Das bürgerliche Recht: Teil 1 von Dieter Hoffmann

Über den Vortrag

Der Vortrag „Das bürgerliche Recht: Teil 1“ von Dieter Hoffmann ist Bestandteil des Kurses „Grundlagen des BGB“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einleitung
  • Der Gutachtenstil
  • Einführung in das Bürgerliche Recht
  • Das Rechtsgeschäft
  • Die Willenserklärung
  • Zustandekommen eines Vertrages
  • Culpa in Contrahendo
  • Schweigen im Rechtsverkehr
  • Dissens
  • AGB

Quiz zum Vortrag

  1. Darlehensvertrag
  2. Schenkung
  3. Auftrag
  4. Leihe
  1. Bewusstsein, etwas Rechtserhebliches zu tun
  2. Eine Erklärungshandlung bei Bewusstsein zu äußeren
  3. Wille, eine Rechtsbindung herbeizuführen
  4. Eine für andere erkennbare Handlung auszuführen
  1. Wenn Erklärungsbewusstsein und Geschäftswille fehlen.
  2. Wenn dem Empfänger der WE keinen Zugang zur WE hat.
  3. Wenn ein Erklärungsbewusstsein aber kein Geschäftswille vorhanden ist.
  4. Wenn der Empfänger die WE noch nicht zur Kenntnis genommen hat.
  1. Es muss den Zeitpunkt der Erfüllung regeln.
  2. Es muss die Vertragspartner regeln.
  3. Es ist eine Art WE, bei der nur die Annahmeerklärung fehlt.
  4. Es muss die Gegenleistung regeln.
  1. Sie greift bei der Verletzung der Offenbarungspflicht.
  2. Es muss eine Pflichtverletzung nach § 280 I BGB vorliegen.
  3. Sie tritt nur im Fall Vertragsanbahnung ein.
  4. Sie tritt nur im Fall einer Vertragsverhandlung ein.
  1. Bei einer Schenkung
  2. Bei einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben
  3. Bei einer Zusendung unbestellter Ware
  4. Bei einem Einkauf im Einzelhandel
  1. Es wird ein vorformulierter Vertragsentwurf verwendet.
  2. Die Bedingungen wurden nicht im Einzelnen ausgehandelt.
  3. Die Bedingungen sind beiden Parteien auferlegt.
  4. Der Vertragsentwurf gilt nur für dieses Rechtsgeschäft.

Dozent des Vortrages Das bürgerliche Recht: Teil 1

 Dieter Hoffmann

Dieter Hoffmann

Dieter Hoffmann ist Jurist (LL.B.) und daher unser Fachmann für die Vorlesungen der Rechtswissenschaften. Er ist Mentor an der Fernuni Hagen und kann auf eine langjährige Erfahrung als Dozent zurückschauen.
www.fernstudium-guide.de

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... Abs. 1 S. 1 BGB1 § 130 I 1 (BGB) Paragraphen (§§) ohne Gesetzesangabe sind solche des BGB Anmerkungen •Mit Nennung eines Paragraphen sollte ...

  • ... zwischen V und K ein wirksamer Kaufvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärun- gen, bestehend aus Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB), zustande gekommen sein Ein Angebot ist eine empfangsbe- dürftige Willenserklärung, … Laut Sachverhalt bot V dem K seinen gebrauchten Pkw des Typs B mit … für 10.000 € an. … Fraglich ist, ob K das ...

  • ... 3 Sachenrecht §§ 854 - 1296 Buch 4 Familienrecht §§ 1297 - 1921 Buch 5 Erbrecht §§ 1922 - 2385 BGB: Kern des dt. Privatrechts. Trat 1.1.1900 in Kraft. Großteil bis heute unverändert. Schuldrechtsmodernisierung zum 1.1.2002. „Vor die Klammer gezogen“ ...

  • ... BGB -Mietvertrag, §§ 535 ff. BGB -Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB -Werkvertrag,§§ 631 ff. BGB -Darlehensvertrag, §§ 488 ff., 607 ff. BGB • Unentgeltliche ...

  • ... Vertrag geschlossen werden soll. Grundlage: Prämisse Gesetzgeber, Art. 2 Abs. 1 GG. •Inhaltliche Gestaltungsfreiheit: Es können Verträge jeglicher Art geschlossen werden. ...

