Einführung: Das Rechtsgeschäft von Dieter Hoffmann

Über den Vortrag

Der Vortrag „Einführung: Das Rechtsgeschäft“ von Dieter Hoffmann ist Bestandteil des Kurses „Wirtschaftsrecht und Privatrecht: die Grundlagen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Vorbemerkungen
  • Das bürgerliche Recht und seine Grundprinzipien
  • Das Rechtsgeschäft
  • Die Willenserklärung
  • Vertragsauslegung
  • Zustandekommen eines Vertrages
  • Das Schweigen im Rechtsverkehr
  • AGB
  • Die Vertragsform
  • Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
  • Trennungs- und Abstraktionsprinzip
  • Nichtigkeit eines Vertrages
  • Anfechtung
  • Teilnichtigkeit
  • Stellvertretung und ihre Rechtswirkungen
  • Die Bedingung
  • Verjährung
  • Der Gutachtenstil
  • Anspruchsgrundlagen und Hinweise

Quiz zum Vortrag

  1. Erklärungstatbestand
  2. Handlungswille
  3. Erklärungswille
  4. Geschäftswille
  1. Gem. § 130 I 1 BGB, sobald der Empfing Zugang zu der Willenserklärung hat.
  2. Wenn die Willenserklärung unter Anwesenheit der Beteiligten abgegeben wird.
  3. Gem. § 130 I BGB, sobald der Empfänger davon Kenntnis genommen hat.
  4. Gem. § 130 I 2 BGB, nach telefonischer Benachrichtigung.
  1. Vier
  2. Drei
  3. Zwei
  4. Eins
  1. Das Verpflichtungsgeschäft und das Verfügungsgeschäft sind in ihrer Wirksamkeit völlig unabhängig voneinander zu beurteilen.
  2. Hat jemand etwas in Erfüllung eines unwirksamen Verpflichtungsgeschäftes durch eine Verfügung erlangt, so muss das Erlangte gem. § 812 Abs. 1 S. 1 BGB herausgeben werden.
  3. Das Verfügungsgeschäft darf nicht vom Verpflichtungsgeschäft durch Vereinbarung einer Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) abhängig gemacht werden.
  4. Das Verpflichtungsgeschäft und das Verfügungsgeschäft können nur aus verschiedenen Gründen unwirksam sein.
  1. Wenn die WE von nicht berechtigten Personen abgegeben wird.
  2. Wenn gem. § 138 eine Sittenwidrigkeit vorliegt.
  3. Wenn gem. § 134 eine der Parteien gegen ein gesetzliches Verbot (StGB, AtkG, GmbHG) verstößt.
  4. Wenn gem. § 140 ein Wuchergeschäft vorliegt.
  1. Arglist
  2. Täuschungshandlung
  3. Widerrechtlichkeit
  4. Drohung
  1. Rechtsgeschäft zwischen Stellvertreter und Dritten.
  2. Außenverhältnis
  3. Rechtswirkung zwischen Vertretenen und Dritten.
  4. Innenverhältnis
  1. Der Anspruch verjährt mit Ablauf des 1. 1. 2022.
  2. Der Anspruch verjährt mit Ablauf des 1. 1. 2042.
  3. Der Anspruch verjährt mit Ablauf des 31. 12. 2015.
  4. Der Anspruch verjährt mit Ablauf des 31. 12. 2022.
  1. Anspruchsgrundlagen, Tatbestandsvoraussetzungen, Voraussetzungen prüfen, Ergebnis der Prüfung
  2. Tatbestandsvoraussetzungen, Anspruchsgrundlagen, Voraussetzungen prüfen, Ergebnis der Prüfung
  3. Anspruchsgrundlagen, Voraussetzungen prüfen, Tatbestandsvoraussetzungen, Ergebnis der Prüfung
  4. Voraussetzungen prüfen, Anspruchsgrundlagen, Tatbestandsvoraussetzungen, Ergebnis der Prüfung

Dozent des Vortrages Einführung: Das Rechtsgeschäft

 Dieter Hoffmann

Dieter Hoffmann

Dieter Hoffmann ist Jurist (LL.B.) und daher unser Fachmann für die Vorlesungen der Rechtswissenschaften. Er ist Mentor an der Fernuni Hagen und kann auf eine langjährige Erfahrung als Dozent zurückschauen.
www.fernstudium-guide.de

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... 130 Abs. 1 S. 1 BGB1 § 130 I 1 (BGB) Paragraphen (§§) ohne Gesetzesangabe sind solche des BGB Anmerkungen,  Mit Nennung eines Paragraphen sollte immer ...

