
Gutachtenstil
Bevor man sich weiter mit der Gutachtentechnik befasst, braucht man ein ungefähres Verständnis von der Funktionsweise juristischer Schlussfolgerungen. Dabei handelt es sich um die Anwendung allgemeiner Sollenssätze (Normen) auf konkrete Situationen (Sachverhalt). Um aus allgemeinen Sätzen für den konkreten Sachverhalt gültige Aussagen zu gewinnen, bedient man sich eines logischen Schlusses, der Syllogismus genannt wird.
Was ist ein Syllogismus?
Grundsätzlich handelt es sich hierbei um ein Frage-Antwort-Spiel. Antworten sind hierzu in Form von Aussagen zu treffen, was in den juristischen Sprachgebrauch automatisch übergeht. Durch syllogistische Schlüsse lassen sich aus bereits vorhandenen Aussagen neue gewinnen und so Fragen beantworten.
Beispiel:
Bin ich sterblich? (Frage)
Alle Menschen sind sterblich. (Allgemeine Aussage)
Ich bin ein Mensch. (Feststellung)
Also bin ich sterblich. (Ergebnis)
Dieses Beispiel lässt sich auf Jura folgendermaßen übertragen:
Beispiel:
Soll der Mörder F bestraft werden?
Alle Mörder sollen bestraft werden, gemäß § 211 f. StGB.
F ist ein Mörder.
F soll (als Mörder) bestraft werden.
Der Vorteil des Gutachtenstils
Die mit der skizzierten Methode gefundenen Ergebnisse kann man in der Juristerei in auf zwei unterschiedliche Arten präsentieren: den Urteilsstil und den Gutachtenstil. Beim Urteilsstil wird vom Ergebnis ausgegangen und sodann der Weg dahin erklärt:
Frage: Soll F als Mörder bestraft werden?
Antwort: Ja, denn … (die Voraussetzungen aus dem Gesetz liegen für eine solche Bestrafung liegen vor).
Die andere und für Jurastudenten relevante Art ist der Gutachtenstil. Dabei wird – wie oben schon angedeutet- von einer Frage/Vermutung ausgegangen und sodann der Weg zum Ergebnis „abgearbeitet“.
Frage: Soll F als Mörder bestraft werden?
Antwort: F ist als Mörder zu bestrafen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Nach § 211 StGB ist Mörder, wer …
Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
F ist daher als Mörder zu bestrafen.
In drei Schritten zum Gutachten
Zuerst müssen die Voraussetzungen herausgefiltert werden. Dann wird nach den richtigen Rechtsnormen im Gesetz gesucht.
Weiterhin müssen die abstrakt beschriebenen Voraussetzungen aus dem Gesetz auf den Sachverhalt angewendet werden. Dafür verwendet man die so genannte Subsumtion. Jede einzelne Voraussetzung wird benannt, dann definiert und schließlich der Sachverhalt unter die Definitionen subsumiert.
Das bedeutet, dass der Sachverhalt so verglichen wird, dass man entscheiden kann, ob die tatsächlichen Umstände (Sachverhalt) den gesetzlichen Voraussetzungen (Tatbestand) untergeordnet werden können oder nicht.
Als letztes erfolgt die Folgerung. Das Ergebnis kommt im Gutachten immer nach der Subsumtion.
1. Obersatz
Der Obersatz besteht in der Regel aus einer Norm, also einer präskriptiven Aussage des Inhalts, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine bestimmte Rechtsfolge eintreten solle.
Allgemein ausgedrückt wird es so formuliert: Die Rechtsfolge tritt ein, wenn die im Tatbestand beschriebenen Voraussetzungen vorliegen. Im Zivilrecht gilt zudem die Faustregel: Wer will Was von Wem Woraus?
2. Untersatz
Hier erfolgt die Subsumtion, das heißt die Unterordnung des konkreten Sachverhalts unter die abstrakte Norm oder das abstrakte Merkmal. Es wird festgestellt, ob der vorliegende Sachverhalt unter die ausgesuchte Rechtsnorm (oder mehrere) passt.
3. Schlusssatz
Hier wird festgestellt, dass die in einer Norm angeordnete Rechtsfolge auch für den vorliegenden Sachverhalt einschlägig ist – oder eben nicht, wenn nicht alle notwendigen Voraussetzungen vorliegen.
Unterschied Gutachten und Urteilsstil
Während beim Urteilsstil der Weg rückwärts, vom Ziel zum Ausgangspunkt dargestellt wird, verfährt man beim Gutachtenstil so, dass man von jedem erreichten Zwischenziel aus zunähst ein weiteres Ziel anpeilt, dann den Weg dorthin beschreitet und zuletzt feststellt, ob man dort angekommen ist.
Der Urteilsstil ist durch kausale Nebensätze gekennzeichnet. Der Gutachtenstil wird alleine im Konjunktiv verfasst und durch Hypothesen gestützt.
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