Das bürgerliche Recht: Teil 3 von Dieter Hoffmann

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Das bürgerliche Recht: Teil 3“ von Dieter Hoffmann ist Bestandteil des Kurses „Grundlagen des BGB“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Stellvertretung und ihre Rechtswirksamkeit
  • Bedingung und Befristung
  • Veräußerungsverbote
  • Verjährung
  • Fristen und Termine
  • Personen
  • Der Verein
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Subjektives Recht
  • Das Rechtsobjekt
  • Anspruchsgrundlagen und Hinweise

Quiz zum Vortrag

  1. Der Stellvertreter überbringt eine eigene WE.
  2. Die Befristung eines Boten ist kürzer.
  3. Für den Stellvertreter gilt kein Offenkundigkeitsprinzip.
  4. Der Bote überbringt eine eigene WE.
  1. ...ist das Rechtsgeschäft zunächst wirksam.
  2. ...ist das Rechtsgeschäft erst bei Eintritt wirksam.
  3. ...ist das Rechtsgeschäft zunächst im Schwebezustand.
  4. ...ist das Rechtsgeschäft von einem zukünftigen Ereignis abhängig.
  1. Der Anspruch bei Mangel nach dem Kauf eines Bauwerkes beträgt nach § 438 I Nr. 2 10 Jahre.
  2. Beim Kauf einer neuen Sache darf die Verjährungsfrist von 2 Jahren nicht unterschritten werden.
  3. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre.
  4. Die Verjährung ist nur dann zu beachten, nachdem eine Einrede gemacht wurde.
  1. Zeitpunkt, an dem ein Ereignis eintreten bzw. eine Rechtshandlung geschehen soll.
  2. Zeitraum, innerhalb dessen ein Ereignis eintreten bzw. eine Rechtshandlung geschehen soll.
  3. Zeitpunkt, nachdem ein Ereignis eintreten bzw. eine Rechtshandlung geschehen soll.
  4. Zeitraum, nachdem ein Ereignis eintreten bzw. eine Rechtshandlung geschehen soll.
  1. ...einen gemeinsamen Zweck.
  2. ...einen wirtschaftlichen Zweck.
  3. ...einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
  4. ...eine staatlich verliehene Rechtsfähigkeit.
  1. Es gilt ggü. Jedermann.
  2. Es gilt ggü. bestimmten Personen.
  3. Es gilt bei Notwehr.
  4. Es ist ein Persönlichkeitsrecht.
  1. Anspruchsgrundlage nennen, Tatbestandsvoraussetzungen nennen, Voraussetzungen prüfen, Ergebnis der Prüfung
  2. Voraussetzungen prüfen, Anspruchsgrundlage nennen, Tatbestandsvoraussetzungen nennen, Ergebnis der Prüfung
  3. Anspruchsgrundlage nennen, Voraussetzungen prüfen, Tatbestandsvoraussetzungen nennen, Ergebnis der Prüfung
  4. Voraussetzungen prüfen, Ergebnis der Prüfung, Anspruchsgrundlage nennen, Tatbestandsvoraussetzungen nennen

Dozent des Vortrages Das bürgerliche Recht: Teil 3

 Dieter Hoffmann

Dieter Hoffmann

Dieter Hoffmann ist Jurist (LL.B.) und daher unser Fachmann für die Vorlesungen der Rechtswissenschaften. Er ist Mentor an der Fernuni Hagen und kann auf eine langjährige Erfahrung als Dozent zurückschauen.
www.fernstudium-guide.de

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... Vertretenen V ab. Vertretener V Stellvertreter S Dritter D Ermächtigung erteilt (z.B. Vollmacht) Innenverhältnis Rechtsgeschäft (z.B. Kaufvertrag, § 433) Außenverhältnis Rechtswirkungen (treten ...

  • ... Dritter D Ermächtigung erteilt (z.B. Auftrag gem. § 662, Kommissionsvertrag) Rechtsgeschäft (z.B. Kaufvertrag, § 433) Rechtsfolgen treten zw. S und D ...

  • ... eigenem Namen handelt, dies jedoch wirtschaftlich für jemand anderes wirkt (mittelbare Stellvertretung) Vertretener V Stellvertreter S Dritter D Ermächtigung erteilt (z.B. Auftrag gem. 662, Kommissionsvertrag) Rechtsgeschäft (z.B. Kaufvertrag, § ...

  • ... sich durch Gesetz; z.B. Eltern vertreten ihre Kinder (§ 1629). Durch RG erteilte Vertretungsmacht heißt auch Vollmacht (s.a. § 167). Voraussetzungen der (unmittelbaren) Stellvertretung (§ 164 I): 1. RG muss vorliegen 2. ...

