Irrtum über den Kausalverlauf und Irrtum über Regelbeispiele von Dr. jur. Dennis Federico Otte

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Irrtum über den Kausalverlauf und Irrtum über Regelbeispiele“ von Dr. jur. Dennis Federico Otte ist Bestandteil des Kurses „Irrtumslehre“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Irrtum über den Kausalverlauf
  • Irrtum über die Regelbeispiele
  • Fallbeispiel: Tödlicher Irrtum
  • Falllösung: Tödlicher Irrtum

Quiz zum Vortrag

  1. Wenn die Abweichung des vorgestellten vom tatsächlich eingetretenen Kausalverlauf als wesentlich anzusehen ist.
  2. Nur dann, wenn der Täter den Irrtum nicht hätte vermeiden können.
  3. Der Irrtum über den Kausalverlauf ist nie beachtlich.
  4. Der Irrtum über den Kausalverlauf ist immer beachtlich.
  1. Der Täter handelt nicht vorsätzlich
  2. der Täter handelt ohne Schuld
  3. Der Täter ist strafbar, aber seine Strafe ist zwingend nach § 49 I StGB zu mildern
  4. Der Vorsatz des Täters ist ausgeschlossen wenn der Irrtum vermeidbar war
  1. Die Regeln über den Tatbestandsirrtum nach § 16 I StGB gelten analog, auch wenn die Regelbeispiele eigentlich gerade keine Tatbestandsmerkmale sind.
  2. Der Irrtum über Regelbeispiele ist unbeachtlich. Denn es handelt sich gerade nicht um Tatbestandsmerkmale. Eine Analogie zu § 16 I StGB verbietet sich wegen Art. 103 GG.
  3. Beim Irrtum über Regelbeispiele wird § 17 StGB analog angewendet.
  4. Es kommt zur Anwendung des § 35 II 1 StGB.

Dozent des Vortrages Irrtum über den Kausalverlauf und Irrtum über Regelbeispiele

Dr. jur. Dennis Federico Otte

Dr. jur. Dennis Federico Otte

RA Dr. Dennis Federico Otte hat sein Studium der Rechtswissenschaft in Mailand, Konstanz, Berlin und Bologna absolviert. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Hoffmann-Holland für Strafrecht und Kriminologie der FU Berlin unterrichtete er, neben seiner Promotion im Strafprozessrecht, regelmäßig Studenten und bereitete diese gezielt auf das Staatsexamen vor. Seit 2018 ist RA Dr. Otte als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin tätig.

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