  • ... Einzelnen, seine Rechtsverhältnisse innerhalb bestimmter Grenzen nach seinen Bedürfnissen frei zu regeln. Wird als allg. Handlungsfreiheit in Art. 2 Abs. 1 GG garantiert. Bürgerliches Recht und seine Grundprinzipien Vertragsfreiheit als wichtigste Erscheinungsform der Privatautonomie, Abschlussfreiheit: Ob, ...

  • ... und aus mindestens einer Willenserklärung (WE) besteht. Bsp.: Abschluss eines Kaufvertrags, Änderung des Mietvertrags Das Rechtsgeschäft Rechtsgeschäft (RG) Einseitiges RG Eine ...

  • ... Betätigungswille Rechtsfolge-/ Geschäftswille Erklärungswille Bewusste Erklärungshandlung (nicht Reflex, Schlaf, Hypnose) Bewusstsein, etwas Rechtserhebliches zu tun Wille, eine Rechtsbindung herbeizuführen Unverbindliche Erklärungen (In Abgrenzung zur WE) Es liegt objektiv kein ...

  • ... oder Regelung zukommt Beachte: WE ist erst dann auszulegen, wenn der Wille des Erklärenden und das Verständnis des Empfängers auseinanderfallen. Auslegung Erläuternde Vertragsauslegung: Bei Zweifel über Vertragsinhalt (z.B. Wortlaut ist ungenau ...

  • ... sinnlicher Wahrnehmung. Bsp.: A macht B mündlich ein Angebot Auch: WE per Telefon (§ 147 I 2 BGB) Zugang einer WE (gem. § 130 I BGB abweichende Vereinbarungen sind zulässig. Hiernach muss die WE in verkehrsüblicher Weise so in den Machtbereich des Adressaten kommen, dass die WE vom Empfänger zur Kenntnis ...

  • ... Vertrags Angebot (Antrag) Annahme Vertrag Übereinstimmende Willenserklärungen Beide können auch konkludent (d.h. durch schlüssiges Verhalten) erklärt werden. Sind beide WE (Angebot und Annahme) nicht deckungsgleich, liegt ein Einigungsmangel (Dissens) vor. Offener Dissens: Parteien ...

  • ... ad offerendum) Bsp.: Zusendung eines Katalogs. Dem Versender fehlt bereits der Rechtsbindungswille. Er kann nicht alle potenziellen Kunden beliefern, z.B. wegen beschränkter Anzahl der Waren. Daher: Invitatio ad offerendum. Weitere Bsp.: Schaufensterauslage mit ...

  • ... Die Annahme: Annahmefrist des Angebots: Unter Anwesenden: Annahme nur sofort möglich (§ 147 I BGB) Unter Abwesenden: Annahme möglich, solange diese unter regelmäßigen Umständen erwarten darf (§ 147 II BGB). Bsp: ...

  • ... die sich im Handelsverkehr oder in bestimmten Kreisen herausgebildet hat Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen, sonstigen Änderungen (§ 150 II BGB) Gilt als Ablehnung und neues Angebot an Antragenden. Grundsätzlich: ...

  • ... Nullum, d.h. es hat keine Erklärungswirkung. Ausnahme: § 362 HGB (Schweigen des Kaufmanns) Schweigen auf kaufmännisches Bestätigungsschreiben Gilt als Zustimmung zum Inhalt des Schreibens. Abgrenzung zur Auftragsbestätigung (AB): AB ist eine Annahmeerklärung an ...

  • ... fertiger (d.h. vorformulierter) Vertragsentwurf wird verwendet; Vielzahl von Verträgen 3. Die Bedingungen werden dem Vertragspartner einseitig auferlegt Hierunter fallen z.B. auch gedruckte Einheitsmietverträge, vorformulierte Bürgschafts- verträge. ...

  • ... (§ 305 I 1 BGB). Außerdem muss ausdrücklich auf die Verwendung von AGB hingewiesen werden Und: Andere Vertragspartei muss Möglichkeit der Kenntnisnahme haben (§ 305 II), Inhaltskontrolle (Generalklausel in § 307) Enthält einen Katalog von nicht zulässigen Klauseln in den §§ 308-309 BGB (Klauselverbote ...

