Wer Krankheiten diagnostizieren und andere Menschen medizinisch behandeln möchte, muss entweder ein Arzt sein oder die Heilpraktikerprüfung bestanden haben. Wir erklären Ihnen hier alles Wichtige zur Prüfung und geben Ihnen Tipps zu relevanten Prüfungsfragen.
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Der Heilpraktiker kann die Heilkunde im Rahmen des Heilpraktikergesetzes, des Infektionsschutzgesetzes sowie weiteren gesetzlichen Grundlagen ausüben. Heilpraktiker bieten mit ihrem Therapieangebot Alternativen zur Schulmedizin.

Viele Patienten sind heute unzufrieden mit den Leistungen und der Behandlung von etablierten, an einer Universität ausgebildeten Medizinern. Im Gegensatz zur Schulmedizin können Naturheilkunde, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin und viele andere Methoden der Alternativen Medizin eine ganzheitliche, auf den Patienten orientierte Behandlung anbieten.

Die schriftliche und mündliche Prüfung

Wer sich im Eigenstudium, in Einzelseminaren oder in Kursen einer Heilpraktikerschule intensiv auf die selbstständige Tätigkeit des freien Berufes des Heilpraktikers vorbereitet hat, kann sich zur Überprüfung beim regional zuständigen Gesundheitsamt für den nächsten Prüfungstermin anmelden. Erst wenn der Amtsarzt im schriftlichen sowie mündlichen Teil der Überprüfung festgestellt hat, dass der Heilpraktikeranwärter nach der Eröffnung seiner Praxis keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt (wie es in den Durchführungsverordnungen zum Heilpraktikergesetz formuliert ist), erhält der Prüfling seine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.

Durch die amtsärztliche Überprüfung soll sichergestellt werden, dass der Heilpraktiker seine Grenzen erkennt. Dazu gehört die Beachtung der Sorgfaltspflicht. Wer als Heilpraktiker an die Grenzen seiner Erkenntnis- und Behandlungsmöglichkeiten stößt, muss seinen Patienten an einen anderen Behandler überweisen.

Auf welchem Weg der Heilpraktikeranwärter seine medizinischen und fachlichen Kenntnisse erwirbt, spielt für die Prüfungsanmeldung keine Rolle. Der Heilpraktikeranwärter kann die Dauer seiner Ausbildung selbst bestimmen. Wer zeitgleich zur Ausbildung berufstätig ist, kann Ausbildungskurse an den Wochenenden besuchen.

Die notwendigen Kenntnisse in Orthopädie, Neurologie, Anatomie, Gesetzeskunde und den vielen anderen medizinischen Wissensgebieten, die im mündlichen und schriftlichen Teil der Überprüfung eine Rolle spielen, kann sich der Anwärter für den freien Heilberuf auch in einer Ganztagsschule aneignen. Erst wenn beide Prüfungsteile bestanden sind, kann der Heilpraktiker dem Patienten die von ihm gewählten Therapierichtungen in seiner Praxisarbeit anbieten.

Wie wird die staatliche Überprüfung durchgeführt?

In der Regel gibt es beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt pro Jahr zwei festgelegte Termine für die Heilpraktikerprüfung. Wer sich in der Lage sieht, die Anforderungen der Überprüfung erfüllen zu können, sollte sich rechtzeitig über die Termine erkundigen und zur Überprüfung anmelden.

Es sind verschiedene Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Heilpraktikerprüfung zu erfüllen. Neben einer Mindestaltersgrenze von 25 Jahren des Prüfungsanwärters ist ein polizeiliches Führungszeugnis, das die berufliche und sittliche Zuverlässigkeit bescheinigt sowie ein Attest vom Hausarzt, das die körperliche und geistige Eignung des Anwärters für den Beruf des Heilpraktikers nachweist, vorzulegen.

Des Weiteren wird für die Teilnahme das Vorhandensein einer abgeschlossenen Schulbildung vorausgesetzt. Hierbei muss es sich mindestens um einen Hauptschulabschluss handeln.

Zuerst gilt es, einen schriftlichen Teil zu absolvieren. Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen, bei denen eine oder mehrere Antwortmöglichkeiten richtig sein können. Nur wer die schriftliche Prüfung bestanden hat, wird vom Amtsarzt zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Der mündliche Teil enthält Prüfungsfragen, die sich auf das gesamte medizinische Grundwissen beziehen, das auch an den Universitäten innerhalb des Medizinstudiums gelehrt wird. Allerdings werden keine chirurgischen Kenntnisse erwartet und abgefragt. Der Anwärter für den Beruf des Heilpraktikers soll mit der richtigen Beantwortung der Fragen beweisen, dass er sich in der Anatomie, in der Klinik und in der Diagnostik gut auskennt und in der Lage ist, medizinisch und therapeutisch in Zusammenhängen zu denken.

