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Geldwäsche: Vorsicht vor dem Missbrauch von Dritten

Geldwäsche: Vorsicht vor dem Missbrauch von Dritten

Der Vorwurf der Geldwäsche kann den Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Neben dem Verlust langjähriger Kunden kann dies weitere finanzielle und sogar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Erfahren Sie hier, was unter Geldwäsche zu verstehen ist, wo Ihre Pflichten als Unternehmer liegen und wie Sie sich vor einer ungewollten Mittäterschaft schützen können.
geldwäsche
Lecturio Redaktion

·

02.06.2023

Inhalt

Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden und sichern Sie den Erfolg und die Innovationsfähigkeit Ihres Unternehmens

Definition Geldwäsche: Was versteht man darunter?

Als in den 1920er Jahren der berüchtigte Gangsterboss Al Capone seine aus kriminellen Machenschaften stammenden Gelder in Waschsalons investierte, um so deren wahre Herkunft zu verschleiern, prägte er gleichzeitig den Begriff der Geldwäsche.

Unter Geldwäsche versteht man entsprechend das Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes (bzw. illegal erwirtschafteter Vermögenswerte) in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.

Dieses Geld entstammt rechtswidrigen Geschäften: etwa durch Drogen- und Waffenhandel, aber auch durch Steuerhinterziehung. Mit Hilfe des Erwerbs hochwertiger Güter, wie Immobilien, oder der Weiterleitung auf verschiedene Konten, wird die Herkunft verschleiert bzw. das Geld ‚gewaschen’.

Die drei Stufen der Geldwäsche

Die Vereinten Nationen unterscheiden bei der Geldwäsche die folgenden drei Schritte:

1. Placement (Platzierung): Rechtswidrig angeeignete Geldbeträge müssen wieder in den legalen Finanz- oder Wirtschaftskreislauf eingespeist werden, damit Strafverfolgungs- oder Steuerbehörden keinen Verdacht schöpfen. Dies erfolgt durch das sogenannte Smurfing: Der ursprünglich hohe Geldbetrag aus illegalen Geschäften wird in mehrere kleinere Beträge aufgeteilt.

2. Layering (Verteilung): Nun sollen durch verschiedene Transaktionen, wie Auslandszahlungen, Scheingeschäfte oder Nutzung von Offshore-Banken, die Spuren verwischt werden. Länder wie Nigeria, Indonesien oder die Cookinseln gelten als nachlässig bei der Überwachung illegaler Transaktionen.

3. Integration: Das ‚gewaschene’ Geld fließt nun in den legalen Wirtschaftskreislauf zurück, als sei es im Zuge einer rechtmäßigen geschäftlichen Tätigkeit eingenommen worden.

Gesetze und Pflichten: Worauf Sie als Firma achten müssen

In Deutschland ist Geldwäsche ein wachsendes Problem: Während beispielsweise in Italien die Bargeldobergrenze nach Gesetz bei 1000 Euro liegt, um die Geldwäsche der Mafia zu bekämpfen, kann in Deutschland jeder ohne Limit bar bezahlen. Zwar ist man gesetzlich verpflichtet ab einem Betrag von 10.000 € seinen Ausweis vorzuzeigen, die Herkunft des Geldes lässt sich so aber nicht immer nachvollziehen.

Das Geldwäschegesetz (GwG) legt deshalb fest, welche Branchen und Unternehmen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine besondere Sorgfalts- und Meldepflicht bei ihnen bekannten Verdachtsfällen haben. Das GwG richtet sich vor allem an die folgenden Branchen:

  • Banken und Versicherungen
  • Treuhänder
  • Anwälte
  • Makler
  • Steuerberater
  • Spielbanken
  • Alle Personen, die gewerblich mit Gütern handeln

Banken und andere Dienstleister müssen nach dem Geldwäschegesetz ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Sie sind verpflichtet, die Daten ihrer Geschäftspartner bei Beträgen ab 15.000 Euro aufzunehmen und diese für fünf Jahre zu speichern.

Dies geschieht durch die Vorlage des Personalausweises und die Aufnahme von Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift. Außerdem müssen Verdachtsfälle gemeldet werden.

Es besteht darüber hinaus eine Meldepflicht, falls „ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte” oder “ein Geschäftsvorfall, eine Transaktion oder ein Vermögensgegenstand im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht“ (GwG, §43, Abs. 1, Nr. 1 u. 2).

