Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen das ganze Vermögen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 266b StGB Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten
  • Merkmale der Kreditkarte
  • Berechtigter Inhaber
  • Fallbeispiel: Eine Bank fürs Leben
  • Falllösung: Eine Bank fürs Leben

Quiz zum Vortrag

  1. das Vermögen
  2. den bargeldlosen Zahlungsverkehr
  3. die Funktionsfähigkeit der Banken
  4. das Sparbuch
  1. Drei-Partner-Verhältnis
  2. Zahlungsgarantie
  3. Möglichkeit der kontaktlosen Zahlung
  4. POZ
  5. Fremdheit der Kreditkarte
  1. weil sie im Zwei-Partner-Verhältnis funktioniert.
  2. weil der Gesetzgeber das extra ausgenommen hat.
  3. weil die Paybackpunkte nach einer bestimmten Frist verfallen.
  4. weil die Zahlungsgarantie ab dem 01.01.2002 entfällt.
  1. Sie können als Kredit- und als Kundenkarte verwendet werden.
  2. Sie funktionieren stehts im Vier-Partner-System.
  3. Sie sind nur im Inland anwendbar.
  4. Sie werden nie von § 266b StGB erfasst.
  1. § 266b StGB ist ein echtes Sonderdelikt.
  2. Für den Missbrauch der Zahlungskarte muss mit der Handlung die mit dem Aussteller vereinbarte Grenze überschritten worden sein.
  3. Der Erfolg tritt schon mit der Versuchshandlung ein.
  4. Auch eine fremde Person, der die Kreditkarte nicht gehört, kann sich gemäß § 266b StGB strafbar machen.
  5. Merkmal des subjektiven Tatbestandes ist neben dem Vorsatz auch die Böswilligkeit.

Dozent des Vortrages Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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