  • ... z.B. Grundstückskauf (§ 311b I), Elektronische Form (§ 126a), Textform (Textuelle Darstellung, § 126b), öffentliche Beglaubigung (§ 129), Eigenhändigkeit einer Urkunde (Holographie, § 128) Rechtsfolgen des Formmangels: Rechtsgeschäft ist nichtig, § 125 1; z.B. Bürgschaft (§§ 766 1, ...

  • ... Bsp.: § 433 I 1 ...wird der käufer verpflichtet dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Das Verpflichtungsgeschäft bereitet Güterbewegung vor und sichert diese (als rechtliche Grundlage) Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft Verfügungsgeschäft Rechtsgeschäft, ...

  • ... nicht nur voneinander getrennt, sondern auch in ihrer Wirksamkeit grundsätzlich voneinander unabhängig. Dies bedeutet: Ist das Verpflichtungsgeschäft unwirksam, wirkt sich dies nicht auf die Wirksamkeit ...

  • ... WE bzw. Rechtsgeschäften (RG): WE wurde vom Geschäftsunfähigen abgegeben Verstoß gegen gesetzlich vorgeschriebene oder gewillkürte Form (s.o.) Verstoß gegen gesetzliches Verbot (§ 134): Ist ein RG verboten, ist es i.d.R. nichtig. Ob es verboten ist, ergibt sich aus anderen Vorschriften, z.B. StGB, AktG, GmbHG. Betrifft das ...

  • ... ganze Rechtsgeschäft oder nur ein Teil davon nichtig ist, muss gem. § 139 entschieden werden. Abs. 2 regelt den Wucher als Sonderfall. Verstöße gegen die Vorschriften ...

  • ... § 139 teilbar ist. Anfechtung Anfechtung wegen Erklärungs- oder Inhaltsirrtums (§§ 119 I, 120) Erklärungsirrtum (§ 119 I Alt. 2): Erklärung mit diesem Inhalt sollte so nicht abgegeben werden (z.B. durch Verschreiben, Versprechen, Vergreifen). Beispiel: V will einen Pkw für 9.800 verkaufen. Durch einen Zahlendreher schreibt V jedoch 8.900 ...

  • ... und den Wert für das Rechtsgeschäft als wesentlich erachtet werden Es handelt sich dabei um einen beachtlichen Motivirrtum, d.h. Irrtum im Beweggrund, also ein Irrtum, der den Entschluss zur Abgabe der Erklärung beeinflusst Eigenschaften einer Person, z.B. ...

  • ... behauptet, das zu verkaufende Kfz sei unfallfrei, obwohl er weiß, dass es ein Unfallwagen ist) bzw. Weglassen wahrer Tatsachen (z.B. Kfz-Händler verschweigt, dass der Pkw einen Austauschmotor hat). Voraussetzungen für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 I ...

  • ... 3. Kausalität zwischen Drohung und WE, d.h. WE wurde aufgrund der Drohung so abgegeben Anfechtungsgegner und Anfechtungsfrist Gegen wen? Anfechtung muss gegenüber Anfechtungsgegner(n) erklärt werden, § 143 I. Aber: Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, ...

  • ... Passage zu entnehmen (§ 122 I): jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat Beispiel Vertrauensschaden: Käufer K ficht Kaufvertrag wirksam an, nachdem der Verkäufer V die von K bestellte Ware an K geliefert hat. Die Transportkosten ...

  • ... Sind lediglich AGB betroffen, ist die entstehende Lücke durch gesetzliche Vorschriften zu schließen (§ 306) Aber: Wegen Abstraktionsprinzip ist bei Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts nicht auch das Verfügungsgeschäft nichtig. Es kann aber dann nichtig oder anfechtbar sein, ...

  • ... WE für Vertretenen V ab. Vertretener V Stellvertreter S Dritter D Ermächtigung erteilt (z.B. Vollmacht) Innenverhältnis Rechtsgeschäft (z.B. Kaufvertrag, § 433) Außenverhältnis Rechtswirkungen ...

  • ... § 433) Rechtsfolgen treten zw. S und D ein; S müsste diese erst auf V übertragen Auf Rechnung des Vertretenen Mittelbare Stellvertretung: Abgrenzung Stellvertreter und Bote: Bote überbringt eine bereits ...

  • ... d. h. es kann von WE-Empfänger erwartet werden, dass dieser die empfangene WE auslegt. Abgrenzung gesetzliche Vertretung und gewillkürte (durch Rechtsgeschäft erteilte) Vertretungsmacht: Gesetzliche Vertretungsmacht: Ergibt sich durch Gesetz; z.B. ...