  • ... Grundstück. Grundlage: Umkehrschluss § 125 BGB. Verbraucherverträge Zwischen Verbraucher (§ 14 BGB) und Unternehmer (§ 13 BGB) geschlossene Verträge. Gesetz schützt Verbraucher in besonderem Maße; z.B. Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Verbrauchsgüterkauf Kaufvertrag zwischen Verbraucher ...

  • ... einer Willenserklärung (WE) besteht. Bsp.: Abschluss eines Kaufvertrags, Änderung des Mietvertrags Das Rechtsgeschäft Rechtsgeschäft (RG) Einseitiges RG Eine Willenserklärung ist nötig Bsp.: ...

  • ... Bewusste Erklärungshandlung (nicht Reflex, Schlaf, Hypnose) Bewusstsein, etwas Rechtserhebliches zu tun Wille, eine Rechtsbindung herbeizuführen Unverbindliche Erklärungen (In Abgrenzung zur WE) Es liegt objektiv kein auf einen ...

  • ... ist wirksam und nicht anfechtbar (vgl. § 142 I BGB), wenn der Erklärende das Erklärte insgeheim nicht will (§ 116 S. 1 BGB) ?Erklärungsbewusstsein vorhanden, Geschäftswille fehlt ?Adressat ist schützenswert Aber: WE ist nichtig, ...

  • ... Abends sagt V „April, April“ zu M. V muss M Kosten für eine evtl. begonnene Wohnungssuche gem.§ 122 Abs. 1 erstatten. Aber: Ein Anspruch auf SE besteht nicht, wenn der Adressat den Mangel an Ernstlichkeit kannte. Bsp. (Forts.): Bevor V ...

  • ... Die Willenserklärung • Abgabe der WE unter Abwesenden (Verkörperte WE; Bsp.: Brief, Fax, Bote, Fernschreiber) Mit Zugang, d.h. Empfänger muss unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit haben, die WE zur Kenntnis ...

  • ... Besonderheit: Bedarf WE der notariellen Beurkundung: WE wirksam, wenn Urkunde des Notars dem Empfänger zugegangen ist. Sonderfälle: -Postschließfach: Zugang, wenn in Postfach einsortiert und für Publikumsverkehr geöffnet -Telegramm: Wie Brief. Bei tel. Mitteilung ...

  • ... Besonderheit: Beim Verbrauchervertrag (§ 355 BGB) und Auftrag (§ 671 BGB) gilt dies auch nach Vertragsabschluss. Der Vertrag ist ex nunc (von nun an) beendet. Die Willenserklärung Weitere Besonderheiten •Nutzung moderner Telekommunikationsmittel -Zunächst keine Änderung gegenüber dem bisher Geschriebenen. -Aber: Im ...

  • ... 177 II Folge: Rechtsfolge kraft Gesetz, nicht durch Willensäußerung. •Realakte: Sie sind tatsächliche Vorgänge, an die das Gesetz eine Rechtsfolge knüpft. Bsp.: Fund (§§ ...

  • ... Rechtsgeschäft, das zwei oder mehr sich inhaltlich entsprechender WE (Angebot und Annahme) bedarf. Beachte: ...

  • ... und Pflichten. Bei schuldhafter Verletzung der Schutz-, Obhut-, Unterrichts-, Aufklärungs- oder Auskunftspflichten: Anspruch auf Schadensersatz gem. § 280 i.V.m. § 311 BGB. Bsp.: Kunde K betritt das Kaufhaus des V, um ein Sofa zu kaufen. Die Vertragsanbahnung hat nun begonnen. K ...

  • ... . Zustandekommen eines Vertrags Vertrag entsteht also durch Angebot ...

  • ... Vertrag entstehen lassen kann. Regelungsbedürftig: -Vertragspartner: auch unbestimmte Vielzahl, z.B. Aufsteller Getränkeautomat -Leistung/Gegenleistung: Bestimmung kann Drittem überlassen sein ...

