imprägniermittel, Färbemittel |
Landwirtschaftliche Berufe | Futtermittelstäube, Tierhaare, Tierspeichel, Pflanzenbestandteile, Gummiartikel, Desinfektionsmittel, Melkfett, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel |
Allergische und degenerative Ekzeme spielen bei den gemeldeten Hautkrankheiten mit 95 % die größte Rolle.
Krebserkrankungen der Haut als Berufserkrankung (BK 5102)

Bild: “Squamous cell carcinoma” von . Lizenz: CC BY-SA 2.0
Hautkrebs kann sich im beruflichen Rahmen durch Ruß, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe bilden. Der Kontakt mit diesen kanzerogenen Stoffen muss über Jahre bis Jahrzehnte bestehen, um Karzinome der Haut zu entwickeln. Einen weiteren Risikofaktor stellt die UV-Strahlung dar. Plattenepithelkarzinome der Haut durch UV-Strahlung wurden in den letzten Jahren als „Quasi-Berufskrankheit“ anerkannt und auch entschädigt.
Arbeitsmedizinische Maßnahmen bei Berufskrankheiten der Haut: Das Hautarztverfahren
Das Verfahren, um die Früherfassung von Hautveränderungen sicherzustellen, ist das Hautarztverfahren. Es gehört zum Arbeitsschutz als sekundäre/tertiäre Prophylaxe. Hautarztverfahren dürfen von Arbeits- und Betriebsmedizinern durchgeführt werden.
- keine berufliche Ursache: Beratung des Patienten über Schutz vor beruflichen Hautkrankheiten. Kostenträger: Krankenversicherung
- Gelegenheitsursache: Patient hat Disposition für Hautveränderungen-/Krankheiten, die sich auch im Beruf manifestiert haben. Es sollte eine spezielle Betreuung durch den Hausarzt und den Betriebsarzt erfolgen. Kostenträger: Krankenversicherung
- Berufsbedingt: Erkrankung und Verschlimmerung, BK-Anzeige, Behandlung, Beratung, Vorschläge zu Verbesserungsmaßnahmen am Arbeitsplatz, Zusammenarbeit von Hautarzt und Betriebsarzt, Kostenträger: Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften)
- Schwere Krankheit/wiederholt auftretende Krankheit: BK-Anzeige muss erstellt werden, auch bei Nichtaufgeben der schädigenden Tätigkeit. Eventuell berufliche Rehabilitation, sonst Vorgehen wie bei 3. Kostenträger: Unfallversicherungsträger
Lärmschwerhörigkeit als Berufserkrankung
Jährlich werden ca. 10.000 – 12.000 Verdachtsmeldungen auf Lärmschwerhörigkeit als Berufserkrankungen (BK 2301) angezeigt. 800 – 1.200 Fälle werden anerkannt.
Die Anzeige als Berufskrankheit ist zu erstatten, wenn der Patient bei einem Beurteilungspegel von 90 dB und mehr bzw. langjährig bei 85 dB und mehr tätig war und eine Innenohrschwerhörigkeit vom Haarzelltyp vorliegt. Der Hörverlust muss nicht zwangsläufig auf beiden Seiten gleich schwer ausgeprägt sein.
Infektions- und Tropenkrankheiten als Berufskrankheiten
Die folgenden Berufsbranchen haben ein erhöhtes Risiko Infektionskrankheiten (BK 3101) zu erwerben:
- Gesundheitswesen
- Berufe mit Tieren, Tierprodukten
- Berufe mit häufigen Auslandsaufenthalten
Arbeitsmedizinisch von vorrangiger Bedeutung sind vor allem vier Infektionen: Hepatitis B und Hepatitis C, HIV und Tuberkulose.
Übertragungsweg, Prävention und Postexpositionsprophylaxe der wichtigsten Infektionskrankheiten am Arbeitsplatz
Erkrankung | Übertragungsweg im Beruf | Prävention | Vorgehen bei Infektion/ ggfs. Postexpositionsprophylaxe (PEP) |
Hepatitis B | Schnittverletzungen, Nadelstichverletzungen, anderer Kontakt mit Blutprodukten | doppelte Handschuhe bei OPs, kein Recapping!, Impfung | mittels Schnelltest Immunität von Beschäftigtem und Patient ermitteln, aktive Immunisierung und passive Gabe von Immunglobulinen, Titerkontrollen |
Hepatitis C | doppelte Handschuhe bei OPs, kein Recapping! | Auftreten einer Erkrankung bei der beschäftigten Person genau beobachten, ggfs. Therapie einleiten und Berufskrankheit dokumentieren | |
HIV | doppelte Handschuhe bei OPs, kein Recapping! | postexpositionelle Chemoprophylaxe mit einer Kombination aus Lopinavir/Ritonavir und Emcitritabin/Tenofovirdisoproxil | |
Tuberkulose | Tröpfcheninfektion (Aerosole, infektiöse Staubpartikel) | Partikelfiltermasken (Klasse P2), chirurgischer Mundschutz nicht ausreichend, BCG-Impfung nicht mehr empfohlen | Wenn Infektion im Interferon-gamma-release-assay (IGRA) positiv, Röntgenthorax 2 – 6 Monate später, bei engem Kontakt mit infektiösen Patienten: präventive Chemotherapie mit Isozianid über 9 Monate, Meldepflicht beim Gesundheitsamt |
Dieser Lehrbuch-Fall lässt natürlich alle Alarmglocken läuten! Hier muss man sofort an die Diagnose Hepatitis B denken. Noch immer verfügen in Deutschland zwischen 1 – 25 % der Medizinstudenten nicht über einen adäquaten Hepatitis-B-Impfschutz, da nicht alle Kliniken betriebsärztliche Untersuchungen durchführen lassen.