  • ... • Mit Ende des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses (§ 168 1) • Durch Widerruf (§ 168 2; z.B. „Ich widerrufe den Auftrag zum Kauf des Pkw.“) • Durch auflösende Bedingung (z.B. ...

  • ... das negative Interesse (Vertrauensinteresse). Der Vertrauensschaden wird gem. § 122 berechnet und ist auf die Höhe des Erfüllungsinteresses (= positiven Interesses) begrenzt. Abs. 3: Kannte Dritter den Mangel bzw. hätte diesen kennen müssen, haftet V nicht (§ 179 I oder II) Überschreiten der Vertretungsmacht (z.B. A beauftragt B, eine ...

  • ... für den Vertretenen als Vertreter aufgetreten ist) 2. Der Vertretene davon wusste, aber nichts unternommen hat (Duldungsvollmacht), bzw. nichts wusste, aber es hätte eigentlich erkennen und verhindern können (Anscheinsvollmacht) 3. Der Dritte durfte eine Vertretungsmacht nach Treu und Glauben ...

  • ... wenn: •Durch RG oder durch Gesetz erlaubt • Wenn „ausschließlich in Erfüllung einer Verbindlichkeit“ gehandelt wird (z.B. Schenkung der Eltern zu Gunsten des Kindes; hier ist das Geschäft für das Kind rechtlich lediglich vorteilhaft) Beispiel Selbstkontraktion: Stellvertreter S schließt Kaufvertrag mit sich selbst ab, statt ...

  • ... unwirksam, wenn diese durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgeschlossen wurden (§ 177). Schwebend unwirksam: Vertrag ist noch nicht wirksam, die Rechtsfolgen treten noch nicht ein. Er kann aber durch Genehmigung Wirksamkeit erlangen. Rückwirkung der Genehmigung (§ ...

  • ... Befristung Eine vertragliche Bestimmung, die die Rechtswirkungen des Rechtsgeschäfts von einem gewissen, zukünftigen Ereignis (d.h. einem bestimmten Zeitpunkt) abhängig macht ...

  • ... gung zum Bau des Hauses erteilt wird auflösend § 158 II RG zunächst wirksam Aber: Schwebezustand Tritt Bedingung ein: RG wird unwirksam Beispiel: RG wird unwirk- sam, wenn Bau- genehmigung nicht erteilt wird echte Liegt ...

  • ... einer antiken Uhr unter Eigentumsvorbehalt, bis Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Zahlt Käufer K nun vollständig, wird K Eigentümer der Uhr. Hatte V die Uhr zuvor (und nach Vertragsschluss zwischen V und K) dem X übereignet, dann kann X ...

  • ... (§ 135) Soll bestimmte Person geschützt werden, ist Verfügung gegenüber dieser Person unwirksam (relatives Veräußerungsverbot). Ein absolutes Veräußerungsverbot führt dagegen gem. § 134 zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts. • Behördliches Veräußerungsverbot (§ 136) Wird vom ...

  • ... K macht bei V einen Pkw-Neuwagenkauf. K kann innerhalb der ersten zwei Jahre Mängel beheben lassen (§ 438 I Nr. 3). Der erste entsprechende Mangel tritt nach zweieinhalb Jahren auf. V hat das Recht, eine ...

  • ... berechtigt, die Leistung dauerhaft zu verweigern (§ 214 I) Also: Die Verjährung ist nur dann zu beachten, wenn sich darauf berufen wird. Beispiel: K macht bei V einen Pkw-Neuwagenkauf. K kann innerhalb der ersten zwei Jahre Mängel beheben lassen (§ 438 I Nr. 3). Der erste entsprechende Mangel tritt nach zweieinhalb Jahren auf. ...

  • ... 548 Wichtig: Zur Wahrung der Frist ist der Beginn und das Ende zu bestimmen •Beginn bei regelmäßiger Verjährungsfrist: Schluss des Jahres, in dem Anspruch entstand (§ 199 I Nr. 1) und Gläubiger von den entsprechenden Umständen Kenntnis erlangt bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (Nr. 2). Bsp.: Am ...

  • ... Vorsatzes kann Verjährung nicht im Voraus durch RG abgekürzt werden, § 202 II •Eine längere Verjährungsfrist als 30 Jahre kann nicht vereinbart werden, § 202 II • Bei AGB existieren Verkürzungsverbote für bestimmte Verjährungsfristen beim ...

  • ... Jahr unanfechtbar, obwohl das grundrechtsgleiche Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG) verletzt wurde, z.B. weil das Urteil nicht zuging. Verlauf der Verjährung: Bestimmte Ereignisse können ...

  • ... § 209. Bsp.: Klageerhebung, 204 I Nr. 1. Ablaufhemmung (Besondere Form der Hemmung, v.a. zum Schutz des Gläubigers) Verjährung wird um bestimmten Zeitraum nach hinten verschoben, d.h. sie wird nicht länger, sondern nur nach hinten verschoben, ...