Unternehmer oder Mitarbeiter müssen also Verdachtsfälle auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung melden.

Bei Terrorismusfinanzierung geht das Geld meist den umgekehrten Weg und dient erst rechtswidrigenterroristischen Taten. Nach § 261 im Strafgesetzbuch stehen auf die Verschleierung solcher Mittel Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis zu fünf Jahren.

In besonders schweren Fällen, etwa bei organisierter Bandenkriminalität, kann die Strafe auch auf zehn Jahre ausgeweitet werden.

Eine neue EU-Richtlinie soll Geldwäsche und Steuerhinterziehung außerdem durch nationale Register von Firmen, Stiftungen und Treuhandgesellschaften eindämmen.

Dies soll Briefkastenfirmen und der Verschleierung von Geldern innerhalb der EU entgegenwirken. Denn nach derzeitigem Stand (2021) werden allein in Deutschland pro Jahr 100 Milliarden Euro ‚gewaschen’.

Der Einsatz eines Geldwäschebeauftragten

In einigen Branchen, wie Spielbanken, muss laut Geldwäschegesetz hierfür ein Geldwäschebeauftragter eingesetzt werden, welcher „[…] der Ansprechpartner für die Strafverfolgungsbehörden, das Bundeskriminalamt – Zentralstelle für Verdachtsmeldungen – und die nach § 16 Absatz 2 zuständige Behörde ist“ (GwG §9, Abs. 2, Nr. 1). Bei Nicht-Erfüllung der Sorgfaltspflichten droht dem Unternehmen eine Geldbuße bis zu 100.000 Euro.

Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht zum Mittäter machen

97 Prozent der Verdachtsanzeigen auf Geldwäsche erfolgten im Jahr 2012 durch Banken und Kreditinstitute. Doch auch Unternehmen und Privatpersonen sind betroffen. Insgesamt nimmt die Anzahl der Verdachtsfälle zu: Während die Anzahl der jährlichen Verdachtsanzeigen in Deutschland 2012 noch bei 15.496 lag, waren es 2021 bereits 298.507.

Wird ein Unternehmen mit Geldwäsche in Verbindung gebracht, ist dessen Ruf nachhaltig geschädigt, selbst wenn es unwissentlich missbraucht wurde. Es ist deshalb entscheidend, dass alle Mitarbeiter des Unternehmens über ihre Identifizierungs- und Verdachtsmeldepflicht informiert sind. Doch was macht einen Geschäftspartner verdächtig?

Geldwäsche durch den Kauf teurer Wirtschaftsgüter

Auffällig ist es, wenn ein Käufer bei einer größeren Ausgabe, wie dem Kauf eines Automobils anonym bleiben will oder einen Dritten als Strohmann einschaltet. Dies gilt natürlich auch für andere Wirtschaftsgüter, wie Schmuck oder hochpreisige Elektronikprodukte. Diese könnten der Geldwäsche dienen.

Handwerksbetriebe und sonstige Gewerbetreibende, die Leistungen und Güter teilweise gegen Barzahlung anbieten, sollten ebenso achtsam sein und ein Geschäft lieber ablehnen, bei dem der Kunde sich trotz Identifizierungspflicht nicht ausweisen will oder kann.

Beim Abschluss des Geschäfts sollte der Verkäufer abklären, ob der Kunde das Geschäft für sich selbst oder einen Dritten tätigt. Im zweiten Fall muss auch dessen Identität aufgenommen werden. Bei juristischen Personen (Gesellschaften) müssen die wesentlichen Gesellschafter (über 25 % Beteiligung) erfasst werden (GwG §10, Abs. 1, Nr. 1 u 2).

Der Einsatz ausländischer Konten zur Überweisung von Kaufbeträgen ohne erkennbaren Grund ist verdächtig. Auch Offshore-Unternehmen und ausländische Firmensitze können auf einen Zusammenhang mit Geldwäsche hindeuten.

Insgesamt sind alle Transaktionen verdächtig, die kostenintensiv und wirtschaftlich sinnlos erscheinen. Wird ein Verdachtsfall gemeldet, darf der Geschäftspartner darüber keinesfalls informiert werden.

