Lexikon

Psychopharmaka

Definition Psychopharmaka

Psychopharmaka Als Psychopharmaka im weiteren Sinn werden sämtliche Medikamente bezeichnet, die die seelische Befindlichkeit auf irgendeine Weise verändern, also alle Schlaf-, Beruhigungs-, Schmerz- und Anregungsmittel. Im engeren Sinn versteht man darunter jedoch nur die modernen Präparate, die am zentralen Nervensystem angreifen und nicht nur einzelne Funktionen wie Schlaf, Schmerz und Antrieb, sondern das gesamte seelische Erleben und Verhalten sowie verschiedene psychische Störungen und Krankheiten beeinflussen, Sie werden in folgende Gruppen eingeteilt:

1. Neuroleptika: Beruhigungsmittel mit antipsychotischer (gegen Geisteskrankheiten gerichteter) Wirkung, Sie dämpfen Antriebe und Affekte ohne Störung des Bewusstseins und beeinflussen Angst, Wahndenken und Sinnestäuschungen.

2. Tranquilizer (Ataraktika): angst- und spannungslösende Präparate (»Glückspillen«), die gleichzeitig zu einer Muskelentspannung führen. Sie sind bei äußerlich bedingten psychischen Spannungszuständen mit ängstlicher Prägung angezeigt; zur Behandlung von Geisteskrankheiten reicht ihr Effekt jedoch nicht aus.

3. Antidepressiva: Mittel gegen die Depression mit 2 Untergruppen:

  • Thymoleptika mit vorwiegend stimmungsaufhellender Wirkung;
  • - Thymeretika mit vorwiegend antriebssteigernder Wirkung.

Durch die Psychopharmaka haben sich Stil und Atmosphäre in psychiatrischen Kliniken von Grund auf gewandelt: Erregte und laute Kranke sind eine Seltenheit, mechanische Maßnahmen überflüssig geworden. Die Wiedereingliederung von Geisteskranken in die gesunde Umwelt wird durch die Dauertherapie mit Psychopharmaka erheblich erleichtert. Wenn die Geisteskrankheiten auf diese Weise auch nicht im strengen Sinn des Begriffes geheilt werden, so beheben diese Medikamente doch die Symptome, wodurch die akuten Zustände der in Schüben und Perioden verlaufenden Psychosen sowohl gemildert als auch abgekürzt werden.