Abgrenzung Öffentliches Recht und Privatrecht von RA Kai Renken

Über den Vortrag

Der Vortrag „Abgrenzung Öffentliches Recht und Privatrecht“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Grundlagen des Verwaltungsrechts“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Abgrenzung Öffentliches Recht und Privatrecht
  • Die Abgrenzungstheorien
  • Öffentlich-rechtliche Vorschriften
  • Fallbeispiel: Der verunfallte Dienstwagen

Quiz zum Vortrag

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  1. Öffentlich-rechtlich sind solche Vorschriften, die in jedem denkbaren Anwendungsfall einen Träger öffentlicher Gewalt berechtigen oder verpflichten.
  2. Besteht zwischen Staat (Behörde) und Bürger ein Über-Unterordnungs-Verhältnis, handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit.
  3. Ob ein Streit öffentlich-rechtlicher Natur ist, ist von einem Richter, anhand seiner subjektiven Einschätzung festzustellen.
  4. Eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit liegt immer dann nicht vor, wenn sich zwei Rechtssubjekte gegenüber stehen.
  1. Die öffentlich-rechtliche Natur dieser Handlungen muss positiv festgestellt werden.
  2. Die Handlungen sind immer öffentlich-rechtlich.
  3. Die öffentlich-rechtliche Natur dieser Handlung wird immer vermutet und muss widerlegt werden.
  4. Die Handlungen sind nur öffentlich-rechtlich, wenn dies gesetzlich so festgelegt ist.

Dozent des Vortrages Abgrenzung Öffentliches Recht und Privatrecht

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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