Geldwäsche durch Immobilien

Immobilien werden häufig zur Geldwäsche genutzt. Wer eine Wohnung oder Büroräume zur Vermietung anbietet, verlangt üblicherweise eine Kaution vom Neumieter. Geldwäscher nutzen die Kaution, um ihr unrechtmäßig erworbenes Geld unauffällig wieder in den legalen Finanzkreislauf einzuspeisen.

Meist wird das Mietverhältnis nach kurzer Zeit wieder gekündigt und der Vermieter aufgefordert, die Kaution auf ein ausländisches Konto zu überweisen. Ohne es zu wissen, hilft der Vermieter damit einem Geldwäscher, seine Spuren zu verwischen.

Beim Kauf und Verkauf von Grundstücken kann es vorkommen, dass der Käufer einen niedrigeren Kaufpreis in den notariellen Kaufvertrag eintragen will, als vereinbart. Den Differenzbetrag soll der Verkäufer in bar erhalten.

So sollen Notargebühren oder die Grunderwerbssteuer gesenkt werden. Der Verkäufer kann sich in solchen Fällen allerdings der Steuerhinterziehung, evtl. auch der (Beihilfe zur) Geldwäsche strafbar machen.

Geldwäsche durch Finanzagenten

Geldwäscher setzen häufig nichtsahnende Privatpersonen als sogenannte Finanzagenten ein, um nicht selbst in Erscheinung treten zu müssen.

Durch die Aussicht auf einen schnellen Nebenverdienst gelockt, stellt der ahnungslose Finanzagent sein Konto für Überweisungen zur Verfügung und verpflichtet sich, erhaltene Beträge bar oder durch Finanztransferdienstleister wie Western Union an eine im Ausland befindliche Person weiterzuleiten.

Hierfür soll er eine Provision zwischen 5 und 20 % erhalten. Parallel versucht der Geldwäscher beispielsweise durch sogenannte Phishing-Aktionen, an Kontodaten oder Passwörter von Unternehmen und Privatpersonen zu gelangen.

Dies geschieht durch E-Mails im Deckmantel seriöser Unternehmen, die dazu aufrufen, seine Daten auf einer Webseite einzugeben.

Fällt ein Mitarbeiter auf den Betrug herein, verschafft er den Tätern damit Zugriff auf die Kontodaten seiner Firma. Darüber hinaus können die Betrüger dabei an weitere sensible Firmendaten gelangen.

Hier besteht deshalb zudem die Gefahr eines Know-how Abflusses, also des Verlustes vertraulichen Firmenwissens, sowie einer Verletzung des Datenschutzgesetzes. Dies kann Unternehmen durch etwaige Schadensersatzansprüche und Bußgelder teuer zu stehen kommen.

Gelangt das erbeutete Geld nun auf das Konto des Finanzagenten, transferiert es dieses wie vereinbart weiter und trägt den Schaden, wenn das erste Opfer den Betrug bemerkt und die Überweisung an ihn zwischenzeitlich storniert.

Damit kann auch der Finanzagent viel Geld verlieren und macht sich unter Umständen zusätzlich strafbar, denn er müsste nach dem Gesetz erst einmal beweisen, dass er nichts von der rechtswidrigen Herkunft des Geldes wissen konnte.

Wer „[…] leichtfertig nicht erkennt, daß der Gegenstand aus einer […] rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ (§ 261 StGB, Abs. 5). In ähnlicher Weise können auch Firmen-Mitarbeiter zu nichtsahnenden Finanzagenten werden, indem sie zulassen, dass Firmenkonten missbraucht werden und/oder verdächtige Beträge ins Ausland weitergeleitet werden.

Wie Sie Ihr Unternehmen vor Geldwäsche schützen können

Jedes Unternehmen muss selbst Sorge dafür tragen, dass es nicht zur Geldwäsche missbraucht wird. Innerhalb des Betriebes müssen deshalb Leitlinien zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten kommuniziert werden. Darunter fallen:

  • Sorgfaltspflichten
  • die Identifizierungspflicht bei Barbeträgen ab 15.000 Euro
  • die Speicherung dieser Daten für fünf Jahre
  • die Meldepflicht von Verdachtsfällen auf Geldwäsche

In regelmäßigen Abständen sollten die Mitarbeiter über Geldwäsche- und Betrugshandlungen geschult werden, um Fehler aus Unachtsamkeit oder Leichtgläubigkeit zu dezimieren. Mitarbeiter sollten sich zusätzlich am Know-Your Customer-Prinzip (KYC) von Kreditinstituten orientieren, also ihre Kunden kennen.