  • ... mit „Ja“ (Annahmeerklärung) bestätigen und einen Vertrag entstehen lassen kann Regelungsbedürftig: -Vertragspartner: auch unbestimmte Vielzahl, z.B. Aufsteller Getränkeautomat -Leistung/Gegenleistung: Bestimmung kann Drittem überlassen sein -Vertragstyp: Bindungswirkung kann eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden durch z.B. „freibleibend“, „ohne obligo“, “unverbindlich“. ...

  • ... schnelles Medium gewählt, darf Antwort auch schnell erwartet werden. Der Antragende kann Frist setzen (§ 148 BGB). Danach gilt Annahme als verspätet. Folge der verspäteten Annahme: Angebot ist erloschen (§ 146 ...

  • ... wegen unregelmäßiger Beförderung verspätet ist und der Antragende dieses hätte erkennen müssen: •Antragender zeigt Verspätung ohne schuldhaftes ...

  • ... Vereinfachte Annahme (§ 151 BGB): Annahme wird auch ohne Zugang wirksam, wenn •Antragender nach der Verkehrssitte1 Zugang der Annahme nicht erwarten kann oder •Antragender auf Annahmeerklärung verzichtet hat Annahme muss dennoch erklärt ...

  • ... Bsp.: A bietet seinen gebrauchten Pkw dem B für 10.000 € an. Das Fahrzeug hat noch 6 Monate TÜV und keine Winterreifen. B sagt: „Ja, der Preis ist für mich akzeptabel, wenn ich außerdem noch einen kompletten Satz ...

  • ... BGB) dar. Culpa in Contrahendo (c.i.c.) Voraussetzungen (Haftung aus c.i.c., § 311 II): 1. Vorvertragliches Schuldverhältnis liegt vor. ...

  • ... können entstehen: -Verletzung von Aufklärungs-, Auskunfts-, Beratungspflichten -Abbruch von Vertragsverhandlungen -Verletzung von Schutz-, Obhut-, Fürsorgepflichten •Pflichten aus Schuldverhältnis mit einem Dritten, § 311 III BGB Dritter ist kein Vertragspartner Er genießt dem Vertragspartner gegenüber besonderes Vertrauen und beeinflusst die Verhandlungen bzw. den ...

  • ... Weitere Ausnahmen sind möglich, wenn der Schweigende nach Treu und Glauben (§ 242) mit Rücksicht auf die Verkehrssitte nicht hätte schweigen sollen. Bsp.: Antragender schweigt bei verspätet ...

  • ... eine Annahmeerklärung an den Antragenden. Aber: Keine Ablehnungspflicht bei unverlangt zugeschickten Warensendungen (§ 241a). Bsp.: Der Unternehmer U schickt dem Verbraucher V ein Buch zu, das V weder bestellt noch verlangt hat. Im ...

  • ... gebrauchtes Kfz kaufen. K möchte, dass das Fahrzeug bis vor seine Haustür geliefert werden soll. H antwortet, dass das nicht möglich ist. Es kommt kein Vertrag zustande. Aber: ...

  • ... Bsp.: K möchte von Händler H ein gebrauchtes Kfz kaufen. K möchte, dass das Fahrzeug bis vor seine Haustür geliefert werden soll. H antwortet, dass das nicht möglich ist. Es kommt kein Vertrag zustande. Aber: § 154 I 1 BGB ist eine Auslegungsregel, d.h. es ist den Parteien gestattet, sich trotzdem vertraglich zu binden. •Versteckter Dissens: Parteien sehen Vertrag als ...

  • ... wird verwendet 2. Dieser ist für eine „Vielzahl von Verträgen“ bestimmt 3. Die Bedingungen werden dem Vertragspartner einseitig auferlegt Hierunter fallen z.B. auch gedruckte Einheitsmietverträge, vorformulierte Bürgschafts- ...

  • ... zuvor genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein (§ 305 I 1 BGB). Außerdem muss ausdrücklich auf die Verwendung von AGB hingewiesen werden Des weiteren muss die andere Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme haben ...

  • ... Verbraucher deren Inhalt nicht beeinflussen kann (Nr. 2) Überraschende Klauseln mit Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt Regelungen, mit denen der Vertragspartner den Umständen nach vernünftigerweise nicht rechnen kann Solche Klauseln sind unwirksam, § 305c ...

Quizübersicht
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offen
Kapitel dieses Vortrages