  • ... wenn verspätet angenommen wird. Frist: Zeitraum, innerhalb dessen ein Ereignis eintreten bzw. eine Rechtshandlung geschehen soll. ...

  • ... eine Rechtshandlung geschehen soll. Termin: Zeitpunkt, an dem Ereignis eintreten bzw. eine Rechtshandlung geschehen soll. Beginn der Frist: • Soll Frist mit bestimmten Ereignis beginnen: Beginn der Frist: Folgetag, § 187 I • Soll Frist am definierten Tag X beginnen: Beginn der Frist mit diesem Tag, § 187 II 1 Ende der Frist: • Frist in Tagen angegeben: Frist endet mit Ende ...

  • ... Ende des Monats (§ 192): Anfang = 1., Mitte = 15., Ende = Monatsletzter Analog: Anfang der Woche = Montag, Mitte d. W. = Mittwoch, Ende d. W. = Freitag (bei Arbeitstagen) § 192 wird hier als Auslegungshilfe verstanden. ...

  • ... wurde die Rechtsfigur der juristischen Person geschaffen. Diese haben eine eigene Rechtsfähigkeit, d.h. sie sind selbst auch Träger von Rechten und Pflichten. - Juristische Person des öffentlichen Rechts, z.B. Bund, Länder -Juristische Person des Privatrechts z.B. Aktiengesellschaften, GmbH, eingetragene Vereine, ...

  • ... Personen Juristische Natürliche Alle Menschen Organisationen des ...

  • ... Hierauf zurückzuführen sind die Gesellschaften: GmbH, AG Verein Eingetragener Verein (nichtwirtschaftl. Verein) § 21 Merkmale: •Auf Dauer angelegt •Gemeinsamer Zweck •Hat einen Namen •Unabhängig vom Wechsel ...

  • ... gemeinsamen Zweck zu erreichen. Sie ist eine Personen- gesellschaft. Auflösung der BGB-Gesellschaft: Im Zweifel mit dem Tod ...

  • ... Rechtsvorschriften einer staatlichen Rechtsordnung) Einteilung: •Nach Inhalten -Persönlichkeitsrechte (gem. § 823 I), z.B. Gesundheit, Recht am eigenen Bild -Persönliche Familienrechte, z.B. Elterliche Sorge für minderjährige Kinder (§ 1626) -Herrschafts- bzw. Beherrschungsrechte, z.B. Eigentum (§ 903) -Ansprüche (Tun/Unterlassen verlangen), z.B. ...

  • ... Nutzungen einer Sache bzw. eines Rechts • Gebrauchsvorteile, z.B. Nutzung eines Pkw, Ausübung eines Stimmrechts •Früchte (§ 99) -Sachfrüchte ...

  • ... Fallfrage Der Fall ist sehr präzise formuliert. • Es ist nur das zu ...

  • ... vertraglich vereinbarten Miete verlangen? Welche Ansprüche hat A gegen B? c.V verlangt Abnahme und Bezahlung der Ware. Zu Recht? Fallfrage bezieht sich auf das zuvor Gesagte. Nur genau das ist zu prüfen! Wie ist die Rechtslage? Fallfrage ist sehr allgemein ...

  • ... das prüfen, wonach gefragt ist! • In manchen Fällen kann es angebracht sein, mit ...

  • ... auf Bezahlung des Kaufpreises aus § 433 II Voraussetzung: Wirksamer Kaufvertrag Anspruch auf Bezahlung des Mietzinses aus § 535 II Voraussetzung: ...

  • ... 281 I 1 Voraussetzungen: Dem Gläubiger ist ein Schaden entstanden, Schuldner erbringt eine fällige Leistung nicht (bzw. nicht vertragsgemäß) trotz angemessener Frist zur Leistung/Nacherfüllung Anspruch auf Herausgabe ...

  • ... Verstoß gegen gesetzliches Verbot • Bestehen rechtsvernichtende Einwendungen? D.h. könnte der Anspruch z.B. durch Anfechtung gem. der §§ 119 ff. untergegangen sein? • Unwirksamkeit wegen ...

  • ... nicht den Sachverhalt einfach wiedergeben und entsprechend Paragraphen nennen. Das hat nichts mit einer juristischen methodischen Prüfung zu ...

  • ... Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen (WE), Angebot und Annahme, voraus.“ 3.Alle Voraussetzungen (Tatbestandsmerkmale) des Anspruchs der Reihe nach durchprüfen, ob das jeweilige Merkmal erfüllt ist oder nicht. Hierbei zuerst Definition, dann Subsumtion. 4. Ergebnis der Prüfung nennen Hier ist die Indikativform zu wählen, d.h. die Darstellung der Wirklichkeit bzw. des tatsächlichen Geschehens, ...