Die bundesstatliche Finanzverfassung (Art. 104a GG) von RA Kai Renken

Über den Vortrag

Der Vortrag „Die bundesstatliche Finanzverfassung (Art. 104a GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Staatsprinzipien und Staatsziele“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die bundesstaatliche Finanzverfassung
  • Die Finanzverfassung
  • Fallbeispiel: Veruntreuung
  • Falllösung: Veruntreuung

Quiz zum Vortrag

  1. Art. 104a - 115 GG
  2. Art. 79 GG
  3. Art. 20 GG
  4. 120a GG
  1. Art. 104a GG - Art. 109 GG.
  2. Art. 104a GG - Art. 105 GG.
  3. Art. 104a GG und das Steuergesetz.
  4. Art, 104a GG.
  1. Die Länder, mit der Ausnahme von 104a III GG.
  2. Die Länder, ohne Ausnahme.
  3. Der Bund.
  4. Der Bund, mit der Ausnahme von § 104a III GG.
  1. Verursacherprinzip.
  2. Lastentragungsgesetz.
  3. bundesstaatliches Konnexitätsprinzip.
  4. Verantwortlichkeitsgrundsatz.
  1. soll der Gesamtstaat und die Gliedstaaten am Gesamtertrag der Volkswirtschaft (sach)gerecht beteiligt sein.
  2. soll die finanzielle Grundversorgung des Staatsapparates gesichert werden.
  3. soll die finanzielle Grundversorgung der Bevölkerung gesichert werden.
  4. sollen die Einnahmen des Staates gesichtert und verwaltet werden.
  1. einmalige oder laufende, gegenleistungsfreie Zuwendungen in Geld aus öffentlichen Mitteln an Dritte.
  2. einmalige oder laufende, gegenleistungsfreie Zuwendungen in Geld oder Sachmitteln (Grundstücke, Immobilien) aus öffentlichen Mitteln an Dritte.
  3. einmalige, gegenleistungsbedingte Zuwendungen in Geld aus öffentlichen Mitteln an Dritte.
  4. einmalige oder laufende, gegenleistungsfreie Zuwendungen in Geld aus privaten Mitteln an die Öffentlichkeit.

Dozent des Vortrages Die bundesstatliche Finanzverfassung (Art. 104a GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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