Der Prüfling muss Notfälle zuverlässig erkennen können und dem Amtsarzt gegenüber nachweisen, dass er sich der Grenzen seiner Möglichkeiten für die Therapie von Erkrankungen bewusst ist. Zu den Hintergründen der alternativen Heilmethoden, die der Heilpraktikeranwärter plant in seiner Praxis anzubieten, werden nur wenige Fragen gestellt. Im Vordergrund steht, dass sich der Aspirant über eventuelle Risiken und Kontraindikationen von Naturheilverfahren und anderen alternativen Methoden bewusst ist.

Wird der schriftliche Teil der Überprüfung nicht bestanden, kann er wiederholt werden. Erst wenn beide Prüfungsteile absolviert wurden, erhält der Heilpraktiker die staatliche Erlaubnis zu praktizieren. Deswegen seid gut vorbereitet auf die Prüfungsfragen für angehende Heilpraktiker, indem ihr die folgenden goldenen Tipps beachtet:

Tipp 1: Frühzeitig mit der systematischen Erarbeitung der Antworten auf bisherige Prüfungsfragen und anderer Kontrollfragen beginnen!

Um die Art der Prüfungsfragen und die Fragetechnik kennenzulernen, lohnt es sich, sich nach dem Studium eines einzelnen Wissensgebietes, wie beispielsweise der Anatomie, mit den Prüfungsfragen vergangener Heilpraktikerüberprüfungen zu diesem Fachgebiet zu beschäftigen und sich die Antworten systematisch zu erarbeiten.

Auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Fragen vollständig beantwortet werden können, wird durch das weitere Lernen von Fachgebiet zu Fachgebiet klarer, wie die medizinischen Zusammenhänge sind.

Tipp 2: Möglichst viele Kontroll- und Prüfungsfragen beantworten – auch in freier Rede!

In der Vorbereitung auf die Überprüfung sollten die richtigen Antworten zu möglichst vielen Fragestellungen erarbeitet werden. Im Internet und in Büchern gibt es eine Vielzahl von entsprechenden Lernmaterialien für die Beantwortung von prüfungsrelevanten Fragen. Neben dem Training zur Beantwortung von Multiple-Choice-Fragen sollte auch die Darstellung von komplexen medizinischen Zusammenhängen in freier Rede geübt werden. Dies kann sowohl individuell als auch in Lerngruppen trainiert werden.

Letzteres ist deswegen so sinnvoll, da sich so die Heilpraktikeranwärter gegenseitig befragen und die Antworten gemeinsam analysieren. Das ist ein gutes Training, um auch die Zusammenhänge richtig zu erfassen. Diese Art von Vorbereitung macht zudem fit für die mündliche Befragung durch den Amtsarzt.

Tipp 3: Differenzialdiagnostik pauken!

Diese Fragenkomplexe sind bei jedem Prüfungstermin relevant. Die Prüfungsfragen haben sehr oft einen themenübergreifenden Bezug. Mit guten differenzialdiagnostischen Kenntnissen zeigt der Heilpraktikeranwärter medizinische Kompetenz.

Tipp 4: Manuelle Untersuchungsmethoden erlernen!

Nicht nur die theoretischen Kenntnisse des Heilpraktikeranwärters werden bei der Überprüfung hinterfragt. Während der Vorbereitung auf die Prüfung beim Gesundheitsamt sollte sich auch praktisches Wissen in Erster Hilfe und in Injektionstechniken angeeignet werden. Besonders gern fragen Amtsärzte nach diesen manuellen Untersuchungsmethoden.

Tipp 5: Gesetzestexte lernen!

Auch wenn es mühsam ist: Einige Gesetzesinhalte müssen auswendig gelernt werden. Ein besonders relevanter Schwerpunkt bei den Prüfungsinhalten wird auf das Infektionsschutzgesetz gelegt. In diesem Gesetz geht es vor allem um die Prävention, die frühzeitige Erkennung und die Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Der Inhalt des Heilpraktikergesetzes muss dem Prüfling ebenso präsent sein.

Das Arzneimittelgesetz, das die Herstellung und Weitergabe von freiverkäuflichen, apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Medikamenten regelt sowie das Betäubungsmittelgesetz sind ebenfalls wichtige Wissensgebiete. Betäubungsmittel darf ein Heilpraktiker nicht anwenden. Sonderbestimmungen erlauben Heilpraktikern jedoch die Verschreibung von Opium ab D 6 und Schlafmohn (Papaver somniferum) ab D 4.


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Ein Gedanke zu „5 goldene Heilpraktiker-Tipps zu relevanten Prüfungsfragen

  • Neuer Nutzer

    Sehr geherter Damen und Herren ich wohne ic Schweiz und habe ich Interesse zum diese Kurs
    Geben mehr Information
    Freundliche Grüssen
    Maria z. Dos santos peniche