Das Kommunalrecht ist bei den meisten Studierenden eine eher unbeliebte Materie. Dennoch ist es mit Blick auf das Staatsexamen nicht zu unterschätzen. Das Kommunalrecht lässt sich besonders gut mit den anderen Themen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts kombinieren und ist daher beliebter Prüfungsstoff. Da es sich beim Kommunalrecht um Landesrecht handelt, gibt dieser Beitrag nur einen kurzen Überblick über die wichtigsten Themen und verlinkt an den entsprechenden Stellen auf tiefergehende Artikel über das Kommunalrecht.
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Bild: “Corniglia Village” von trevorklatko. Lizenz: CC BY 2.0


I. Allgemeines zum Kommunalrecht

Das Kommunalrecht ist neben dem Polizei- und Baurecht Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Es regelt die Rechtsstellung kommunaler Gebietskörperschaften. Hierzu zählen insbesondere Gemeinden und Landkreise bzw. kreisfreie Städte.

Die Basis des Kommunalrechts ist die kommunale Selbstverwaltung, welche durch Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG garantiert wird. Dort heißt es:

Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.

Tipp: Schau dir am besten diesen Artikel zur kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 GG) an!

Die weitere Ausgestaltung des Kommunalrechts erfolgt gem. Art. 70 Abs. 1 GG durch das jeweilige Landesrecht.

Als Rechtsquellen des Kommunalrechts kommen bspw. Gemeindeordnungen, Landkreisordnungen, kommunale Wahlgesetze, sowie generell Satzungen und Rechtsverordnungen in Betracht.

Tipp: Hier ist ein Blick in das jeweilige Landesrecht deines Bundeslandes unverzichtbar!

II. Gemeinde

Die meisten Klausuren im Kommunalrecht beschäftigen sich mit der Gemeinde, so auch die folgenden Artikel:

III. Weiter kommunale Rechtssubjekte

Weitere wichtige kommunale Rechtssubjekte des Kommunalrechts sind die Landkreise, Gemeindeverbände und kreisfreien Städte.

Mit diesen Rechtssubjekte beschäftigt sich der folgende Artikel.

IV. Prozessrecht/Klagearten

Wie (fast) immer in öffentlich-rechtlichen Klausuren spielt auch im Kommunalrecht das Prozessrecht mit seinen Klagearten eine sehr wichtige Rolle.

Grds. gibt es im Kommunalrecht die gleichen Klagearten wie im allgemeinen Verwaltungsrecht:

Hinzu kommt noch der Kommunalverfassungsstreit als Klageart sui generis. Manchmal wird dieser allerdings gar nicht als eigene Klageart angesehen.

Tipp: Mehr zum Kommunalrecht von Hessen findest du in unserer Videoreihe zum Thema!


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