Umsatzsteuer: Wann liegt eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vor? von Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Umsatzsteuer: Wann liegt eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vor?“ von Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl ist Bestandteil des Kurses „Umsatzsteuer für Bilanzbuchhalter*innen“.


Quiz zum Vortrag

  1. ...§ 3 Abs. 1 UStG.
  2. ...§ 3 Abs. 9 UStG.
  1. ...§ 3 Abs. 9 UStG.
  2. ...§ 3 Abs. 1 UStG.
  1. Ausdruck und Übersendung der Abzüge von auf elektronisch Wege übersendeten Bilddateien
  2. Verkauf einer Eigentumswohnung
  3. Vermietung einer Eigentumswohnung
  4. Verkauf eines Big Mac Menüs in einer MD-Filiale zum "Hier essen"
  1. Verkauf von Lernsoftware über Internet
  2. Verkauf eines Big Mac Menüs in einer MD-Filiale zum "Hier essen"
  3. Versendung eines Päckchens durch DHL für 5,- €
  4. Verkauf von Lernsoftware auf einer DVD
  5. Verkauf von Strom durch einen Stromanbieter, der nur im Internet eine Homepage betreibt
  1. A 3.10 Abs. 5 UStAE
  2. § 3 Abs. 9 UStG
  3. § 3 Abs. 1 UStG
  1. Gem. A 3.10 Abs. 5 UStG ist die Auslieferung der Blumen eine Nebenleistung zur Hauptleistung Lieferung der Blumen und ist auch bei gesondertem Entgelt wie die Hauptleistung abzurechnen und somit unterfallen die 5 € auch dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Anlage 2 Nr. 8.
  2. Gem. § 3 Abs. 9 UStG stellt die Auslieferung eine sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9 UStG dar, die gem. § 12 Abs. 1 UStG mit 19% in Rechnung zu stellen ist.
  3. Die Pauschale unterliegt gar nicht der Umsatzbesteuerung, da dies eine reine Kostenerstattung ist.
  1. Eine Werklieferung gemäß § 3 Abs. 4 UStG, da der Leistende den Stoff für die Erstellung des Anzuges selbst beschafft.
  2. Eine sonstige Leistung gemäß § 3 Abs. 9 UStG.
  3. Eine Lieferung gemäß § 3 Abs. 1 UStG.

Dozent des Vortrages Umsatzsteuer: Wann liegt eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vor?

Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

Steuerberaterin und Diplom Kauffrau Margit Scholl

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln und abschließender Diplomarbeit bei Professor Dr. Norbert Herzig erste berufliche war Margit Schollbei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte in Düsseldorf tätig. Seit 2005 ist sie als Senior Tax Manager bei einer großen internationalen Geschäftsbank in Düsseldorf beschäftigt. Sie legte das Steuerberaterexamen im Frühjahr 2005 ab, seit 2009 ist Margit Scholl als Steuerberaterin bestellt. Für die Steuerfachschule Dr. Endriss unterrichtet sie seit 2005 Umsatz- und Körperschaftsteuer.

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