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Arbeitsrechtliche Fragen zum Thema Internet

Von RAin Susanne Gruber

Die digitale Welt ist nicht nur ein unverzichtbarer Bestandteil jedes Arbeitsplatzes geworden, sie nimmt auch immer größeren Raum in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und damit auch in der Betriebsratsarbeit ein. Unternehmen richten Facebook-Seiten ein, fordern ihre Mitarbeiter zum Twittern auf und Bewerber werden via Facebook und Twitter überprüft. Immer dann, wenn beim privaten Netzwerken Unternehmensinteressen berührt sind, kann es dem Betriebsrat nicht egal sein, wie sich die Mitarbeiter im Netz verhalten.

Sobald aber auch während der Arbeitszeit privat in sozialen Netzwerken gesurft wird, kommt ganz schnell die betriebliche Mitbestimmung zum Tragen. Denn der Arbeitgeber kann den Einsatz von Social-Media-Plattformen zwar regeln und überwachen, doch hat er dabei die Rechte des Betriebsrates ebenso zu berücksichtigen wie die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Arbeitnehmer.

Details

  • Enthaltene Vorträge: 3
  • Laufzeit: 1:23 h
  • Enthaltene Quizfragen: 9
  • Enthaltene Lernmaterialien: 4

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Dozenten des Kurses Arbeitsrechtliche Fragen zum Thema Internet

RAin Susanne Gruber

RAin Susanne Gruber

Susanne Gruber studierte an der Universität Mainz und legte 1992 das 1. Staatsexamen ab. Nach ihrem Referendariat am Landgericht Wiesbaden legte sie 1995 das 2. Staatsexamen ab und ist seither in Wiesbaden als selbstständige Rechtsanwältin mit den Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht und Urheberrecht tätig. Seit 2005 ist sie auch Dozentin für Betriebsratsschulungen sowie Schulungen im Urheberrecht.

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