Ausbildung zum Rechtsanwalt

Ausbildung zum Rechtsanwalt

Die traditionelle Ausbildung Rechtsanwalt setzt einige Notwendigkeiten voraus. Dazu gehört neben der Fachhochschulreife (Abitur) auch ein Studium an der juristischen Fakultät einer Hochschule. Das anwaltliche Berufsrecht ist in Deutschland traditionell reglementiert. Im Wesentlichen muss ein Anwalt zwecks Zulassung die Befähigung zum Richteramt nachweisen und somit ein Volljurist sein. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) stellt hier hauptsächlich den gesetzlichen Rahmen für eine Tätigkeit als Rechtsanwalt. Die Ausbildung Rechtsanwalt unterliegt den Aufgaben der juristischen Fakultäten.

In unserer heutigen Welt muss das Studium nicht mehr zwingend vollständig in den Räumlichkeiten und am Ort der Hochschule stattfinden. Speziell die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen, ein entscheidender Schritt in der Ausbildung Rechtsanwalt, kann optional auch standortunabhängig angegangen werden. Die Zusammenstellung von Lehr- und Lernmaterial wird bei diesen Modellen von den fachlich kompetenten Lehrkräften der Akademie realisiert. Spezielle Lernkontrollfragen messen den Lernerfolg und begleiten das Studium. Besondere Wissenscheck-Sequenzen sind beispielsweise in den Lehrvideos implementiert. Die Ausbildung Rechtsanwalt ist bei freier Zeiteinteilung des Studenten möglich.

Das so genannte E-Learning bereitet den Jurastudenten auf den späteren Eintrag in das Rechtsanwaltsverzeichnis bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer vor. Eine bestehende Berufstätigkeit oder ein alternatives Vollzeitstudium sind beim E-Learning ebenfalls überbrückbare Hürden. Der Einsatz mobiler Geräte wie Tablets und Smartphones unterstützen diesen Prozess. Zusätzliche Download-Materialien vertiefen dabei erworbenes Wissen und bereiten Sie weiter auf eine spätere Zulassung und die Berufsausübung vor.

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