Zoonosen als Berufskrankheiten
Häufige Zoonosen (3102) und exponierte Berufsgruppen, die Sie sich für das Hammerexamen merken sollten:
- Borreliose: Forstpersonal, Landwirte
- Rabies : Tierärzte, Jäger, Forstpersonal
- FSME: Forstpersonal, Landwirte
- Anthrax (Milzbrand): Tierärzte, Landwirte, Schlachthauspersonal
- Brucellose: Tierärzte, Landwirte, Schlachthausarbeiter, Metzger
- Campylobacter-Enterokolitis: Geflügelzüchter, Landwirte, Schlachthauspersonal, Küchenpersonal mit Geflügelumgang
Krebserkrankungen als Berufskrankheiten
Jährlich sterben in Deutschland ca. 210.000 Menschen an Krebserkrankungen. Für die Mehrzahl aller Krebserkrankungen sind exogene Einflüsse verantwortlich. Der Anteil der Berufskrebserkrankungen beträgt etwa 3 – 8 %. Berufskrebserkrankungen, die aktuell diagnostiziert werden, sind meist die Folge von Altlasten wie Asbest und Radon.

Bild: “Todesfälle Berufserkrankter Deutschland 2005” von Forevermore. Lizenz: Gemeinfrei
Die häufigsten kanzerogenen Stoffe, die Berufskrebserkrankungen auslösen, sind mit absteigender Häufigkeit folgende Stoffe:
- Asbest
- ionisierende Strahlung
- aromatische Amine
- polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
- Eichen-/Buchenholzstaub
- Benzol und Homologe
- Quarz
- Chrom und Verbindungen
- Ruß, Teer, Pech
- Halogenierte Alkyl-/Akryl-/Alkylaryloxide
- Arsen und Verbindungen
- Nickel und Verbindungen
- Halogenkohlenwasserstoffe
Der Nachweis einer Krebserkrankung, die eine berufliche Ursache hat, ist meist schwierig nachzuweisen. Ein Grund dafür ist, dass häufig krebsbetroffene Organe die gleichen sind, die auch durch berufliche Kanzerogene betroffen sind: Atemwege, Harnwege, hämatopoetisches System und die Haut.
Voraussetzungen für die Anerkennung einer Krebserkrankung als Berufskrankheit:
- medizinische Sicherung der Krebserkrankung
- Nachweis der Kanzerogenität des Gefahrstoffes
- Gefahrstoff muss über bestimmten Zeitraum am Arbeitsplatz vorhanden gewesen sein
- quantitativer Nachweis des kanzerogenen Arbeitsstoffes
- Expositionszeit und Latenzzeit müssen den Erfahrungen mit vorliegender Noxe entsprechen, ebenso die Organlokalisation des Krebsleidens
- Berücksichtigung des Alters des Patienten
- Synkarzinogenese: Berücksichtigung begünstigender beruflicher Kofaktoren der Krebsentstehung
- außerberufliche Kofaktoren: Rauchen, Alkohol, Ernährung, etc.
Beliebte Prüfungsfragen in der Arbeitsmedizin zu Berufskrankheiten
1. Welche Aussage trifft nicht zu? Bei entsprechender Einwirkung kann eine beruflich verursachte obstruktive Atemwegserkrankung hervorgerufen werden durch…
- …Isocyanate.
- …Trichlorethen.
- …Mehlstaub.
- …Tierepithelien.
- …Holzstaub.
2. Welcher Lärmgrenzwert kann bei jahrelanger beruflicher Exposition mit der Diagnose Innenohrschwerhörigkeit vom Haarzelltyp zu einer Berufserkrankungsanzeige führen?
- 85 dB
- 60 dB
- 55 dB
- 70 dB
- 65 dB
3. Welche der aufgeführten Noxen ist am häufigsten verantwortlich für eine Berufskrebserkrankung?
- Benzol
- Infektionskrankheiten
- Asbest
- Quarzstaub
- ionisierende Strahlen
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Quellen
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Nowak: Arbeitsmedizin und klinische Umweltmedizin. Elsevier Verlag 2010.
Baur: Arbeitsmedizin. Springer Verlag 2013.
Lösungen zu den Fragen: 1A, 2E, 3C
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