Der Vortrag „Einführung“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen die Ehre“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welchen Ehrbegriff vertritt die heute herrschende Meinung?
Herr Schmidt (S) ist seit 25 Jahren mit seiner Ehefrau E verheiratet. Eines Abends erzählt er ihr, dass er sich im Betrieb über seinen Kollegen K geärgert habe; dieser sei ein "Blödmann". Ist S wegen Beleidigung strafbar?
Sind Verstorbene nach h.M. beleidigungsfähig?
Welche Aussagen treffen zu?
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