Irrtum über Strafausschließungsgründe von Dr. jur. Dennis Federico Otte

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Irrtum über Strafausschließungsgründe“ von Dr. jur. Dennis Federico Otte ist Bestandteil des Kurses „Irrtumslehre“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der Irrtum über strafausschließende Gründe
  • Problembehandlung
  • Fallbeispiel: Wertvolles Radio
  • Falllösung: Wertvolles Radio

Quiz zum Vortrag

  1. Persönliche Strafausschließungsgründe sind gesetzlich normierte persönliche Umstände in der Person des Täters, die zur Straflosigkeit führen und bereits bei Begehung der Tat vorgelegen haben.
  2. Persönliche Strafausschließungsgründe sind gesetzlich normierte persönliche Umstände in der Person des Täters, die zu einer fakultativen Strafmilderung führen, wenn sie bereits bei Begehung der Tat vorgelegen haben.
  3. Persönliche Strafausschließungsgründe sind gesetzlich normierte persönliche Umstände in der Person des Täters, die zur Straflosigkeit führen und nach Begehung der Tat eintreten.
  4. Persönliche Strafausschließungsgründe sind gesetzlich normierte persönliche Umstände in der Person des Täters, die zum Ausschluss des Vorsatzes führen.
  1. Es kommt darauf an, welcher Sinn der jeweiligen Norm zugrunde liegt. Je nachdem welche Ratio dem Strafausschließungsgrund zu Grunde liegt ist es entscheidend, ob auf die subjektive Vorstellung des Täters abzustellen ist oder auf die rein objektive Sachlage.
  2. Es kommt nur darauf an, ob der Täter subjektiv davon ausging, dass ein Strafausschließungsgrund zu seinen Gunsten eingreift. Ob der Strafausschließungsgrund tatsächlich eingreift ist nicht von Relevanz.
  3. Irrtümer über Strafausschließungsgründe sind nach dieser Theorie stets irrelevant
  4. Es kommt nur darauf an, ob tatsächlich in objektiver Hinsicht ein Strafausschließungsgrund zu Gunsten des Täters eingreift. Auf das Vorstellungsbild des Täters kommt es nicht an.
  1. Die objektive Theorie
  2. Die subjektive Theorie
  3. die Differenzierende Theorie
  4. Die Theorie der goldenen Brücke

Dozent des Vortrages Irrtum über Strafausschließungsgründe

Dr. jur. Dennis Federico Otte

Dr. jur. Dennis Federico Otte

RA Dr. Dennis Federico Otte hat sein Studium der Rechtswissenschaft in Mailand, Konstanz, Berlin und Bologna absolviert. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Hoffmann-Holland für Strafrecht und Kriminologie der FU Berlin unterrichtete er, neben seiner Promotion im Strafprozessrecht, regelmäßig Studenten und bereitete diese gezielt auf das Staatsexamen vor. Seit 2018 ist RA Dr. Otte als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin tätig.

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