Die Identifizierung durch Personalien wirkt Anonymität entgegen, die immer risikobehaftet ist. Es ist jedoch darüber hinaus sinnvoll, sich bei der Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung ein möglichst genaues Bild von seinem Kunden zu machen. So können Auffälligkeiten und Risiken frühzeitig erkannt werden.

Mitarbeiter sollten außerdem bei der Einstellung und immer wieder während der Beschäftigung geprüft werden: Halten sie sich wirklich an das Geldwäschegesetz und die Vorgaben des Unternehmens?

Ein Geldwäschebeauftragter macht auch in solchen Branchen Sinn, die nicht vom Gesetzgeber dazu verpflichtet werden. Dieser sollte in der Lage sein, schnell und reibungslos Kontakt zur zuständigen Aufsichtsbehörde herzustellen.

So schulen Sie Ihre Mitarbeiter zum Thema Geldwäsche

Damit haben Sie einen Überblick über die Methoden der Geldwäscher und die Vorgaben des Gesetzgebers gegen Geldwäsche erhalten. Doch noch immer sind Fragen offen:

  • Wie erkennen Sie oder Ihre Mitarbeiter die Gültigkeit eines Personalausweises?
  • Wie schafft man den Spagat zwischen gesetzeskonformem Verhalten und wirtschaftlichem Handeln, das nicht geschäftsschädigend wirkt?
  • Was sind weitere Betrugsmethoden, die mit Geldwäsche in Verbindung stehen?
  • Wann genau macht man sich der Beihilfe zur Geldwäsche strafbar?
  • Wie kann man die Daten eines Kunden im Sinne des Gesetzgebers ausreichend speichern?
  • Muss der Kunde einer Kopie seines Personalausweises oder Passes zustimmen?

Um alle Mitarbeiter eines Unternehmens – alle Niederlassungen eingeschlossen – an einem Ort zusammen zu bringen und über Gefahren und gesetzliche Pflichten rund um das Thema Geldwäsche zu schulen, ist ein großer finanzieller und organisatorischer Aufwand nötig.

Darüber hinaus muss eine solche Schulung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, nicht zuletzt wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden, die mit Kunden oder Banktransfers in Kontakt stehen.

E-Learning über Lecturio

E-Learning stellt eine effiziente Alternative zu herkömmlichen Live-Schulungen dar. Mitarbeiter erhalten kompakt und visuell nachvollziehbar Einblick in die vielfältigen Betrugs- und Geldwäscheversuche.

Innerbetriebliche Maßnahmen gegen Geldwäsche und die Vorgaben durch den Gesetzgeber ergeben zusammen eine klare Leitlinie für das gesamte Unternehmen. In einem abschließenden Quiz können die Mitarbeiter beweisen, wie fit sie im Bereich Geldwäscheprävention sind.

Lecturio bietet auch weitere Compliance Schulungen mit hochqualitativen und praxisnahen Online-Video-Trainings. Sie erhalten Ihre eigene Online-Akademie und können Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte schnell und kosteneffizient in alle relevanten Compliance- und Sicherheitsregeln einweisen.

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Unsere Artikel sind das Ergebnis gewissenhafter Arbeit unseres Redaktionsteams und entsprechender Fachautoren. Strenge Redaktionsvorgaben und ein effektives Qualitätsmanagement-System helfen dabei, die hohe Relevanz und Validität aller Inhalte zu sichern. 

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eLearning Award 2023

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Lecturio und die TÜV SÜD Akademie erhielten für den gemeinsam entwickelten Online-Kurs zur Vorbereitung auf den
Drohnenführerschein den eLearning Award 2019 in der Kategorie “Videotraining”.

Comenius-Award 2019

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Die Lecturio Business Flat erhielt 2019 das Comenius-EduMedia-Siegel, mit dem die Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien jährlich pädagogisch,  inhaltlich und gestalterisch
herausragende didaktische Multimediaprodukte auszeichnet.

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Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) hat Lecturio zum Branchen-Champion unter den deutschen Online-Kurs-Plattformen gekürt. Beim Kundenservice belegt Lecturio den 1. Platz, bei der Kundenzufriedenheit den 2. Platz.

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In der Rubrik Kundenservice deutscher Online-Kurs-Plattformen belegt Lecturio zum zweiten Mal in Folge den 1. Platz.

Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.