  • ... 8.000 Durch Zweckerreichung (Vollmacht galt nur für ein bestimmtes Rechtsgeschäft) Erteilung der Vollmacht (§ 167) : Die Vollmacht kann dem ...

  • ... Vertrag ist dann schwebend unwirksam, bedarf der nachträglichen Genehmigung. Rechtsfolgen des Handelns ohne Vertretungsmacht: Ergeben sich gem. § 179. Abs. 1: Kannte Vertreter V den Mangel an Vertretungsmacht: Dritter D kann wählen zwischen Erfüllung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Abs. 2: Kannte V den Mangel an Vertretungsmacht nicht: V haftet ...

  • ... Aber: Erlaubt wenn: Durch RG oder durch Gesetz erlaubt. Wenn ausschließlich in Erfüllung einer Verbindlichkeit z.B. Schenkung der Eltern zu Gunsten des Kindes; hier ist das Geschäft für das Kind rechtlich lediglich vorteilhaft) Beispiel Selbstkontraktion: Stellvertreter S schließt Kaufvertrag mit sich selbst ab, statt ...

  • ... gung zum Bau des Hauses erteilt wird auflösend § 158 II RG zunächst wirksam Aber: Schwebezustand Tritt Bedingung ein: RG wird unwirksam RG wird unwirk- sam, wenn Bau- genehmigung nicht erteilt wird echte Liegt nur vor, wenn Ereignis objektiv ungewiss ist unechte ...

  • ... Bsp.: Verkauf einer antiken Uhr unter Eigentumsvorbehalt, bis Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Zahlt Käufer K nun vollständig, wird K Eigentümer der Uhr. Hatte V die Uhr zuvor (und nach Vertragsschluss zwischen V und K) dem X übereignet, dann kann ...

  • ... Verjährung berechtigt, die Leistung dauerhaft zu verweigern (§ 214 I) Also: Die Verjährung ist nur dann zu beachten, wenn sich darauf berufen wird. Beispiel: K macht bei V einen Pkw-Neuwagenkauf. K kann innerhalb der ersten zwei Jahre Mängel beheben lassen (§ 438 I Nr. 3). Der erste entsprechende Mangel tritt nach zweieinhalb Jahren auf. ...

  • ... Beginn 31.12.2008, Ende 31.12.2011) Vereinbarungen über die Verjährung: Verkürzung bzw. Verlängerung der gesetzlichen Frist ist grundsätzlich zulässig. Aber: Bei Haftung wg. Vorsatzes kann Ver jähr ung nicht im Voraus durch RG abgekürzt werden, § 202 I Eine längere Verjährungsfrist als 30 Jahre kann nicht vereinbart werden, § 202 II Bei ...

  • ... die Verjährungsfrist, § 209. Bsp.: Klageerhebung, 204 I Nr. 1. Ablaufhemmung (Besondere Form der Hemmung, v.a. zum Schutz des Gläubigers) Verjährung wird um bestimmten Zeitraum nach hinten verschoben, d.h. sie wird nicht länger, sondern nur nach ...

  • ... 10.000 aus Kaufvertrag gemäß § 433 Abs. 2 BGB haben. Dann müsste zwischen V und K ein wirksamer Kaufvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärun- gen, bestehend aus Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB), zustande gekommen sein Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige... Laut Sachverhalt bot V dem K ...

  • ... sind zu vermeiden. Oft gibt des SV bereits Hinweise hinsichtlich einer möglichen korrekten Lösung. Die Fallfrage gibt genau vor, was zu prüfen bzw. zu beantworten ist. Mögliche Fallfragen sind: a.Kann A von B die Lieferung der Ware (die Bezahlung der ...

  • ... D.h. nicht den Sachverhalt einfach wiedergeben und entsprechend Paragraphen nennen. Das hat nichts mit einer juristischen methodischen Prüfung zu tun. Kein Urteilsstil (wie z.B. vom Richter): Nicht zu Beginn ...

  • ... zu wählen. Bsp.: der Ware und Bezahlung des Kaufpreises aus § 433 Abs. 2 2.Tatbestandsvoraussetzungen nennen § 433 BGB zustande gekommen sein. Dieser setzt gem. §§ 145 ff. BGB zwei übereinstimmende, mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen (WE), Angebot ...

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