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Blindheit

Definition Blindheit

Blindheit Völlige Blindheit (Amaurose) besteht, wenn jede Lichtempfindung erloschen ist, wenn also auch die Unterscheidung von Tag und Nacht unmöglich ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird jedoch auch derjenige blind genannt, der zwar noch Lichteindrücke wahrnimmt, aber nicht mehr im Stande ist, einen Beruf auszuüben, der ausreichende Sehfähigkeit voraussetzt. In Europa ist etwa einer von 1000 Menschen blind.

Blindheit im gesetzlichen Sinne besteht, wenn die Sehschärfe des besseren Auges nicht mehr als 1/50 der normalen Sehschärfe beträgt oder schwere sonstige Sehstörungen vorliegen wie z. B. starke Gesichtsfeldeinschränkung. Hochgradige Sehschwäche liegt vor bei einer Sehschärfeminderung auf Werte zwischen 1/50 und 1/20 der normalen Sehkraft. Dabei wird das Sehvermögen zu Grunde gelegt, das mit gewöhnlichen Hilfsmitteln (Brille oder Kontaktlinsen) zu erreichen ist.

Die Blindheit kann angeboren (durch eine Infektion im Mutterleib, vor allem mit Röteln oder Toxoplasmose) oder — weitaus häufiger — im Lauf des Lebens durch Erkrankung oder Unfall erworben sein. Eine langsame Erblindung im Erwachsenenalter ist bei folgenden Erkrankungen möglich: grüner Star, vererbte degenerative Erkrankungen von Netzhaut und/oder Sehnerv (Makuladegeneration), hochgradige fortschreitende Kurzsichtigkeit, chronische doppelseitige Regenbogenhaut- und Strahlenkörperentzündung, Zuckerkrankheit, Hirntumor.

Ist jemand unheilbar erblindet, so muss er sich wohl oder übel mit diesem Schicksal abfinden. Es gibt allerdings durchaus Möglichkeiten, auch als Blinder noch einen Beruf auszuüben und ein einigermaßen normales Leben zu führen. Dazu ist natürlich zunächst erforderlich, dass der Betroffene die Blindenschrift erlernt und andere spezielle Trainingsmöglichkeiten wahrnimmt. Eine berufliche Umschulung wird in jedem Fall vonnöten sein.

Abbildungen

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