Lexikon

Antikoagulanzien

Definition Antikoagulanzien

Antikoagulanzien Mittel zur Hemmung der Blutgerinnung, deren Ziel die Verhütung der Bildung von Blutgerinnseln und damit die Vorbeugung vor einer Thrombose ist. Besondere Bedeutung haben das Heparin, das die Wirkung eines für die Blutgerinnung entscheidenden Enzyms blockiert, und die Vitamin-K-Antagonisten (Kumarine). Durch Antikoagulanzien darf die Gerinnungsfähigkeit des Blutes nur in einem gewissen Grad herabgesetzt, aber nicht ganz aufgehoben werden, weil sonst jede kleine Verletzung zu einer unstillbaren Blutung führen würde. Antikoagulanzien werden vor allem bei Thrombosegefahr, nach Herzinfarkt, nach Operationen und im Wochenbett verordnet. Eine Behandlung mit diesen Medikamenten verbietet sich bei Blutungsneigung, Magen-Darm-Geschwüren, schweren Leberschäden, schwerer Hypertonie, schwerer Zuckerkrankheit, Nierenversagen, Schwangerschaft und früher durchgemachten Gehirnblutungen.

Für denjenigen, der auf derartige Medikamente angewiesen ist, ist neben der absolut regelmäßigen Einnahme vor allem wichtig, dass er immer einen Ausweis bei sich trägt, in dem Art und Menge der Präparate verzeichnet sind. Nur so ist gewährleistet, dass bei Unfällen und vor Notoperationen entsprechende Gegenmittel verabreicht werden können.