Culpa in Contrahendo

Culpa in Contrahendo

Der lateinische Begriff "culpa in contrahendo" bezeichnet ein Verschulden beim Vertragsabschluss und bildet eine der grundlegenden Anspruchsgrundlagen im System des Bürgerlichen Rechts. War diese Rechtsfigur früher lediglich von Rechtsprechung und Literatur anerkannt, so ist seit dem Jahr 2002 die culpa in contrahendo auch ausdrücklich im Gesetz geregelt: In § 311 Abs. 2 BGB ist von der Aufnahme von Vertragsverhandlungen, der Anbahnung von Verträgen und ähnlichen geschäftlichen Kontakten die Rede, die Grundlage für eine Haftung darstellen können.

Die Prüfung von Ansprüchen auf der Grundlage von culpa in contrahendo ist im ersten wie im zweiten juristischen Staatsexamen äußerst klausurrelevant. Denn gerade mit diesem Wissen können Jura-Studierende zeigen, dass sie das System der Anspruchsgrundlagen des Zivilrechts, die Prüfungsreihenfolge der Ansprüche und die Systematik des deutschen Privatrechts wirklich verstanden haben. Die fehlerfreie Prüfung eines Anspruchs aufgrund von culpa in contrahendo ist oft ausschlaggebend für das Bestehen einer Klausur und eine gute Benotung.

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